Was für Abfindung meiner Versicherungsrente??

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Lenny.xyz
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Was für Abfindung meiner Versicherungsrente??

Beitrag von Lenny.xyz »

Ich habe heute einen Brief bekommen von der Niederlassung Renten Service Deutsche Post. Ich bin seit 2012 im Vorruhestand und erhalte seitdem neben meiner Pension monatlich
rund 35 € von dem Rentenservice der Deutschen Post.

Nun erhalte ich heute einen Brief von der Niederlassung Renten Service, Deutsche Post und es handelt sich um eine Mitteilung über die Abfindung meiner Versicherungsrente.
Leider werde weder ich noch sonst jemand in meinem Umfeld schlau aus dem Inhalt dieses Briefes, da er, wie ich finde ziemlich gestelzt und abstrakt geschrieben ist. Ich zitiere mal..

„Sie beziehen eine Leistung gemäß Paragraph 34 Abs. 1 Buchstabe B der Satzung der Versorgungsanstalt der deutschen Bundespost. Versicherungsrente, die einen Monatsbeitrag von 1 V. H. der monatlichen Bezugsgröße gemäß Paragraph 18 SGB 4
(2024 = 35,35 €) nicht mehr übersteigen, werden abgefunden. Vom 1.1.2024 an, übersteigt ihre Versicherungsrente 1 V. H. der monatlichen Bezugsgröße nicht mehr. Sie ist daher ab diesem Zeitpunkt abzufinden. Die über dem Abfindung Zeitraum hinaus gezahlte Versicherungsrente in Höhe von monatlich 35,28 € wird auf die Abfindungssumme angerechnet. Der zu zahlende Abfindung Betrag ergibt sich aus der Multiplikation, der Ihnen zustehenden Versicherungsrente (= 35,28 €) mit einem auf der Grundlage des Paragraph 57 Abs. 2 VAPS Versicherung Mathematik ermittelten Kapitalisierung Faktor. Dieser beträgt in ihrem Fall 199. Daraus ergibt sich somit ein Abfindung Betrag in Höhe von 7020,72 €. Die Verrechnung der über den Abfindung Zeitraum 1.1.2024 hinaus gezahlte Versicherungsrente. Entnehmen Sie bitte der Zahlungsmittel Mitteilung, die Ihnen noch gesondert zu gehen wird Mit der Abfindung erlöschen alle Ansprüche aus Versicherung. Sofern Sie einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, informieren wir diese zum Zeitpunkt der Auszahlung über die Höhe des Gesamtap Pfändungbetrages. Die Krankenkasse wird sich in diesem Fall hinsichtlich der zu zahlenden Kranken – und Pflegeversicherungsbeiträge mit Ihnen in Verbindung setzen . Gegen diese Entscheidung ist innerhalb einer Frist von drei Monaten der Einspruch zulässig (Paragraph 70 VAPS). Der Einspruch ist schriftlich bei der… Versorgungsanstalt der deutschen Bundespost… Einzureichen. Die Frist zur Einlegung des Einspruchs beginnt mit dem Zugang dieser Entscheidung der Einspruch soll als solcher bezeichnet werden. Wird innerhalb dieser Frist kein Einspruch erhoben, wird diese Mitteilung für beide Seiten verbindlich . Mit freundlichen Grüßen, Niederlassung Renten Service
Auf der Rückseite steht dann noch folgendes nochmals:

mit der Abfindung erlöschen alle Ansprüche aus der Versicherung. Sofern sie in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, informieren wir diese zum Zeitpunkt der Auszahlung über die Höhe der gesamten Abfindungbetrages. Die Krankenkasse wird sich in diesem Fall hinsichtlich der zu zahlenden Kranken und Pflegeversicherungsbeiträge mit Ihnen und Verbindung setzen Gegen diese Entscheidung ist innerhalb einer Frist von drei Monaten der Einspruch zulässig. Der Einspruch ist schriftlich bei der Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost… Einzureichen. Die Frist zur Einlegung des Einspruchs beginnt mit Zugang dieser Entscheidung. Der Einspruch soll als solcher bezeichnet werden. Wird innerhalb dieser Frist kein Einspruch erhoben wird Diese Mitteilung für beide Seiten verbindlich. Mit freundlichen Grüßen, Niederlassung Renten Service.

Leider verstehe ich absolut gar nichts und hoffe, dass hier jemand so freundlich ist, mir kurz zu erklären, was da vor sich geht. Muss ich was zahlen oder bekomme ich was wieder? Ist es netto oder brutto? Warum kommt ein zweiter Brief? Oder ist das ganze ein Fake?

Dafür schon mal 1000 Dank.
Lg Leonie
Herm
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Re: Was für Abfindung meiner Versicherungsrente??

Beitrag von Herm »

Ist das diese VAP Rente ?

https://www.vap-stuttgart.de/

Satzung der Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost
§ 57
Abfindung
(1) 1Versicherungsrenten für Versicherte und Hinterbliebene, die einen Monatsbetrag von 1 v. H. der monatlichen Bezugsgröße (§18 SGB IV) nicht übersteigen, werden abgefunden. 2Höhere Versicherungs-renten können auf Antrag mit Zustimmung der Anstalt abgefunden werden; dies gilt nicht für laufende Leistungen, die ab dem 1. Januar 2005 erstmals gezahlt werden. 3Sätze 1 und 2 gelten nicht für Versicherungsrenten aus einer beitragsfreien Versicherung im Sinne von § 31 Abs. 3 Satz 2 und für Versicherungsrenten gemäß § 41b.

Ob man sich dagegen wehren kann ?
Ich nehm mal an das ist Brutto....

Ich hoffe hier ist jemand im Forum der sich besser auskennt mit der VAP....
connigra
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Re: Was für Abfindung meiner Versicherungsrente??

Beitrag von connigra »

Hallo Leonie,


ehe ich in meiner Jugend Beamtin wurde, war ich 6 Jahre Verwaltungsangestellte. Irgendwann, nach meiner Frühpensionierung 1991, bekam ich dann ein Schreiben von der VAP , dass mir seit meiner Pensionierung 50 Mark (damals noch Mark!!) monatliche Rente zustehen würden.
Ich wuiselte vor Begeisterung und biss schier in die Tischkante, denn durch diese 50 Mark hatte ich höheres Einkommen als die ursprüngliche Mindestpension. Der Supergau für mich. Durch diese 50 Mark, musste ich wieder den vollen Krankenkassenbeitrag bezahlen, der vorher aufgrund der Mindespension reduziert war.
Im Endeffekt kam ich dadurch schlechter weg.
Ich fragte den Sachbearbeiter, ob ich nicht freiwillig auf diese Rente verzichten könne und erklärte ihm meine Beweggründe.
Er meinte dann, ich hätte Glück, weil ich schon 2 Jahre in Pension war und zum Zeitpunkt meiner Pensionierung hätte man die Wahl gehabt, ob man eine Abfindung möchte oder die monatliche Rente. Keine Frage, jetzt wollte ich natürlich nicht mehr freiwillig verzichten (was ja gar nicht gegangen wäre, sondern nahm begeistert die Abfindung an - über 5000 Mark.
Wenn du in Vorruhestand bist, schätze ich, dass du privat versichert bist und nicht in einer gesetzlichen Krankenkasse - von daher musst du auch nichts von den 7020 € abdrücken.
Mit den 7020 € bist du sicher nicht schlechter gestellt, als wenn du 35 € monatlich bekommst. Ich denke, denen ist der Verwaltungsaufwand für die paar Kröten zu teuer und deshalb lieber eine gute Abfindung.
Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.
Warum rufst du die Sachbearbeiter nicht einfach an?
Viele Grüße
connigra
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Re: Was für Abfindung meiner Versicherungsrente??

Beitrag von connigra »

@Herm: wie meinst du das mit Brutto? Welche Abzüge sollen denn kommen? Ich habe, bedingt durch ein Telefonat, für meinen ersten Beitrag zu lange gebraucht - mittlerweile hattest du geantwortet.

Ich musste meine 5000 Mark damals nicht versteuern - das kam erst ab 2006 (glaube ich).

Aber Leonie muss die 7020 € versteuern - heutzutage langt der Fiskus immer hin. Aber die monatliche Rente musste sie im Rahmen einer Steuererklärung auch versteuern.
Bei der Abfindung kann sie aber den §34 die Fünftelregelung verwenden - heißt die 7020 € gleichmäßig verteilt über 5 Jahre versteuern (1405 € jährlich). Das kommt wesentlich günstiger, als wenn sie den Betrag auf einmal versteuert.
Soweit mein bescheidenes Wissen.
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zeerookah
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Re: Was für Abfindung meiner Versicherungsrente??

Beitrag von zeerookah »

Die 35€ die Du von der VAP bekommst werden Dir doch bestimmt von der BAnstPT angerechnet/abgezogen?
Die 7020€ Abfindung wirst Du vermutlich dann auch direkt an die BAnstPT überweisen dürfen. Du darfst ja nicht mehr haben als Dir zusteht.
Herm
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Re: Was für Abfindung meiner Versicherungsrente??

Beitrag von Herm »

Das Thema ist ja nicht neu...wurde hier schon oft besprochen:

viewtopic.php?t=7904

viewtopic.php?t=9939
Lenny.xyz
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Re: Was für Abfindung meiner Versicherungsrente??

Beitrag von Lenny.xyz »

Erstmal vielen lieben Dank@all. Ich werde auf einige Antworten später noch explizit eingehen. Eine paar Fragen und Anmerkungen meinerseits kann ich schon hier beantworten bzw. bringen – zB warum ich nicht einfach angerufen habe? Weil ich den Brief natürlich gestern, am Freitag erhielt, (wie das ja immer mit schwierigen Briefen ist – sie kommen immer am Freitag)und ich nicht die Geduld habe bis Montag unwissend im Nebel zu stochern. Ich finde es unmöglich, wie dieser Brief geschrieben wurde. Man könnte fast meinen, es ist bewusst so geschrieben worden. Oder ich bin einfach zu dumm. Kann natürlich auch sein. 😉 Festhalten kann ich glaube ich schon mal, dass ich es nicht zahlen muss. Das ist doch schon mal ne gute Sache. Ich bewundere euer Wissen. Ob die 35 € von meiner Pension abgezogen werden weiß ich ehrlich gesagt auch nicht mal, ist aber eine interessante Frage. Ich schau mal auf der Bezügemitteilung, müsste ja draus hervorgehen… Jedenfalls erst mal vielen Dank an euch alle. Liebe Grüße, Leonie
Lenny.xyz
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Re: Was für Abfindung meiner Versicherungsrente??

Beitrag von Lenny.xyz »

zeerookah hat geschrieben: 22.06.2024 09:09 Die 35€ die Du von der VAP bekommst werden Dir doch bestimmt von der BAnstPT angerechnet/abgezogen?
Die 7020€ Abfindung wirst Du vermutlich dann auch direkt an die BAnstPT überweisen dürfen. Du darfst ja nicht mehr haben als Dir zusteht.
Jupp, genauso ist es. Habe gerade auf die Bezügemitteilung geschaut und
dort steht tatsächlich Abzug nach Paragraph 50 F Beamten Vergütung 35,07 €!
Die Differenz zu 35,28 € darf ich dann wohl behalten. Mega!
Also muss ich mir auch keine Gedanken mehr machen, ob ich das brutto oder netto erhalte, da ich gar nichts erhalte. Richtig?
Herm
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Re: Was für Abfindung meiner Versicherungsrente??

Beitrag von Herm »

Abzug für Pflegeleistungen gem. § 50f Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG)

Das betrifft alle Versorgungsempfänger und hat nichts mit der VAP zu tun....
wird bei Eintritt in den Ruhestand fällig.
Die Versorgungsbezüge werden um 1,7 Prozent gekürzt (aktuell)
Nächstes Jahr bestimmt über 2 %....
Zuletzt geändert von Herm am 22.06.2024 20:16, insgesamt 1-mal geändert.
Kringel
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Re: Was für Abfindung meiner Versicherungsrente??

Beitrag von Kringel »

Herm hat geschrieben: 22.06.2024 20:09 Abzug für Pflegeleistungen gem. § 50f Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG)
Das betrifft alle Versorgungsempfänger und hat nichts mit der VAP zu tun....

Korrekt ! Da geht es um die Pflegeversicherung/ Pflegeleistungen.
Lenny.xyz
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Re: Was für Abfindung meiner Versicherungsrente??

Beitrag von Lenny.xyz »

Kringel hat geschrieben: 22.06.2024 20:11
Herm hat geschrieben: 22.06.2024 20:09 Abzug für Pflegeleistungen gem. § 50f Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG)
Das betrifft alle Versorgungsempfänger und hat nichts mit der VAP zu tun....

Korrekt ! Da geht es um die Pflegeversicherung/ Pflegeleistungen.
Also jetzt verstehe ich gar nichts mehr. denke die 35€ sind eine Rente aus der Zeit vor der Verbeamtung. Ich verstehe auch schon nicht, warum ich diese angebliche „Rente“ erst bekomme, damit sie dann wieder abgezogen wird.
Lenny.xyz
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Re: Was für Abfindung meiner Versicherungsrente??

Beitrag von Lenny.xyz »

Herm hat geschrieben: 22.06.2024 20:09 Abzug für Pflegeleistungen gem. § 50f Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG)

Das betrifft alle Versorgungsempfänger und hat nichts mit der VAP zu tun....
wird bei Eintritt in den Ruhestand fällig.
Die Versorgungsbezüge werden um 1,7 Prozent gekürzt (aktuell)
Nächstes Jahr bestimmt über 2 %....
Aber unsere Versorgungsbezüge wurden doch gerade erst erhöht vor ca einem Jahr oder nicht? Wo wir noch eine Nachzahlung für ein paar Monate bekommen hatten… wisst ihr was ich meine?
Kringel
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Re: Was für Abfindung meiner Versicherungsrente??

Beitrag von Kringel »

Lenny.xyz hat geschrieben: 22.06.2024 23:00

Aber unsere Versorgungsbezüge wurden doch gerade erst erhöht vor ca einem Jahr oder nicht? Wo wir noch eine Nachzahlung für ein paar Monate bekommen hatten… wisst ihr was ich meine?


Die Versorgungsbezüge wurden am 01.03.2024 erhöht !
Lenny.xyz
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Re: Was für Abfindung meiner Versicherungsrente??

Beitrag von Lenny.xyz »

Kringel hat geschrieben: 22.06.2024 23:19
Lenny.xyz hat geschrieben: 22.06.2024 23:00

Aber unsere Versorgungsbezüge wurden doch gerade erst erhöht vor ca einem Jahr oder nicht? Wo wir noch eine Nachzahlung für ein paar Monate bekommen hatten… wisst ihr was ich meine?


Die Versorgungsbezüge wurden am 01.03.2024 erhöht !
Okay ich dachte, es wäre schon länger her aber das ist ja auch egal - umso unverständlicher
Herm
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Re: Was für Abfindung meiner Versicherungsrente??

Beitrag von Herm »

Seit wann bekommst Du denn die VAP Rente ausgezahlt ?

So wie es aussieht bekommst Du ja die Mindestversorgung..
die berechnet sich seit März 24 wie folgt:

3157,76 Eur x 0,99010 = 3126,50 :100 x 65 = 2032,23 + 30,68
= 2062,91 Euro minus 1,70 % Pflege §50 f ( 35,07 € ) = 2027,84 Euro Brutto

Steht das so auf deiner Bezügemiteilung oder weniger..
Die VAP Rente müsste eigentlich abgezogen werden.