Umzug ins Ausland
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Umzug ins Ausland
hat irgendjemand schon mal erhfahrungen damit gemacht den wohnsitz in deutschland aufzugeben und die private krankenversicherung aus deutschland dann im ausland fortzführen?
wie ist hier der ablauf? verlangt die private kv irgendwelche belege, muss ein entsprechendes formular ausgefüllt werden oder schreibt man einfach einen dreizeiler an seine versicherung ab wann man sich im ausland befindet und das wars?
danke
wie ist hier der ablauf? verlangt die private kv irgendwelche belege, muss ein entsprechendes formular ausgefüllt werden oder schreibt man einfach einen dreizeiler an seine versicherung ab wann man sich im ausland befindet und das wars?
danke
Re: Umzug ins Ausland
Mit persönlichen Erfahrungen kann ich nicht dienen, aber soweit meines Kenntnisstandes: Die erste große Frage ist, ist es außereuropäisch oder innerhalb der Europäischen Union?
Danach sind die Versicherungsbedingungen zu Rate zu ziehen, was konkret dort geregelt ist, das ist tatsächlich unterschiedlich je nach Versicherer. Insbesondere ist nach dem Wortlaut im Tarifwerk zu suchen welches die „Verlegung des Wohnsitzes“ regelt.
Dem Grunde nach bestehen zwei Varianten
1. Innerhalb Europäischen Union: Der Versicherungsschutz läuft wie gehabt weiter.
2. Außerhalb der Europäischen Union: der Versicherungsschutz läuft wie gehabt weiter, allerdings ist eine zusätzliche Vereinbarung mit Beitragszuschlag (je nach Zielland) abzuschließen.
Dabei ist dann die Frage zu klären, wird bei Verlegung nach ortsüblichen Kosten erstattet oder weiterhin nur „Kostenvergleich wie in Deutschland“ (GOÄ, GOZ, etc.).
Je nach Tarifbedingung regeln die Versicherer, wie der Ablauf bei Verlegung des Wohnsitzes in ein Land außerhalb der europäischen Union ist. Beispielsweise kann es je nach Anbieter heißen „innerhalb von 1 Monat die Verlegung melden“ oder „Konto und Briefadresse müssen innerhalb der EU sein“ oder „maximal für 5 Jahre, danach erneute Beantragung“, „Nur übersetzte Belege auf Kosten des Versicherten“ etc.
Die Erstattung erfolgt ja dabei weiterhin zum prozentualen Anteil, für den anderen prozentualen Teil gilt die jeweilige Beihilfeverordnung.
Zusammenfassend, ja der Wegzug ist in jedem Falle dem Versicherer zu melden - schon alleine damit dieser zumindest jemanden postalisch erreichen kann - das gehört zu den vereinbarten Obliegenheiten und eben auch um ggf eine Vereinbarung über die Fortsetzung der Versicherung zu zu treffen, insbesondere beim Wegzug in ein außereuropäisches Land.
„Wie“, „Welche Formulare“, etc. ist jetzt je nach Versicherer unterschiedlich.
Danach sind die Versicherungsbedingungen zu Rate zu ziehen, was konkret dort geregelt ist, das ist tatsächlich unterschiedlich je nach Versicherer. Insbesondere ist nach dem Wortlaut im Tarifwerk zu suchen welches die „Verlegung des Wohnsitzes“ regelt.
Dem Grunde nach bestehen zwei Varianten
1. Innerhalb Europäischen Union: Der Versicherungsschutz läuft wie gehabt weiter.
2. Außerhalb der Europäischen Union: der Versicherungsschutz läuft wie gehabt weiter, allerdings ist eine zusätzliche Vereinbarung mit Beitragszuschlag (je nach Zielland) abzuschließen.
Dabei ist dann die Frage zu klären, wird bei Verlegung nach ortsüblichen Kosten erstattet oder weiterhin nur „Kostenvergleich wie in Deutschland“ (GOÄ, GOZ, etc.).
Je nach Tarifbedingung regeln die Versicherer, wie der Ablauf bei Verlegung des Wohnsitzes in ein Land außerhalb der europäischen Union ist. Beispielsweise kann es je nach Anbieter heißen „innerhalb von 1 Monat die Verlegung melden“ oder „Konto und Briefadresse müssen innerhalb der EU sein“ oder „maximal für 5 Jahre, danach erneute Beantragung“, „Nur übersetzte Belege auf Kosten des Versicherten“ etc.
Die Erstattung erfolgt ja dabei weiterhin zum prozentualen Anteil, für den anderen prozentualen Teil gilt die jeweilige Beihilfeverordnung.
Zusammenfassend, ja der Wegzug ist in jedem Falle dem Versicherer zu melden - schon alleine damit dieser zumindest jemanden postalisch erreichen kann - das gehört zu den vereinbarten Obliegenheiten und eben auch um ggf eine Vereinbarung über die Fortsetzung der Versicherung zu zu treffen, insbesondere beim Wegzug in ein außereuropäisches Land.
„Wie“, „Welche Formulare“, etc. ist jetzt je nach Versicherer unterschiedlich.
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Re: Umzug ins Ausland
Also Debeka geht ohne Probleme im Ausland...allerdings zahlt diese nur bis zum deutschen Preis. Da aber fast überall, wo man als Pensionär leben kann die Medizinkosten günstiger sind als in Deutschland gibt es keine Probleme
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Re: Umzug ins Ausland
hast du das umstellen lassen?deerhunter hat geschrieben: ↑8. Jun 2024, 11:13 Also Debeka geht ohne Probleme im Ausland...allerdings zahlt diese nur bis zum deutschen Preis. Da aber fast überall, wo man als Pensionär leben kann die Medizinkosten günstiger sind als in Deutschland gibt es keine Probleme
also ich meinte drittland. hatte ich vergessen dazu zu schreiben. es ist dann wohl sogar so, dass der vertrag tarife enthalten muss, die stationaere aufenthalte ohne obergrenze beinhalten muss auf die kosten. ambulant wahrscheinlich nach deutscher obergrenze.
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Re: Umzug ins Ausland
Nein, nichts! Habe denen nur mitgeteilt dass sich mein Lebensmittelpunkt verändert hat.
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Re: Umzug ins Ausland
ok war das dann aber eu ausland oder?deerhunter hat geschrieben: ↑9. Jun 2024, 08:52 Nein, nichts! Habe denen nur mitgeteilt dass sich mein Lebensmittelpunkt verändert hat.
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Re: Umzug ins Ausland
USA / Australien...keine EU
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Re: Umzug ins Ausland
ok krass. ich meinte gelesen zu haben, dass es fuer die versicherungen verpflichtend ist bei statinaeren aufenthalten dnanohne limit zu erstatten. meine versicherung verlangt bei usa satte aufschlaege. gut fuer mich nicht relevant, aber interessant, dass das bei dir nicht so zu sein scheint.
musste das damals dann bei dir genehmigt werden von der versicherung? wurden da auch belege angefordert ab wann du um ausland wohnst oder sowas?
musste das damals dann bei dir genehmigt werden von der versicherung? wurden da auch belege angefordert ab wann du um ausland wohnst oder sowas?
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Re: Umzug ins Ausland
Ich hatte eine "offizielle" Abmeldung, das reichte
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Re: Umzug ins Ausland
gut also einfach von der stadt nehme ich mal an? ich hab gesehen, dass man sich auch online abmelden kann und einem die abmeldung dann ins ausland nachgeschickt wird. meinst du das ist ratsam oder besser die sache von deutschland aus alles klaeren?
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Re: Umzug ins Ausland
Ich meine besser direkt vom Inland. Da kann man alles nachreichen was man braucht und man muss nicht der Post ins Ausland trauen!