Versorgungsausgleich - vorzeitiger Ruhestand

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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naabtalbreaker
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Versorgungsausgleich - vorzeitiger Ruhestand

Beitrag von naabtalbreaker »

Hallo miteinander. Ich hätte ein paar Fragen zum Versorgungsausgleich ;)

Landesbeamter (52 Jahre) seit 3 Jahren wegen Dienstunfähigkeit im Ruhestand.
Die Ehe ist gescheitert (29 Jahre Dauer) und eine Trennung steht unmittelbar bevor.

Der Beamte erhält eine Versorgung von 2250 Euro. Die Noch-Ehefrau hat bisher Rentenansprüche von 950 Euro in der gesetzlichen Rente erworben.
Die Noch-Ehefrau würde regulär 2031 in Rente gehen. Sämtliche Pensions und Rentenansprüche wurden in der Ehe erzielt.

Wie hoch wäre ungefähr der Versorgungsausgleich und wird dieser sofort dem Ehemann abgezogen oder erst wenn die Ehefrau in die Rente eintritt.

Vielen Dank schon mal im Voraus :)
Gertrud1927
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Re: Versorgungsausgleich - vorzeitiger Ruhestand

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo.
Ganz grob überschlagen würde ich sagen jeder gibt die Hälfte ab. Gibst also 1125 ab und bekommst 475.
Der Ausgleichsanteil wird Dir sofort abgezogen.
Vom Ausgleichsanteil der Ehefrau bekommst Du eine Anwartschaft bei der DRV für eine spätere Rente.
Es gibt ein Gesetz über denVersorgungsausgleich
https://www.gesetze-im-internet.de/vers ... E003600000
Unter §39 ,40, 41 steht wie es in der Rentenversicherung und bei Beamten geteilt wird.
Weil Du DU bist und dann diese Rente noch nicht bekommst §35 wo der Anteil den Du in der DRV bekommen hast solange als Abzug ausgesetzt wird bis Du die Rente bekommst. Wird also überschlagen bis zur Deiner Rente nur 650 einbehalten von der Pension.
naabtalbreaker
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Re: Versorgungsausgleich - vorzeitiger Ruhestand

Beitrag von naabtalbreaker »

Vielen Dank für deine Antwort :)

Erhöht sich dann die Hinzuverdienstgrenze ?
Bisher arbeite ich zusätzlich auf 538 Euro Basis....
Barbarossa
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Re: Versorgungsausgleich - vorzeitiger Ruhestand

Beitrag von Barbarossa »

Die Hinzuverdienstgrenze erhöht sich dadurch definitv nicht. 538,-- Euro ist ein steuerfreier Minijob. Alles, was darüber hinausgeht, kann je nach individuellen Gegebenheiten auf die Pension angerechnet werden. Das hängt jedoch vom Einzelfall ab. Am besten, bei der Bezügestelle nachfragen.
lavinia21
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Re: Versorgungsausgleich - vorzeitiger Ruhestand

Beitrag von lavinia21 »

Ich kann Ihnen nur raten bei diesen Zahlen auf den VA zu verzichten (Sie haben ähnliche Anwartschaften erreicht, d.h. viel auszugleichen gibt es nicht). Alternativ eine notarielle Trennungs-und Scheidungsvereinbarung, in welcher der gesetzliche VA ausgeschlossen wird, und ab Renteneintritt (gesetzliche Regelaltersgrenze) eine vollstreckbare Leibrente gezahlt wird (bei Ihnen wäre das dann gegenseitig). Ich habe, da DDU und alles während der Ehe erworben, Letzteres vereinbart, da mein Ex-Mann ständig arbeitslos war usw. ist das bei uns alles sehr einseitig....da ich aber knapp 1000 Euro an Pension verloren hätte, für mein Kind nahezu keinen Unterhalt bekomme und gleichfalls alle Kredite usw. bedienen musste, wäre ich ohne diese Regelung hinüber gewesen.
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zeerookah
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Re: Versorgungsausgleich - vorzeitiger Ruhestand

Beitrag von zeerookah »

lavinia21 hat geschrieben: 18. Mär 2024, 13:23 Ich kann Ihnen nur raten bei diesen Zahlen auf den VA zu verzichten (Sie haben ähnliche Anwartschaften erreicht, d.h. viel auszugleichen gibt es nicht). Alternativ eine notarielle Trennungs-und Scheidungsvereinbarung, in welcher der gesetzliche VA ausgeschlossen wird, und ab Renteneintritt (gesetzliche Regelaltersgrenze) eine vollstreckbare Leibrente gezahlt wird (bei Ihnen wäre das dann gegenseitig).
Müssen dem Verzicht nicht beide Parteien zustimmen? Ebenso der Alternative eine notarielle Trennungs-und Scheidungsvereinbarung?
Die Noch-Ehefrau würde aus meiner Sicht immer schlechter abschneiden. Denn Sie würde ja auf ihre Ansprüche ggü dem Bundesland verzichten.
Barbarossa
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Re: Versorgungsausgleich - vorzeitiger Ruhestand

Beitrag von Barbarossa »

Einen Verzicht auf den Versorgungsausgleich gibt es rechtlich nicht. Da wäre es ja einfach. Der eine geschiedene Lebenspartner ist fiktiv Millionär und die andere Seite, sprich Lebenspartnerin, soll der Staat mittels Bürgergeld etc. unterhalten. Da wird staatlicherseits ganz genau hingeschaut. Abgesehen davon, der Versorgungsausgleich wird lebenslang berechnet, sogar wenn die begünstigte Person vorher verstirbt, was man um keines Willen hoffen will. Da hilft auch kein notarieller Vertrag usw..
connigra
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Re: Versorgungsausgleich - vorzeitiger Ruhestand

Beitrag von connigra »

auf den Versorgungsausgleich kann man meines Wissens schon verzichten, aber dieser Vertrag muss notariell ein Jahr vor der Trennung unterzeichnet werden. Durch diese Vertrag darf der Ehepartner aber nicht zum Sozialfall werden, dann wäre er ungültig.
blink182
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Re: Versorgungsausgleich - vorzeitiger Ruhestand

Beitrag von blink182 »

zeerookah hat geschrieben: 18. Mär 2024, 15:03 Müssen dem Verzicht nicht beide Parteien zustimmen?
Ja, einer alleine kann da gar nix reißen.
Die Noch-Ehefrau würde aus meiner Sicht immer schlechter abschneiden.
Deswegen wäre sie ja auch dumm, wenn sie sich darauf einlassen würde.

Abgesehen davon ist das vermutlich gar nicht möglich, wenn sie sich damit bedürftig macht und dann später vom Staat alimentiert werden müsste.
Gruß
blink182
AndyO
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Re: Versorgungsausgleich - vorzeitiger Ruhestand

Beitrag von AndyO »

connigra hat geschrieben: 18. Mär 2024, 18:57 auf den Versorgungsausgleich kann man meines Wissens schon verzichten, aber dieser Vertrag muss notariell ein Jahr vor der Trennung unterzeichnet werden. Durch diese Vertrag darf der Ehepartner aber nicht zum Sozialfall werden, dann wäre er ungültig.
Was ist denn ein Sozialfall? Jemand der Wohngeld beantragen muss?
connigra
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Re: Versorgungsausgleich - vorzeitiger Ruhestand

Beitrag von connigra »

es muss sichergestellt sein, dass der verzichtende Partner sich aus eigenen Mitteln selbst versorgen kann und dem Staat nicht zur Last fällt. So hat es uns der Notar vor Jahren erklärt. Wohngeld wäre vermutlich so ein Aspekt.
lavinia21
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Re: Versorgungsausgleich - vorzeitiger Ruhestand

Beitrag von lavinia21 »

Sie können auf den gesetzlichen VA verzichten, wenn keiner von beiden bedürftig werden würde. Ob dies durch ähnliche Rentenansprüche, die jeder selbst erworben hat, oder durch einen privaten Ausgleich erfolgt, ist relativ egal. Es geht in Ihrem Fall doch primär darum, dass die Ansprüche nicht JETZT von Ihrer Pension abgezogen werden, wo Ihre Frau doch noch gar keine Rente bezieht, sondern erst dann, wenn Sie eben in Rente geht. D.h. durch eine Leibrente würde sie das bekommen, was Ihr sowieso "zustünde" (dieses Wort hasse ich so), nur würde Ihre aktuelle Pension nicht belastet werden. Die Leibrente wäre vollstreckbar und ggf. auch vom Erben zu zahlen. Bedenken Sie auch, dass das, was bei Ihnen an Pension abgezogen wird, nach Umrechnung in Rentenpunkte, die Ihre Frau bekommt, wesentlich weniger ist. D.h. Sie geben mehr ab als die Frau sowieso bekommt.

Wie gesagt, ich habe das in Form einer notariellen Trennungs-und Scheidungsvereinbarung durch inkl. Verzicht auf auf den gesetzlichen VA.
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zeerookah
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Re: Versorgungsausgleich - vorzeitiger Ruhestand

Beitrag von zeerookah »

lavinia21 hat geschrieben: 19. Mär 2024, 10:17 Wie gesagt, ich habe das in Form einer notariellen Trennungs-und Scheidungsvereinbarung durch inkl. Verzicht auf auf den gesetzlichen VA.
Und Dein ständig arbeitsloser Ex-Mann hat dem so ohne wenn & aber zugestimmt ???
Hat er sich nicht Anwaltlich vertreten lassen?
Hat dem Scheidungsrichter das auch nicht interessiert? Der dürfte da ja auch mal einen Blick drauf geworfen haben.
(vielleicht sind die Dinge heutzutage auch anders, meine Scheidung ist über 25 Jahre her)
lavinia21
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Re: Versorgungsausgleich - vorzeitiger Ruhestand

Beitrag von lavinia21 »

Mein Ex-Mann war anwaltlich vertreten. Ich habe alles selbst gemacht, war alleine mit dem Notar im Gespräch und habe auch die Scheidung ohne Anwalt durchgezogen - damals 2021 am Küchentisch, da durch Corona tatsächlich per Video-Chat. Somit hatte ich lediglich Notarkosten von knapp 3000 Euro, aber keinerlei Anwaltskosten. Die notarielle Trennungs- und Scheidungsvereinbarung war bei mir vollumfänglich, d.h. er umfasst auch den TU und nachehelichen Unterhalt, den ich ihm zahle, den teilweisen Verzicht auf Kindesunterhalt wie auch die Ausgleichszahlung für das Haus und meinerseits den Ausschluss des Zugewinns - ich hätte Anspruch auf mehrere 100k Zugewinn gehabt und habe darauf verzichtet, dafür aber das Haus, welches ich durch Vermögen und Erbe gezahlt habe, wir aber beide im GB standen, halten und fertigbauen können. Mein Ex-Mann wollte unbedingt, dass ich in die Privatinsolvenz gehe...den Gefalle tat ich ihm nicht. Schlimm genug, dass er lächelnd vor mir saß und sagte, dass er nun auch die finanziellen Vorteile meines Dienstunfalls abgreifen kann, da ja hierdurch meine Pension vergleichsweise hoch ist und alles während der 11 Jahren Ehe erwirtschaftet wurde. Zudem musste ich ihm die Zweiausbildung als Erzieher bezahlen.

Der Anwalt kann nichts anderes berechnen als das, was man auch selbst berechnen kann. Die Zahlen muss man eh alleine liefern. Im Prinzip braucht man eben Ausdauer und viel Zeit und natürlich ein Grundverständnis für §§ und Zahlen.

Der Richter (wie zuvor auch der Notar) haben meinen Ex-Mann wissen lassen, was sie von ihm halten. Dass ich das Kind habe, pensioniert bin und er einfach nur keinen Bock hat und davon profitiert...fanden sie nicht sehr toll, aber haben es akzeptiert.
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