Wie schnell muss die Beihilfestelle einen Erstattungsantrag bearbeiten
Moderator: Moderatoren
Wie schnell muss die Beihilfestelle einen Erstattungsantrag bearbeiten
und erstatten ?
Es geht konkret um BW, RP Freiburg, ich habe Anfang April div. Belege eingereicht und bis heute (deutlich über zwei Monate) noch keinen Bescheid.
Sonst ging es immer relativ zügig ... na ja ... mal so, mal so.
Aber max. vier Wochen.
Kennt hier jemand eine Vorgabe, wie schnell ein Bescheid kommen muss ?
Könnte man so etwas wie Verzugsschaden (Zinsverlust) geltend machen ?
Es geht konkret um BW, RP Freiburg, ich habe Anfang April div. Belege eingereicht und bis heute (deutlich über zwei Monate) noch keinen Bescheid.
Sonst ging es immer relativ zügig ... na ja ... mal so, mal so.
Aber max. vier Wochen.
Kennt hier jemand eine Vorgabe, wie schnell ein Bescheid kommen muss ?
Könnte man so etwas wie Verzugsschaden (Zinsverlust) geltend machen ?
Re: Wie schnell muss die Beihilfestelle einen Erstattungsantrag bearbeiten
https://beamten-infoportal.de/bearbeitu ... eantraege/
nach 3 Monaten kannst eine Klage wegen Untätigkeit einreichen.... 5 Wochen sind ja auch schon lange-aber bei deinen Wartezeiten flögen sogar mir die Sicherungen raus.
nach 3 Monaten kannst eine Klage wegen Untätigkeit einreichen.... 5 Wochen sind ja auch schon lange-aber bei deinen Wartezeiten flögen sogar mir die Sicherungen raus.
Re: Wie schnell muss die Beihilfestelle einen Erstattungsantrag bearbeiten
Gut zu wissen, danke connigra, na, dann schauen wir mal ... ist ja nicht mehr lang ...
- Aufsteiger85
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Re: Wie schnell muss die Beihilfestelle einen Erstattungsantrag bearbeiten
Hast du mal angerufen und gefragt, ob der Antrag eingegangen und auch schon in Bearbeitung ist? Hatte das schonmal, dass der bei einem lag, der dann offenbar einen Tag später erkrankt war, so dass er natürlich nicht weiterbearbeitet wurde... Auf die Nachfrage ging es dann aber relativ fix. Sind eben auch alles nur Menschen
Re: Wie schnell muss die Beihilfestelle einen Erstattungsantrag bearbeiten
bei meiner App Einreichung hatte ich auch schon Probleme und die Anträge waren irgendwo, wo sie nicht hingehörten. Unsere Post B und Beihilfe sind sehr entgegenkommend. Wenn es zu lange dauert, das Zahlungsziel ist meist 2 bis 4 Wochen und ich mir unsicher wegen der Erstattung bin, rufe ich dort an. Ich habe es noch nie erlebt, dass die Mitarbeiter kein Verständnis zeigten und den Antrag vorzogen.
Aber es kommt halt immer auf die Mitarbeiter der Kassen und Beihilfen an.
Deine Wartezeiten sind kurios - wenn du chronisch krank bist mit hohen Auslagen und eventuell noch Mindestpension beziehst, kannst du dir die Kugel geben. In dem Fall, würde auf jeden Fall mit dem Leiter der Behörde ein Gespräch suchen. Das sind soziale Härten und der Staat hat auch eine Fürsorgepflicht.
Aber es kommt halt immer auf die Mitarbeiter der Kassen und Beihilfen an.
Deine Wartezeiten sind kurios - wenn du chronisch krank bist mit hohen Auslagen und eventuell noch Mindestpension beziehst, kannst du dir die Kugel geben. In dem Fall, würde auf jeden Fall mit dem Leiter der Behörde ein Gespräch suchen. Das sind soziale Härten und der Staat hat auch eine Fürsorgepflicht.
Re: Wie schnell muss die Beihilfestelle einen Erstattungsantrag bearbeiten
Wenn man chronisch Krank oder pflegebedürftig ist und die Bearbeitung im durchschnitt zu lange dauert bei höheren Kosten, bzw. insbesondere dann erst recht, dann besteht die Möglichkeit (dauerhaft) Abschlagszahlungen zu erbitten.
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Re: Wie schnell muss die Beihilfestelle einen Erstattungsantrag bearbeiten
Gut zu wissen, bei uns (Beihilfe Bund) dauerte es meistens länger als drei Monate.
*Zusatz: jetzt haben sie sich auf 8 Wochen plus einige Tage eingependelt. Habe derzeit Rechnungen weit über 2000 Euro insgesamt vorgeschossen. Zum Glück ist die Debeka deutlich schneller mit der Erstattung. So hangelt man sich von Zahlung zu Zahlung.
*Zusatz: jetzt haben sie sich auf 8 Wochen plus einige Tage eingependelt. Habe derzeit Rechnungen weit über 2000 Euro insgesamt vorgeschossen. Zum Glück ist die Debeka deutlich schneller mit der Erstattung. So hangelt man sich von Zahlung zu Zahlung.
- TianO
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Re: Wie schnell muss die Beihilfestelle einen Erstattungsantrag bearbeiten
ZITAT aus:
https://www.privat-patienten.de/beim-ar ... Cberweisen.
"Wie schnell muss meine PKV die Kosten meiner Arztbehandlung erstatten?
Haben Sie die Rechnung eingereicht, prüft Ihre PKV, in welchem Umfang die Leistungen erstattungsfähig sind. Sobald der Versicherung alle notwendigen Unterlagen und Informationen vorliegen, muss sie Ihnen innerhalb eines Monats den entsprechenden Betrag überweisen. Verstreicht diese Frist, können Sie Abschlagszahlungen (d. h. einen Teil) der Summe verlangen, die voraussichtlich mindestens zu zahlen ist."
https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__14.html
ZITAT:
2) Sind diese Erhebungen nicht bis zum Ablauf eines Monats seit der Anzeige des Versicherungsfalles beendet, kann der Versicherungsnehmer Abschlagszahlungen in Höhe des Betrags verlangen, den der Versicherer voraussichtlich mindestens zu zahlen hat. Der Lauf der Frist ist gehemmt, solange die Erhebungen infolge eines Verschuldens des Versicherungsnehmers nicht beendet werden können.
Ich denke die Beihilfe hat dann ähnliche Vorgaben ???, habe dazu aber leider nichts gefunden.
https://www.privat-patienten.de/beim-ar ... Cberweisen.
"Wie schnell muss meine PKV die Kosten meiner Arztbehandlung erstatten?
Haben Sie die Rechnung eingereicht, prüft Ihre PKV, in welchem Umfang die Leistungen erstattungsfähig sind. Sobald der Versicherung alle notwendigen Unterlagen und Informationen vorliegen, muss sie Ihnen innerhalb eines Monats den entsprechenden Betrag überweisen. Verstreicht diese Frist, können Sie Abschlagszahlungen (d. h. einen Teil) der Summe verlangen, die voraussichtlich mindestens zu zahlen ist."
https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__14.html
ZITAT:
2) Sind diese Erhebungen nicht bis zum Ablauf eines Monats seit der Anzeige des Versicherungsfalles beendet, kann der Versicherungsnehmer Abschlagszahlungen in Höhe des Betrags verlangen, den der Versicherer voraussichtlich mindestens zu zahlen hat. Der Lauf der Frist ist gehemmt, solange die Erhebungen infolge eines Verschuldens des Versicherungsnehmers nicht beendet werden können.
Ich denke die Beihilfe hat dann ähnliche Vorgaben ???, habe dazu aber leider nichts gefunden.