Urlaubsabgeltung für 2 Jahre nur 25 Tage?
Moderator: Moderatoren
-
- Beiträge: 85
- Registriert: 1. Nov 2020, 22:04
- Behörde:
Urlaubsabgeltung für 2 Jahre nur 25 Tage?
Hallo,
ich habe mal interessehalber die Urlaubsabgeltung für einen hessischen Beamten berechnen lassen.
Angenommener Fall: Dauerhaft krankgeschrieben seit 1. Juni 2022 bis zum 1. Juli 2024 (danach DDU-Pension)
Es kommt raus:
Jahr 2022: keine Urlaubsabgeltung, verfallen
Jahr 2023: 15 Tage !!!!
Jahr 2024: 10 Tage
Somit ergäben sich 25 Tage insgesamt! Berechnet wurde das nach europarechtlicher Urlaubsanspruch!
Problem: Nach Überprüfung durch KI ergibt sich eine Diffenenz von 5 Tagen, weil die KI auf 30 Tage kommt (nämlich 20 Tage + 10 Tage= 30 Tage, Urlaub aus 2022 verfallen).
Die KI scheint da aber relativ sicher zu sein: Warum im Jahre 2023 nur 15 Tage?
Kann jemand das aufklären...es scheint am 2023 zu liegen...mit den 15 Tagen, obwohl es 20 sein müssten!Oder irre ich mich da?
Lg
ich habe mal interessehalber die Urlaubsabgeltung für einen hessischen Beamten berechnen lassen.
Angenommener Fall: Dauerhaft krankgeschrieben seit 1. Juni 2022 bis zum 1. Juli 2024 (danach DDU-Pension)
Es kommt raus:
Jahr 2022: keine Urlaubsabgeltung, verfallen
Jahr 2023: 15 Tage !!!!
Jahr 2024: 10 Tage
Somit ergäben sich 25 Tage insgesamt! Berechnet wurde das nach europarechtlicher Urlaubsanspruch!
Problem: Nach Überprüfung durch KI ergibt sich eine Diffenenz von 5 Tagen, weil die KI auf 30 Tage kommt (nämlich 20 Tage + 10 Tage= 30 Tage, Urlaub aus 2022 verfallen).
Die KI scheint da aber relativ sicher zu sein: Warum im Jahre 2023 nur 15 Tage?
Kann jemand das aufklären...es scheint am 2023 zu liegen...mit den 15 Tagen, obwohl es 20 sein müssten!Oder irre ich mich da?
Lg
Re: Urlaubsabgeltung für 2 Jahre nur 25 Tage?
Wieso sind es denn in 2024 nur 10 Tage für 6 Monate? Hast du nur 20 Tage EU im Jahr?
-
- Beiträge: 85
- Registriert: 1. Nov 2020, 22:04
- Behörde:
Re: Urlaubsabgeltung für 2 Jahre nur 25 Tage?
Hallo...tja...ich vermute, weil das bis Juli nur 6 Monate waren und man bekommt dann auch die Hälfte (1 zwöftel pro Monat) ...Bei 20 Tagen sind das dann 10 Tage! Anscheinend gilt für Hessen die europäischen Regeln! Wenn man von 20 Tagen ausgeht, dann wäre das ja korrekt! Allerdings weiß ich nicht, warum es im Jahr 2023 nur 15 Tage sind....Rätsel über Rätsel!
Lg
Re: Urlaubsabgeltung für 2 Jahre nur 25 Tage?
Da würde ich mal die fragen, die die 15 Zage berechnet haben wollen.
-
- Beiträge: 85
- Registriert: 1. Nov 2020, 22:04
- Behörde:
Re: Urlaubsabgeltung für 2 Jahre nur 25 Tage?
Deshalb bin ich ja hier! Vielleicht gibt es jemanden, der das für Hessen weiß! Ist ja ein klarer Fall, wenn das für ein ganzes Jahr ist...da muss es doch einen Grund geben, wie die auf 15 Tage kommen?
LG
-
- Beiträge: 85
- Registriert: 1. Nov 2020, 22:04
- Behörde:
-
- Beiträge: 1000
- Registriert: 7. Mär 2015, 11:05
- Behörde:
Re: Urlaubsabgeltung für 2 Jahre nur 25 Tage?
Woraus geht hervor, dass für Hessen eine andere Rechtsgrundlage gilt?
Normalerweise gelten 20 Tage pro Jahr.
Bei dem halben Jahr 2024 werden diese 20 Tage anscheinend ja auch zugrunde gelegt.
Ich würde vorsorglich innerhalb der Frist Widerspruch einlegen, wenn es sich vorher klärt, kann man den zurückziehen.
Normalerweise gelten 20 Tage pro Jahr.
Bei dem halben Jahr 2024 werden diese 20 Tage anscheinend ja auch zugrunde gelegt.
Ich würde vorsorglich innerhalb der Frist Widerspruch einlegen, wenn es sich vorher klärt, kann man den zurückziehen.
-
- Beiträge: 85
- Registriert: 1. Nov 2020, 22:04
- Behörde:
Re: Urlaubsabgeltung für 2 Jahre nur 25 Tage?
Hallo,
habe auch Widerspruch eingelegtund dies per E Mail mitgeteilt...weiß nur nicht, ob das offiziell so durchgeht! Aber wenn es offensichtlich ein Fehler war, dann werden die das mal überprüfen, ausser die legen bei sowas großen Wert auf Brief mit Einschreiben...!
Aber das irritiert mich dann immer wieder, wenn sowas passiert...entweder man hat 20 Tage oder man hat keine!
LG
habe auch Widerspruch eingelegtund dies per E Mail mitgeteilt...weiß nur nicht, ob das offiziell so durchgeht! Aber wenn es offensichtlich ein Fehler war, dann werden die das mal überprüfen, ausser die legen bei sowas großen Wert auf Brief mit Einschreiben...!
Aber das irritiert mich dann immer wieder, wenn sowas passiert...entweder man hat 20 Tage oder man hat keine!
LG
-
- Beiträge: 471
- Registriert: 25. Mär 2022, 09:39
- Behörde:
Re: Urlaubsabgeltung für 2 Jahre nur 25 Tage?
Widerspruch bedarf der Schriftform nebst Unterschrift.
Gab es vielleicht noch aus Gleitzeit Minus-Stunden, z. B. 5 Tage zusammen, die natürlich aufgetechnet werden?
Zur Verjährung gibt es ein neues Urteil des EuGH aus Ende 2022. Da mal reinschauen, ob die Voraussetzungen für dich erfüllt sind. Nicht immer ist danach Verjährung eingetreten, besonders dann nicht, wenn man die - trotz Hinweis - nicht nehmen konnte.
Beachte, es gibt max 20 Tage pro Jahr Mindesurlaub der zugrunde gelegt wird. Wenn z. B. Von 30 Tagen 10 genommen wurden, bleiben nur 10, die auszuzahlen sind. War man ab dem 01.07. des Jahres krank und hat von den 30 Tagen schon 10 Tage vor dem 1.7. genommen, so sind keine Tage zu entschädigen (10 minus 10 = 0)
Gab es vielleicht noch aus Gleitzeit Minus-Stunden, z. B. 5 Tage zusammen, die natürlich aufgetechnet werden?
Zur Verjährung gibt es ein neues Urteil des EuGH aus Ende 2022. Da mal reinschauen, ob die Voraussetzungen für dich erfüllt sind. Nicht immer ist danach Verjährung eingetreten, besonders dann nicht, wenn man die - trotz Hinweis - nicht nehmen konnte.
Beachte, es gibt max 20 Tage pro Jahr Mindesurlaub der zugrunde gelegt wird. Wenn z. B. Von 30 Tagen 10 genommen wurden, bleiben nur 10, die auszuzahlen sind. War man ab dem 01.07. des Jahres krank und hat von den 30 Tagen schon 10 Tage vor dem 1.7. genommen, so sind keine Tage zu entschädigen (10 minus 10 = 0)
MS
-
- Beiträge: 85
- Registriert: 1. Nov 2020, 22:04
- Behörde:
Re: Urlaubsabgeltung für 2 Jahre nur 25 Tage?
Hallo,
der Fall ist (fast) aufgeklärt...es gab eine Lücke der Krankmeldungen. Diese 5 Tage der Ferien wurden abgezogen. Allerdings kann es fast nicht sein, da ich krank geschrieben war!
Kann es sein, dass eine bzw. die Krankmeldung nicht ankam und es wegen den Weihnachsferien nicht aufgefallen ist?
Kann ich mir aber nicht vorstellen, da der gesamte Zeitraum deutlich länger war....
Frage hierzu: Könnte ich, falls es so ist, die Krankmeldung nachträglich nachschicken? Es kann ja sein, dass was verloren gegangen ist und das schließe ich heutzutage absolut nicht aus!
LG
der Fall ist (fast) aufgeklärt...es gab eine Lücke der Krankmeldungen. Diese 5 Tage der Ferien wurden abgezogen. Allerdings kann es fast nicht sein, da ich krank geschrieben war!
Kann es sein, dass eine bzw. die Krankmeldung nicht ankam und es wegen den Weihnachsferien nicht aufgefallen ist?
Kann ich mir aber nicht vorstellen, da der gesamte Zeitraum deutlich länger war....
Frage hierzu: Könnte ich, falls es so ist, die Krankmeldung nachträglich nachschicken? Es kann ja sein, dass was verloren gegangen ist und das schließe ich heutzutage absolut nicht aus!
LG
-
- Beiträge: 1000
- Registriert: 7. Mär 2015, 11:05
- Behörde:
Re: Urlaubsabgeltung für 2 Jahre nur 25 Tage?
Wenn die Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist, hole das Abschicken als Brief nach, damit der Widerspruch deine Unterschrift hat, ohne eine Unterschrift (per Mail gibt es keine) ist die Frist nicht gewahrt. Krankmeldungen kannst du nicht Jahre später nachreichen, aber wenn vor und nach den Ferien Krankschreibungen vorlagen, lässt sich vielleicht trotzdem etwas erreichen, deswegen würde ich erstmal den Widerspruch so einreichen, dass er Gültigkeit hat, wenn die Frist noch nicht abgelaufen ist.
-
- Beiträge: 85
- Registriert: 1. Nov 2020, 22:04
- Behörde:
Re: Urlaubsabgeltung für 2 Jahre nur 25 Tage?
Fall abgeschlossen!
Die Anzahl wurde richtig gestellt. LG
Die Anzahl wurde richtig gestellt. LG
-
- Beiträge: 1000
- Registriert: 7. Mär 2015, 11:05
- Behörde: