Besoldungsrunde 2023
Moderator: Moderatoren
Re: Besoldungsrunde 2023
Ich habe gerade die Bezügemitteilung für Februar im Briefkasten gefunden...
gute Nachrichten incl . Steuerentlastung.
Mehr als erwartet...
Und nächsten Monat gibt es ja "schon" die Besoldungserhöhung.
Leider ist der BMF Steuerrechner für 2024 immer noch nicht online.
Schönes Wochenende !
gute Nachrichten incl . Steuerentlastung.
Mehr als erwartet...
Und nächsten Monat gibt es ja "schon" die Besoldungserhöhung.
Leider ist der BMF Steuerrechner für 2024 immer noch nicht online.
Schönes Wochenende !
-
- Beiträge: 43
- Registriert: 3. Mai 2018, 22:16
- Behörde: ehem.Bund
Re: Besoldungsrunde 2023
Herm hat geschrieben: ↑27. Jan 2024, 14:16 Ich habe gerade die Bezügemitteilung für Februar im Briefkasten gefunden...
gute Nachrichten incl . Steuerentlastung.
Mehr als erwartet...
Und nächsten Monat gibt es ja "schon" die Besoldungserhöhung.
Leider ist der BMF Steuerrechner für 2024 immer noch nicht online.
Schönes Wochenende !
Hier gibts die Alternative...
https://www.test.de/Brutto-Netto-Rechne ... 5557780-0/
Re: Besoldungsrunde 2023
[/quote]
Hier gibts die Alternative...
https://www.test.de/Brutto-Netto-Rechne ... 5557780-0/
[/quote]
Aber nicht für Versorgungsempfänger...keine Alternative zur Steuerberechnung für meine
Versorgungsbezüge.
Hier gibts die Alternative...
https://www.test.de/Brutto-Netto-Rechne ... 5557780-0/
[/quote]
Aber nicht für Versorgungsempfänger...keine Alternative zur Steuerberechnung für meine
Versorgungsbezüge.
-
- Beiträge: 43
- Registriert: 3. Mai 2018, 22:16
- Behörde: ehem.Bund
Re: Besoldungsrunde 2023
Ich verstehe das Problem nicht.... Du musst dann halt nur Deinen persönlichen monatlichen Freibetrag vom einzugebenden Brutto abziehen.Dann hast Du Deine Lohnsteiuer, die Du vom Brutto abziehen musst.
https://www.buhl.de/steuer/ratgeber/ver ... reibetrag/
https://www.buhl.de/steuer/ratgeber/ver ... reibetrag/
Re: Besoldungsrunde 2023
Das Ergebnis stimmt dann immer noch nicht...
Egal..die Steuertabelle wird ja nochmal angepasst durch das
Wachstumschancengesetz.
Der Grundfreibetrag soll noch leicht steigen und der Versorgungsfreibetrag
ab dieses Jahr geändert werden.
Die CDU muss nur noch im Bundesrat zustimmen.(Wachstumschancengesetz)
Egal..die Steuertabelle wird ja nochmal angepasst durch das
Wachstumschancengesetz.
Der Grundfreibetrag soll noch leicht steigen und der Versorgungsfreibetrag
ab dieses Jahr geändert werden.
Die CDU muss nur noch im Bundesrat zustimmen.(Wachstumschancengesetz)
-
- Beiträge: 43
- Registriert: 3. Mai 2018, 22:16
- Behörde: ehem.Bund
Re: Besoldungsrunde 2023
Zur Klarstellung: Dein persönlicher Freibetrag bleibt und ändert sich nicht jedes Jahr.
Der Höchstbetrag des Versorgungsfreibetrags sowie der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag bestimmen sich ab 2005 nach dem Jahr des Versorgungsbeginns.
Re: Besoldungsrunde 2023
Der Versorgungsfreibetrag bleibt bis zum Tod..das ist ja ganz klar.
Durch das Wachstumschancengesetz wird aber die Tabelle von 2005 ab 2024
geändert (für NEU Rentner und Versorgungsempfänger.)
ALT 2024 12,8% 960 € 288 €
Referentenentwurf
NEU 2024 13,6 % 1 020 € 306 €
Rentner und Versorgungsempfänger die dieses Jahr "abdanken" bezahlen
also etwas weniger an Steuern.
Durch das Wachstumschancengesetz wird aber die Tabelle von 2005 ab 2024
geändert (für NEU Rentner und Versorgungsempfänger.)
ALT 2024 12,8% 960 € 288 €
Referentenentwurf
NEU 2024 13,6 % 1 020 € 306 €
Rentner und Versorgungsempfänger die dieses Jahr "abdanken" bezahlen
also etwas weniger an Steuern.
Re: Besoldungsrunde 2023
Hallo, bin neu hier. Ich habe eine Frage in Sachen Lohnsteuer. Ich bin mit 67 Jahren seit zwei Jahren Pensionär. Im Januar hat die Lohnsteuerermässigung gegriffen. Bei einer Brutto Pension von 2750 € habe ich letztes Jahr im Monat 60 € Steuern bezahlt, im Monat Januar und Februar nur noch 50 €. Im März wurde die Pension auf 2890 erhöht und man hat mir 100 € Lohnsteuer abgezogen. Kann das angehen?
Nachfrage bei der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation ergab das dieses automatisch berechnet wurde.
LG Manfred
Nachfrage bei der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation ergab das dieses automatisch berechnet wurde.
LG Manfred
-
- Beiträge: 43
- Registriert: 3. Mai 2018, 22:16
- Behörde: ehem.Bund
Re: Besoldungsrunde 2023
Moin Manfred!Manfred hat geschrieben: ↑4. Mär 2024, 10:58 Hallo, bin neu hier. Ich habe eine Frage in Sachen Lohnsteuer. Ich bin mit 67 Jahren seit zwei Jahren Pensionär. Im Januar hat die Lohnsteuerermässigung gegriffen. Bei einer Brutto Pension von 2750 € habe ich letztes Jahr im Monat 60 € Steuern bezahlt, im Monat Januar und Februar nur noch 50 €. Im März wurde die Pension auf 2890 erhöht und man hat mir 100 € Lohnsteuer abgezogen. Kann das angehen?
Nachfrage bei der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation ergab das dieses automatisch berechnet wurde.
LG Manfred
Du kannst ja mal nachfolgenden Rechner nutzen... der ist aktuell am besten zu nutzen, da der BMF-Rechner nur bis 2023 "funktioniert".
Bei LstKl III und Kirchewnsteuerpflicht kommen genau die besagten 100 € raus...
https://www.test.de/Brutto-Netto-Rechne ... 5557780-0/
Gruß
Martin
Re: Besoldungsrunde 2023
Die Berechnung paßt aber nicht für Beamte da diese eine andere Steuertabelle haben.
@Manfred die Märzerhöhung erscheint mir bei Dir recht gering. Du bist auch Bundesbeamter?
@Manfred die Märzerhöhung erscheint mir bei Dir recht gering. Du bist auch Bundesbeamter?
Re: Besoldungsrunde 2023
Ja, ich bin bundesbeamter, lohnsteuerklasse 3 keine Kirchensteuer. Die Erhöhung im März erscheint mir ok, den in den vorherigen 2750 waren ja ca 150€ Inflationsausgleich enthalten. Aber trotzdem empfinde ich die Verdoppelung der Lohnsteuer von 50€ auf 100 € als zu hoch. Habe ich durch die Erhöhung des Bruttolohns eventuell eine Grenze überschritten und bin deshalb höher eingestuft worden?
-
- Beiträge: 43
- Registriert: 3. Mai 2018, 22:16
- Behörde: ehem.Bund
Re: Besoldungsrunde 2023
Das ist so nicht richtig. Der Rechner berücksichtigt die Angaben, ob man "rentenversicherungspflichtig" ist oder nicht und wendet hierbei dann auch die besondere Monatslohnsteuertabelle an. Das Ergbenis ist identisch ( s. Seite 11 des u.a. Links der besonderen Monatslohnsteuertabelle )
https://lohnsteuertabelle.com.de/PDF/Be ... Brutto.pdf
Es ist jedoch richtig, dass noch der Versorgungsfreibetrag berücksichtigt werden muss.
Gruß
Martin
-
- Beiträge: 471
- Registriert: 25. Mär 2022, 09:39
- Behörde:
Re: Besoldungsrunde 2023
Das kann schon sein. Die Inflationsausgleichzahlung war ja abgabenfrei.
Die lineare mtl. Erhöhung ab 1.3.24 ist etwas höher als die Inflationsausgleichzahlung, ist aber voll zu versteuern.
Das dürfte damit passen. Zudem du bestimmt in die nächste Progressionsstufe hinein gekommen bist.
Die lineare mtl. Erhöhung ab 1.3.24 ist etwas höher als die Inflationsausgleichzahlung, ist aber voll zu versteuern.
Das dürfte damit passen. Zudem du bestimmt in die nächste Progressionsstufe hinein gekommen bist.
MS
-
- Beiträge: 538
- Registriert: 28. Jun 2013, 18:45
- Behörde:
Re: Besoldungsrunde 2023
Hallo.
Hast Du auch bedacht das Du bis Feb immer steuerfreien Inflationsausgleich bekommen hast. Dein Steuerbrutto bis Feb war also geringer.
Du hast jetzt mehr als die 140 € Erhöhung erhalten. Und dann passt das mit 50€ mehr Steuer.
Ups war einer schneller.
Schau mal auf Deinem Zettel unter Steuerbrutto , nicht unter Gesamtbrutto
Hast Du auch bedacht das Du bis Feb immer steuerfreien Inflationsausgleich bekommen hast. Dein Steuerbrutto bis Feb war also geringer.
Du hast jetzt mehr als die 140 € Erhöhung erhalten. Und dann passt das mit 50€ mehr Steuer.
Ups war einer schneller.
Schau mal auf Deinem Zettel unter Steuerbrutto , nicht unter Gesamtbrutto