Eingeschränkte Polizeidienstunfähigkeit

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Ju69
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Eingeschränkte Polizeidienstunfähigkeit

Beitrag von Ju69 »

Hallo zusammen,

ich hab ne Frage hinsichtlich der eingeschränkten Polizeidienstunfähigkeit, die durch den Amtsarzt festgestellt wurde.
Als Einschränkung wurde der dauerhafte Ausschluss der Nachtschicht festgestellt.
Kann mir hier im Forum Jemand Infos hinsichtlich der möglichen beamtenrechtlichen Folgen der eingeschränkten Polizeidienstfähigkeit geben?
Mich würde interessieren, wie es sich mit der Wochenarbeitszeit bzw. der Besoldung verhält.

Vielen Dank für Eure Rückantworten.
Mainstream1
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Re: Eingeschränkte Polizeidienstunfähigkeit

Beitrag von Mainstream1 »

Eingeschränkte Polizeidienstfähigkeit dürfte gemeint sein..
Bei Besoldung und Arbeitszeit (41 Stunden/Woche) ändert sich nichts.
Zuschläge Nachtdienst, ggf. Schichtdienst fallen weg, dies gilt dann auch für andere Zuschläge, je nach dem, was du nicht mehr machen darfst.
Die Frage ist eher, ob du schon Lebenszeitbeamter bist.
Sonst könnte auch das Ende des Dienstverhältnisses im Raum stehen. Bei Widerrufsbeamten ist sowieso Schluss.
Die Minderung auf eine 40 Stundenwoche gibt es nur in diesem Zusammenhang nur, wenn eine Schwerbehinderung von mind. 50% bewilligt wurde (seperater Antrag beim Integrations oder Gesundheitsamt... je nach Bundesland verschieden). Das sind aber andere Voraussetzungeb. Nicht jeder der ganz oder teilweise dienstunfähig ist, ist auch schwerbehindert.
MS
Ju69
Beiträge: 2
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Re: Eingeschränkte Polizeidienstunfähigkeit

Beitrag von Ju69 »

Hallo Mainstream,

vielen Dank für Deine Ausführungen, die mir geholfen haben. Ich bin bereits BaL mit einer GdB von 40.