Hallo zusammen,
ich bin aufgrund von Dienstunfähigkeit im vorzeitigem Ruhestand.
Das Ruhegehalt wurde inzwischen berechnet allerdings erhielt ich auszufüllende Formulare u.a. wo nach zusätzlichenm Erwerbseinkommen und Rente gefragt wurde. Alles gut soweit das mit zusätzlichen Renten und Höchstgrenzen beim Zuverdienst habe ich selbst recherchieren können.
Ich beziehe aufgrund einer an mir verübten Gewalttat eine Entschädigungszahlung. Die Gewalttat geschah außerhalb des Dienstes. Vor der Einführung des SGB XIV waren das Leistungen nach dem OEG, seit 01.01.2024 ist das eine Entschädigungszahlung nach dem SGB XIV i.H.v. 400 Euro (GdB 30 Prozent)
Meine Frage und was ich absolut nicht recherchieren konnte ist, wird diese Entschädigungszahlung auf mein Ruhegehalt angerechnet bzw. wird das Ruhegehalt dementsprechend gekürzt.
Es ist weder Einkommen nach dem BVerG noch ist es eine Rente.
Vielleicht hat jemand eine Idee, vielen Dank schonmal im Voraus.
Ruhegehalt und soziale Entschädigung
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Re: Ruhegehalt und soziale Entschädigung
vom gefuehl her nein, weil es ja kein erwerbseinkommen ist. im entsprechenden landes oder bundesbeamtengesetz wird auch stehen was genau auf die bezuege angerechnet wird. dort einfach mal nackucken oder eben bei der stelle anfragen, die dafuer verantwortlich ist.
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Re: Ruhegehalt und soziale Entschädigung
Hi stuntmanmike und danke für deine schnelle Antwort und deinen Ratschlag.
In der Tat wird in den Vorschriften beschrieben, was angerechnet wird und was nicht. Ich denke meine Fallkonstellation (Ruhegehalt und soziale Entschädigung) ist wahrscheinlich ziemlich selten, so das es keine explizite Berücksichtigung in den Vorschriften findet.
Die verantwortliche Stelle, in meinem Fall das LaGeSo Landesamt für Gesundheit und Soziales in Berlin, zu befragen ist allerdings ein guter Tipp.
In der Tat wird in den Vorschriften beschrieben, was angerechnet wird und was nicht. Ich denke meine Fallkonstellation (Ruhegehalt und soziale Entschädigung) ist wahrscheinlich ziemlich selten, so das es keine explizite Berücksichtigung in den Vorschriften findet.
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Re: Ruhegehalt und soziale Entschädigung
Opferentschäfigungen, Conzerganrente usw. werden m. E. nicht angerechnet.
So werden z. B. solche Zahlungen auch nicht als Einkommen berücksichtigt bei Wohngeld, Grundsicherung nach SGB XII usw.
, daher wird es auch im Bereich der Pension und Rente so sein.
Einfach im Formular angeben, den Rest prüft deine Versorgungsstelle.
So werden z. B. solche Zahlungen auch nicht als Einkommen berücksichtigt bei Wohngeld, Grundsicherung nach SGB XII usw.
, daher wird es auch im Bereich der Pension und Rente so sein.
Einfach im Formular angeben, den Rest prüft deine Versorgungsstelle.
MS
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Re: Ruhegehalt und soziale Entschädigung
@Mainsrream1 Danke für dein Statement, die Versorgungsstelle wirds mit Sicherheit am Ende prüfen. Ich würde vom Gefühl her das auch so einschätzen wie du. Im SGB XIV gibts die von dir erwähnte Anrechnungsvorschrift im Paragraph 154 wonach diese Leistungen nicht als Einkommen bei Sozialleistungen angerechnet wird. Warum dann bei der Pension
Ich halte euch auf dem laufenden was die Versorgungsstelle dazu sagt.
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Re: Ruhegehalt und soziale Entschädigung
Hallo, kurzes update: Ich habe heute mit meiner Versorgungsstelle telefoniert und erhielt die Auskunft, das Zahlungen nach dem SGB XIV (soziale Entschädigung) ehem. Opferentschädigung, nicht als Einkommen berücksichtigt werden.
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Re: Ruhegehalt und soziale Entschädigung
Alles andere wäre auch nicht gerecht gewesen.
Danke für die abschließende Info und "halt die Ohren steif". (Diesen Spruch musste ich mir immer von einem Chef anhören, wenn die Lage nahezu aussichtslos war und andere sich schon vom Acker gemacht hatten)
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MS