Hallo
muss man, wenn man verbeamtet wird, eigentlich in einen Beihilfe Tarif wechseln oder
darf bzw. kann man auch den Tarif aufrechterhalten, den man als Freiberufler hatte?
Frage zu PKV Tarif
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Re: Frage zu PKV Tarif
interessante frage. würde sagen, dass einen keiner zwingt die beihilfe in anspruch zu nehmen. ist aber spekulation. aber wieso sollte man das machen? zahlt man ja deutlich mehr oder?
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Re: Frage zu PKV Tarif
Man kann den bisherigen Tarif aufrechthalten, ja, allerdings wird es im Rahmen des Überversicherungsverbots so kommen dass entweder, wie Mike erwähnt, die Beihilfe nichts leistet oder aber die PKV die Leistungen reduziert (also zB nur 50% oder 30%) erstattet bei gleichbleibendem Betrag weil das Äquivalenzprinzip ja weiterhin greift. In der Regel sind eben nur Beihilfetarife so konzipiert, dass diese eine prozentuale Erstattung und prozentualen Beitrag vorsehen.
So oder so, der verbleib ist also wohl möglich aber zwangsläufig teuerer, wenn man es sich leisten kann und will.
Außer es wird die pauschale Beihilfe angeboten und genommen. Im Rahmen dieser erhält man idR als Zuschuss höchstens die Hälfte des Höchstsatzes des Basistarif als Sozialtarif. Da „passt“ das natürlich relativ.
So oder so, der verbleib ist also wohl möglich aber zwangsläufig teuerer, wenn man es sich leisten kann und will.
Außer es wird die pauschale Beihilfe angeboten und genommen. Im Rahmen dieser erhält man idR als Zuschuss höchstens die Hälfte des Höchstsatzes des Basistarif als Sozialtarif. Da „passt“ das natürlich relativ.
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Re: Frage zu PKV Tarif
Ich würde mit der PKV sprechen, die Beihilfeberechtigung anmelden und die Konditionen abklären, denn mit Beihilfe musst du nun je nach Status max. 50% über die PKV absichern, was 50% weniger Kosten bedeutet.