Beförderung

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Cake78
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Beförderung

Beitrag von Cake78 »

Hallo zusammen, gibt es hier weitere Personen denen die Beförderung von A12 in A13 verweigert wurde?
Über eine Antwort bin ich dankbar.
Mainstream1
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Re: Beförderung

Beitrag von Mainstream1 »

Verweigert? Was ist im konkreten Fall darunter zu verstehen?
Einen Anspruch auf Beförderung gibt es grundsätzlich nicht.
MS
HagenKrause
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Re: Beförderung

Beitrag von HagenKrause »

Die Anfrage ist zu allgemein gehalten. Um etwas zu verweigern, müsste es ja einen Anspruch geben. Ansonsten hängt das entweder im kommunalen Bereich von der Einschätzung deines Vorgesetzten ab, ob du dich auf der höherwertigeren Stelle bewährt hast und befördert werden sollst oder im Landesbereich von der Punktzahl in der letzten Beurteilung und dem daraus resultierendem globalen Ranking ... In keinem Fall hast du eine Chance irgendwas zu ändern oder zu bewegen.

Der Ober sticht den Unter. Das ist das deutsche System. Schon seit dem alten Rom. Außer, du spielst nen Wenz, das muss dann aber schon ein krasses und verrücktes Ding sein!

Genau so wenig wie dein Dienstherr Einfluss darauf hat, welchen Film du dir am Samstag Abend vor dem Fernseher anschaust, hast du bei deiner Beförderung oder Beurteilung. Im Falle der Beurteilung muss es sogar erst bei zwei Abstufungen überhaupt begründet werden, warum man diese vornimmt.

War so, ist so und wird auch immer so sein. Um von etwas anderem auszugehen, müssten die Gerichte von ihren Grundsatzentscheidungen abweichen und einem Kläger mal eine Beförderung oder eine neu zu besetzende Stelle direkt zusprechen oder selber eine Beurteilung vornehmen.

Dies wird aber nicht passieren, da sich die Gerichte nicht selbst überlasten wollen ;)
Cake78
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Re: Beförderung

Beitrag von Cake78 »

Mainstream1 hat geschrieben: 6. Jun 2024, 15:08 Verweigert? Was ist im konkreten Fall darunter zu verstehen?
Einen Anspruch auf Beförderung gibt es grundsätzlich nicht.
Ich habe im Herbst 2022 auf der gleichen Stelle eine sehr gute Beurteilung erhalte und nun bekomme ich bis dato nichts schriftliches damit es nicht in meiner Personalakte hängen würde… Fakt ist der Vorgesetzte hat sich geändert…, dass mit keinen Anspruch ist mir bekannt…
Cake78
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Re: Beförderung

Beitrag von Cake78 »

HagenKrause hat geschrieben: 6. Jun 2024, 15:47 Die Anfrage ist zu allgemein gehalten. Um etwas zu verweigern, müsste es ja einen Anspruch geben. Ansonsten hängt das entweder im kommunalen Bereich von der Einschätzung deines Vorgesetzten ab, ob du dich auf der höherwertigeren Stelle bewährt hast und befördert werden sollst oder im Landesbereich von der Punktzahl in der letzten Beurteilung und dem daraus resultierendem globalen Ranking ... In keinem Fall hast du eine Chance irgendwas zu ändern oder zu bewegen.

Der Ober sticht den Unter. Das ist das deutsche System. Schon seit dem alten Rom. Außer, du spielst nen Wenz, das muss dann aber schon ein krasses und verrücktes Ding sein!

Genau so wenig wie dein Dienstherr Einfluss darauf hat, welchen Film du dir am Samstag Abend vor dem Fernseher anschaust, hast du bei deiner Beförderung oder Beurteilung. Im Falle der Beurteilung muss es sogar erst bei zwei Abstufungen überhaupt begründet werden, warum man diese vornimmt.

War so, ist so und wird auch immer so sein. Um von etwas anderem auszugehen, müssten die Gerichte von ihren Grundsatzentscheidungen abweichen und einem Kläger mal eine Beförderung oder eine neu zu besetzende Stelle direkt zusprechen oder selber eine Beurteilung vornehmen.

Dies wird aber nicht passieren, da sich die Gerichte nicht selbst überlasten wollen ;)
Danke, das bedeutet, entweder ich nehme es in Kauf oder verlange etwas schriftliches um zu sehen wie hoch die Abstufungen sind oder ich suche mir eine neue Stelle…
HagenKrause
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Re: Beförderung

Beitrag von HagenKrause »

Das mit den Abstufungen siehst du doch dann, wenn du plötzlich nur noch 9 statt 11 Punkte im Gesamturteil der nächsten Beurteilung hast. Und begründet wird es dann wohl automatisch. Ich verstehe auch das Problem nicht ganz. Hast du eine schriftliche Zusicherung, dass du im Juni 2024 befördert wirst? Wohl eher nicht ... Dann gibt es auch kein Problem.
Cake78
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Re: Beförderung

Beitrag von Cake78 »

HagenKrause hat geschrieben: 6. Jun 2024, 20:17 Das mit den Abstufungen siehst du doch dann, wenn du plötzlich nur noch 9 statt 11 Punkte im Gesamturteil der nächsten Beurteilung hast. Und begründet wird es dann wohl automatisch. Ich verstehe auch das Problem nicht ganz. Hast du eine schriftliche Zusicherung, dass du im Juni 2024 befördert wirst? Wohl eher nicht ... Dann gibt es auch kein Problem.
Das ist es ja, sie wollen mir nichts schriftliches geben, damit es nicht als schlechte Beurteilung in meiner Personalakte wäre. Der Beförderungszeitpunkt (1 Jahr Wartezeit plus 6 Monate persönliche Wartezeit die der jetzige Arbeitgeber möchte) wäre nun im Mai 2024 gewesen. Vom Personalamt wurde bereits im Februar eine Beurteilung etc. angefordert, bis dato ging nichts schriftliches ein, Begründung siehe oben…
Mainstream1
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Re: Beförderung

Beitrag von Mainstream1 »

Dann ist das doch eher zu deinem Vorteil undevtl mit der Aussicht im nächsten Jahr die notwendige Punktzahl in der Beurteilung zu erhalten.
Nach meiner Einschätzung sollst du aber kalt gestellt werden, da der Wind sich gedreht hat. Da kann man wenig machen... außer man wechselt die Stelle oder den Dienstherrn.
Man fängt dann aber wieder ganz unten an und wann bzw. ob man dann befördert wird, ist fraglich. Der "Nasenfaktor" ist immer und überall...
So ist es nun mal bei Beamten. Nichts besonderes.
Man weiß aber nie, was noch kommt. Es kann auch wieder besser werden. Meine Erfahrung. Also, nicht aufgeben.
MS
Cake78
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Re: Beförderung

Beitrag von Cake78 »

Mainstream1 hat geschrieben: 6. Jun 2024, 20:49 Dann ist das doch eher zu deinem Vorteil undevtl mit der Aussicht im nächsten Jahr die notwendige Punktzahl in der Beurteilung zu erhalten.
Nach meiner Einschätzung sollst du aber kalt gestellt werden, da der Wind sich gedreht hat. Da kann man wenig machen... außer man wechselt die Stelle oder den Dienstherrn.
Man fängt dann aber wieder ganz unten an und wann bzw. ob man dann befördert wird, ist fraglich. Der "Nasenfaktor" ist immer und überall...
So ist es nun mal bei Beamten. Nichts besonderes.
Man weiß aber nie, was noch kommt. Es kann auch wieder besser werden. Meine Erfahrung. Also, nicht aufgeben.
Mainstream1 hat geschrieben: 6. Jun 2024, 20:49 Dann ist das doch eher zu deinem Vorteil undevtl mit der Aussicht im nächsten Jahr die notwendige Punktzahl in der Beurteilung zu erhalten.
Nach meiner Einschätzung sollst du aber kalt gestellt werden, da der Wind sich gedreht hat. Da kann man wenig machen... außer man wechselt die Stelle oder den Dienstherrn.
Man fängt dann aber wieder ganz unten an und wann bzw. ob man dann befördert wird, ist fraglich. Der "Nasenfaktor" ist immer und überall...
So ist es nun mal bei Beamten. Nichts besonderes.
Man weiß aber nie, was noch kommt. Es kann auch wieder besser werden. Meine Erfahrung. Also, nicht aufgeben.
Danke für deine Einschätzung. Das Gefühl hab ich auch, die Vorgesetzte hat ein Problem (persönliches?) mit mir und will eben ihre Macht ausspielen, warum weiß ich nicht… nun gut, dann werde ich mich eben nach einer neuen Stelle umsehen…
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