Hochschulstudium zum Aufstieg in gehobenen Dienst

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LeaMa188
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Hochschulstudium zum Aufstieg in gehobenen Dienst

Beitrag von LeaMa188 »

Hallo,
ich interessiere mich für den gehobenen Dienst. Zurzeit bin ich im mittleren Dienst beim Land NRW auf Probe verbeamtet und in Elternzeit.
Ich strebe ein Fernstudium an der Fernuni Hagen an. Hier kommt der „Bachelor of Laws“ und „Politikwissenschaft, Verwaltungswissenschaft und Soziologie“, sowie "das erste juristische Staatsexamen" für mich in Frage. Würden alle Studiengänge akzeptiert werden? Zudem würde mich interessieren, wie das anschließend laufen würde, da ich noch eine 1 Jährige und 6 Monatige Tätigkeit nachweisen muss. Diese habe ich noch nicht. Kann diese mir garantiert werden, damit ich das Studium nicht ‚umsonst‘ mache? Bei welchen Bundesbehörden kann ich diese machen? Würde ich trotz der jetzigen Verbeamtung 6 Monate tariflich eingestellt werden?
Ich hoffe, dass mir hier weitergeholfen werden kann.
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Aufsteiger85
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Re: Hochschulstudium zum Aufstieg in gehobenen Dienst

Beitrag von Aufsteiger85 »

Hallo LeaMa188,

ein Aufstieg ist immer eine schwierigere Sache als ein Direkteinstieg mit einem bestimmten Abschluss.

Erstmal müssen wir zwischen den Abschlüssen unterscheiden: Ein Bachelor ist grundsätzlich die Bildungsvoraussetzung für den gehobenen Dienst (alternativ erstes Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2), ein Master oder Staatsexamen die Bildungsvoraussetzung für den höheren Dienst (alternativ zweites Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2). Mit einem Staatsexamen böte sich ein Referendariat und dann der Einstieg in den höheren Dienst an.

In jeden Fall brauchst du ohne Referendariat oder Vorbereitungsdienst eine entsprechende EINSCHLÄGIGE Berufserfahrung ZUSÄTZLICH und NACH Erwerb der Bildungsvoraussetzung, damit dir die Laufbahnbefähigung zuerkannt werden kann. D.h. du müsstest dich auf einen Dienstposten für den gehobenen Dienst, der für Aufsteiger ausgeschrieben ist, bewerben und kannst dann nach Ableistung der entsprechenden Zeit und einer i.d.R. folgenden Bewährung (man korrigiere mich, wenn das in NRW nicht mehr erforderlich ist) die Laufbahnbefähigung zuerkannt und ein entsprechendes Amt verliehen bekommen. Bis dahin verbleibst du in deinem bisherigen Amt.

Die andere Alternative ist, du lässt dich aus dem Beamtenverhältnis entlassen und steigst als TB neu ein. Auch hier kann eine Verbeamtung frühestens nach Ableistung der entsprechenden Zeit erfolgen, du hättest aber bereits eine E9-Eingruppierung (statt A6 oder so). Je nach Familienstand ist das aber möglicherweise ein Minusgeschäft.
LeaMa188
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Re: Hochschulstudium zum Aufstieg in gehobenen Dienst

Beitrag von LeaMa188 »

Vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Ich möchte danach zum Bund gehen, da in NRW kein Hochschulstudium anerkannt wird.
Für mich wäre eigentlich wichtig zu wissen, ob der Bachelor of Laws reichen würde oder man das 1. Juristische Staatsexamen machen muss?
Die einschlägige Berufserfahrung könnte man wohl bei erfolgreicher Einstellung bei der Bundeswehr machen. Gibt es weitere Behörden die das anbieten? Bis dahin in A6 zu verbleiben, wäre kein Problem für mich.
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Aufsteiger85
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Re: Hochschulstudium zum Aufstieg in gehobenen Dienst

Beitrag von Aufsteiger85 »

Das kommt drauf an, ob du in den gehobenen oder höheren Dienst möchtest.

Für den gD reicht ein Bachelor / FH-Diplom.

Für den hD braucht man einen Master / Staatsexamen / Magister / Uni-Diplom.

Hast du schon eine Behörde in Aussicht? Ggf. kann ich dir ein paar Tipps geben - habe das Prozedere selbst schon durch...
LeaMa188
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Re: Hochschulstudium zum Aufstieg in gehobenen Dienst

Beitrag von LeaMa188 »

Grundsätzlich erstmal in den gehobenen Dienst. Den höheren Dienst könnte ich mir vielleicht irgendwann vorstellen, aktuell noch nicht. Bisher habe ich keine Behörde in Aussicht. Für Tipps wäre ich gerne offen.
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Aufsteiger85
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Re: Hochschulstudium zum Aufstieg in gehobenen Dienst

Beitrag von Aufsteiger85 »

Ich habe gerade nochmal drüber gelesen und noch einen Knackpunkt gesehen, der mir vorher nicht aufgefallen ist.
LeaMa188 hat geschrieben: 05.07.2024 10:13 Zurzeit bin ich im mittleren Dienst beim Land NRW auf Probe verbeamtet [...]Bei welchen Bundesbehörden kann ich diese machen? Würde ich trotz der jetzigen Verbeamtung 6 Monate tariflich eingestellt werden?
Sofern dein fester Wunsch ist, zum Bund zu wechseln, wird die Sache ohne Entlassung sehr kompliziert. Denn selbst dann, wenn du deine Probezeit rumhast (ist aber rechtlich irrelevant), bist du im mittleren Dienst. Sofern du dich nicht entlassen lassen möchtest, kommt nur eine Abordnung mit dem Ziel der Versetzung oder eine direkte Versetzung (sehr unwahrscheinlich) in Frage. Rein theoretisch ist es möglich, dass du Dienstherrnübergreifend vom mD auf einen Dienstposten im gD abgeordnet oder versetzt wirst, das habe ich aber noch nie gesehen und auch noch nie davon gehört.

Du hast m.E. also zwei realistische Möglichkeiten:

1) Du wechselst zunächst zum Bund auf eine mD-Stelle, machst dann dein Studium und bewirbst dich dann mit dem Abschluss bei anderen Bundesbehörden im gD.

2) Du lässt dich in NRW entlassen und bewirbst dich auf eine Stelle, die AUCH (aber am besten nicht ausschließlich) für Tarifbeschäftigte ausgeschrieben ist. Dort könntest du in den Entgeltgruppe 9 (gelegentlich auch 9c, selten 10 oder 11) die entsprechende Erfahrung sammeln und dich nach zuerkennung der Laufbahnbefähigung im gD (Bund) verbeamten lassen.

Die zweite Option hat natürlich den Haken, dass du nicht wissen kannst, ob du in drei? vier? Jahren nicht irgendwelche chronischen Krankheiten ö.Ä. hast, die eine Verbeamtung unmöglich machen.

Behördentipps habe ich direkt keine. Ich weiß vom Zoll, dass dort auch Quereinsteiger regelmäßig nach Erlangen der Befähigung im gD verbeamtet werden. Sofern da für dich was in Frage kommt... Der zoll erkennt für den gD auch eine Reihe von Studiengängen an.

Die BDBOS erkennt auch fast alles für den gD an, was irgendwie mit Verwaltung, BWL, VWL und Ähnlichem zu tun hat (und hat einen Haufen unbesetzte Stellen). Die sitzen zwar nur in Berlin, Home Office ist aber an der Tagesordnung.

Vorteilhaft ist immer, wenn Stellen einen Passus wie
Beamten und Beamtinnen bieten wir die Möglichkeit eines Laufbahnwechsels nach § 24 BLV.
enthalten. Dann weißt du direkt vorher, dass dir alle Möglichkeiten offenstehen.

Guck dich doch mal bei Interamt um, da kannst du gut nach Tätigkeit und Ort filtern.