Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Also, bei mir waren nur die ganz normalen Bezüge drauf.
Mfg
Andi12
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Andi12
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
@Andi12
Und Du hast auch den Brief erhalten mit der Anerkennung vor dem 17.Lebensjahr
und der Neuberechnung der Versorgungsbezüge ??
Das wäre nicht gut..das heisst es gibt Probleme mit IT-Software.
Und Du hast auch den Brief erhalten mit der Anerkennung vor dem 17.Lebensjahr
und der Neuberechnung der Versorgungsbezüge ??
Das wäre nicht gut..das heisst es gibt Probleme mit IT-Software.
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Nein, ich habe bis jetzt nur die offizielle Bestätigung, das alle Unterlagen komplett vorliegen, und die Bearbeitung läuft.
Mfg
Andi12
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Andi12
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Hallo Andy12,darf ich Dich fragen,ob Du vor 2006 in den Ruhestand/DU getreten bist?Bislang scheinen nur Kollegen mit einem positiven Bescheid beschieden worden zu sein,welche nach 2006 - 2017 in den Ruhestand gegangen sind.Vermutlich sind es ohnehin die wenigsten,die wesentlich früher gegangen sind. MfG
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Bin seit Januar 2016 im Ruhestand.
Mfg
Andi12
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Andi12
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Ohne Bescheid ...keine Kohle !
Das ist ein "dicker Brief" und Seite 1 sieht so aus :
Nur 2 die bisher einen Bescheid bekommen haben..kann doch
nicht sein !
Zilian hat mit mir die Eingangsbestätigung bekommen Ende Dez.23.
Bescheid erhalten ?
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Es werden schon einige mehr gewesen sein,die einen Bescheid erhalten haben,nur sind vermutlich nicht alle tangierten Kollegen hier im Forum vertreten und des Weiteren auch nicht alle so mitteilungsbedürftig wie es bei uns der Fall ist. MfG Peter
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Das Zilian noch keinen Bescheid bekommen hat ist ungewöhnlich...
In den Unterlagen die Ihr da hinschickt müssen die Vordienstzeiten eindeutig
erkennbar sein..also nichts "halbgares"..der Zeitraum muss passen.
Ich war ja ein" leichter Fall".. der Zeitraum steht im Zeugnis (auf der Rückseite
steht wird als 1.Ausbildungsjahr angerechnet) und im Bundesgesetzblatt von
1979 steht "einjährige berufliche Grundbildung".
Danach zweijährige berufliche Fachbildung..die wurde schon vorher als
Ausbildungszeit § 12 anerkannt.
Zwischen Grundbildung/Fachbildung fehlt 1 Monat..was da war weiss ich nicht mehr.
Bei Zahlbetrag Brutto steht:
Versorgungsbezug inkl. Untb.ohne Anrechnungen.
Es wird also genau hingeguckt !
In den Unterlagen die Ihr da hinschickt müssen die Vordienstzeiten eindeutig
erkennbar sein..also nichts "halbgares"..der Zeitraum muss passen.
Ich war ja ein" leichter Fall".. der Zeitraum steht im Zeugnis (auf der Rückseite
steht wird als 1.Ausbildungsjahr angerechnet) und im Bundesgesetzblatt von
1979 steht "einjährige berufliche Grundbildung".
Danach zweijährige berufliche Fachbildung..die wurde schon vorher als
Ausbildungszeit § 12 anerkannt.
Zwischen Grundbildung/Fachbildung fehlt 1 Monat..was da war weiss ich nicht mehr.
Bei Zahlbetrag Brutto steht:
Versorgungsbezug inkl. Untb.ohne Anrechnungen.
Es wird also genau hingeguckt !
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
So heute 24.05.24 habe ich den Bescheid vom 14.05.24 erhalten.
628 Tage mehr Ruhegehaltsfähige Zeiten anerkannt, somit nun 71,75% erreicht.
Nachzahlung, am Mai 23, soll mit der Bezügezahlung von Juni 24 erfolgen, waren wir es ab.
628 Tage mehr Ruhegehaltsfähige Zeiten anerkannt, somit nun 71,75% erreicht.
Nachzahlung, am Mai 23, soll mit der Bezügezahlung von Juni 24 erfolgen, waren wir es ab.
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
@Zilian
Ich wollte gerade nachfragen ob Du schon den Bescheid bekommen hast...
das wurde aber auch Zeit.
So richtig schnell kommt die Bundesansalt nicht voran..das sind die ersten
abgegebenen Anträge die bearbeitet wurden..vom letzten Jahr !
Glückwunsch zu den 71,75 %..Du hast mich eingeholt
Nun kannst Du auch ein paar Stangen Spargel mehr essen
mir kommen die schon aus den Ohren raus
Jetzt muss nur noch die Bezügemitteilung stimmen und zum
Monatsende ankommen..bei den Postlaufzeiten klappt das
bestimmt wieder mal nicht
Schönes Wochenende !
Ich wollte gerade nachfragen ob Du schon den Bescheid bekommen hast...
das wurde aber auch Zeit.
So richtig schnell kommt die Bundesansalt nicht voran..das sind die ersten
abgegebenen Anträge die bearbeitet wurden..vom letzten Jahr !
Glückwunsch zu den 71,75 %..Du hast mich eingeholt
Nun kannst Du auch ein paar Stangen Spargel mehr essen
mir kommen die schon aus den Ohren raus
Jetzt muss nur noch die Bezügemitteilung stimmen und zum
Monatsende ankommen..bei den Postlaufzeiten klappt das
bestimmt wieder mal nicht
Schönes Wochenende !
Zuletzt geändert von Herm am 24.05.2024 16:21, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Wow,gratuliere Dir zum endlich ergangenen Bescheid - das hat sich ja dann bei 628 Tagen wirklich gelohnt.Es geht also langsam aber sicher voran - üben wir uns in Geduld.Darf ich Dich fragen,in welchem Jahr Du in den Ruhestand getreten bist - vermutlich nach 2006? MfG
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Bin seit Juli 2016 im Ruhestand.
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Was ist eigentlich mit dem Thread-Ersteller.. ?vättern hat geschrieben: ↑02.02.2024 14:43 Habe also geklagt. Klage läuft vor Verwaltungsgericht.
https://www.bverwg.de/200423U2C11.22.0
Im Dezember 23 hat die Banst dem Gericht mitgeteilt die Zeiten ab Mai 23 mit allen Lehrzeiten anzuerkennen.
Urteil steht noch aus.
Hast Du die Anerkennung neu beantragt oder
wartest Du noch auf das Urteil ?
Bescheid bereits bekommen ?
Und Danke fürs "Klagen"...einer mehr der das Urteil möglich
gemacht hat.