Hallo, ich bin verbeamteter Lehrer in Sachsen und hatte mich im letzten Jahr auf eine Funktionsstelle beworben. Mir wurde die Stelle durch die aufnehmende Schule auch zugesagt. Nun zieht sich die Angelegenheit schon mehrere Monate hin, da das Amt einen möglichen Formfehler beim Auswahlverfahren prüft (die aufnehmende Schule hätte mir die Stelle noch nicht zusagen dürfen). Da ich aus privaten Gründen zeitnah Planungssicherheit für das neue Schuljahr benötige, habe ich mich entschlossen, meine Bewerbung zurückzuziehen. Von Seiten des Amtes habe ich noch keine Rückmeldung zum Auswahlverfahren - weder Zusage noch Absage.
Meine Frage lautet nun: Inwiefern kann man mich als Beamter dazu „zwingen“, die Stelle nun doch antreten zu müssen? Wie bereits erwähnt, würde die Stelle nicht mehr in meine Planung passen, da sie in einer anderen Stadt liegen würde.
Vielen Dank
Zwang zum Antritt einer Funktionsstelle?!
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Re: Zwang zum Antritt einer Funktionsstelle?!
Nach meiner Kenntnis ist damit deine Bewerbung vom Tisch und die Sache für dich erledigt, zwingen kann man dich nicht.