Als Beamter i.R. dauerhaft im Ausland leben
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Als Beamter i.R. dauerhaft im Ausland leben
Wer kennt sich mit den steuerlichen Aspekten aus , wenn man als Beamter i.R. dauerhaft auf den Philippinen leben will ? ich weiß; Steuerberater....aber vielleicht gibt es einen Beamten i.R. , der dauerhaft im Ausland lebt hier im Forum.
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Re: Als Beamter i.R. dauerhaft im Ausland leben
Für Pensionen aus einer früheren Beschäftigung im öffentlichen Dienst gilt meist: Der Staat, der die Pension zahlt, darf sie besteuern. Selbst bei einem Wegzug ins Ausland bleiben Pensionäre in Deutschland steuerpflichtig.
https://www.test.de/Rente-im-Ausland-Le ... 5549578-0/
Du bist dann beschränkt steuerpflichtig:
https://www.finanzamt-rente-im-ausland. ... erpflicht/
Für die Krankenkosten gilt als Bundesbahnbeamter als KVB MItglied:
Bei Verlegung des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes in andere als die oben
genannten Staaten kann das Versicherungsverhältnis ebenfalls unter Weiterzahlung der
bisherigen Beiträge aufrechterhalten werden.
https://www.kvb.bund.de/SharedDocs/Down ... onFile&v=8
Aufwendungen für Leistungen außerhalb der EU werden in der Höhe als zuschussfähig an-
erkannt, wie sie bei einer gleichartigen Behandlung im Inland entstanden wären. Welche ver-
gleichbaren Aufwendungen im Inland entstanden wären, hat das Mitglied im Zweifel nachzu-
weisen. Ein Kostenvergleich findet ausnahmsweise nicht statt für ärztliche und zahnärztliche
Leistungen bis zu 1.000 € je Krankheitsfall oder wenn das Mitglied oder ein mitversicherter
Angehöriger zur Notfallversorgung das nächstgelegene Krankenhaus aufsuchen musste.
https://www.kvb.bund.de/SharedDocs/Down ... nFile&v=10
Eine Beibehaltung eines deutschen Wohnsitzes wäre empfehlenswert, was eine Anwesenheit von einem halben Jahr in D voraussetzt.
Wo kein Kläger, da kein Richter.
Ich hoffe, das hilft ein wenig weiter.
https://www.test.de/Rente-im-Ausland-Le ... 5549578-0/
Du bist dann beschränkt steuerpflichtig:
https://www.finanzamt-rente-im-ausland. ... erpflicht/
Für die Krankenkosten gilt als Bundesbahnbeamter als KVB MItglied:
Bei Verlegung des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes in andere als die oben
genannten Staaten kann das Versicherungsverhältnis ebenfalls unter Weiterzahlung der
bisherigen Beiträge aufrechterhalten werden.
https://www.kvb.bund.de/SharedDocs/Down ... onFile&v=8
Aufwendungen für Leistungen außerhalb der EU werden in der Höhe als zuschussfähig an-
erkannt, wie sie bei einer gleichartigen Behandlung im Inland entstanden wären. Welche ver-
gleichbaren Aufwendungen im Inland entstanden wären, hat das Mitglied im Zweifel nachzu-
weisen. Ein Kostenvergleich findet ausnahmsweise nicht statt für ärztliche und zahnärztliche
Leistungen bis zu 1.000 € je Krankheitsfall oder wenn das Mitglied oder ein mitversicherter
Angehöriger zur Notfallversorgung das nächstgelegene Krankenhaus aufsuchen musste.
https://www.kvb.bund.de/SharedDocs/Down ... nFile&v=10
Eine Beibehaltung eines deutschen Wohnsitzes wäre empfehlenswert, was eine Anwesenheit von einem halben Jahr in D voraussetzt.
Wo kein Kläger, da kein Richter.
Ich hoffe, das hilft ein wenig weiter.
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Re: Als Beamter i.R. dauerhaft im Ausland leben
Vielen Dank für die prompte Antwort. Sehr interessant...." wo kein Kläger , da kein Richter"..ich will mich ENDGÜLTIG abmelden hier..habe nicht vor, nochmal in das shithole zurück zu kehren..in diesem Sinne ein erholsames Wochenende mfG
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Re: Als Beamter i.R. dauerhaft im Ausland leben
So habe ich auch mal gedacht, aber 16 Jahre Erfahrung im Ausland haben mir gezeigt, das woanders auch nur mit Wasser gekocht wird.
Spätestens wenn es um die Gesundheit geht, wird es meistens spannend.
Wünsche dir aber viel Erfolg auf den Philippinen.
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Re: Als Beamter i.R. dauerhaft im Ausland leben
also der 1. punkt stimmt nicht unbedingt. angenommen es gibt keinen wohnsitz in deutschland mehr dann ist man zunaechst beschraenkt steuerpflichtig, ja. das ist aber oftmals nicht so gut, weil es dann keinen grundfreibetrag gibt. da kann es guenstiger sein, dass man die unbeschraenkte steuerpflicht auf antrag macht. dann ist man wieder unbeschraenkt steuerpflichtig:Hauseltr hat geschrieben: ↑24.02.2024 13:22
Du bist dann beschränkt steuerpflichtig:
https://www.finanzamt-rente-im-ausland. ... erpflicht/
Eine Beibehaltung eines deutschen Wohnsitzes wäre empfehlenswert, was eine Anwesenheit von einem halben Jahr in D voraussetzt.
https://www.lohnsteuer-kompakt.de/fag/2 ... uerpflicht
einen wohnsitz kann man auch haben wenn man weniger als 6 monate in deutschland ist. die 6 monate haengen glaube ich mit dem gewoehnlichen aufenthalt zusammen, was wieder was anderes ist, allerdings auch eine unbeschraenkte steuerpflicht begruenden kann. https://datenbank.nwb.de/Dokument/500001_8/
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Re: Als Beamter i.R. dauerhaft im Ausland leben
Danke. Ich war kürzlich wieder 2 Monate in Thailand / Philippinen....dann ist es nach Rückkehr NOCH gruseliger hier.....UNERTRÄGLICH . Im Oktober bin ich weg hier...bin gesundheitlich toppfit.
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Re: Als Beamter i.R. dauerhaft im Ausland leben
Wäre schön, wenn du auf einer sachlichen Ebene bleiben könntest, Kraftausdrücke und Gruseligkeiten sind da nicht zielführend.
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Re: Als Beamter i.R. dauerhaft im Ausland leben
Das freut mich für dich.
Du solltest allerdings nicht vergessen, dass deine gesundheitliche Situation sich von jetzt auf gleich ändern kann...und dann ist es in Deutschland möglicherweise gar nicht mehr sooo unerträglich.
Gruß
blink182
blink182
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Re: Als Beamter i.R. dauerhaft im Ausland leben
Das kann grundsätzlich nur durch einen Unfall oder eine Sportverletzung ( z.B. Sehnenriss etc) passieren. Die Versorgung z.B. in Thailand oder auch Brasilien braucht sich defintiv in keinster Weise vor der " deutschen " zu verstecken. Wenn man hier " Kassenpatient" ( was ich nicht bin ) ist , ist man im wahrsten Sinne des Wortes " arm dran "...Das " Unerträglich " bezieht sich auf , das was aus diesem Land geworden ist...und natürlich die gespritzten Zombies, mit denen man zwansgläufig Kontakt hat...mfG
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Re: Als Beamter i.R. dauerhaft im Ausland leben
Viel Spaß und viel Erfolg im Ausland. Vegiss aber bitte nicht deinen deutschen Pass wegzuwerfen.
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Re: Als Beamter i.R. dauerhaft im Ausland leben
Könnte Ich ! ich hab noch ne 2. Staatsangehörigkeit! clever. oder?
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Re: Als Beamter i.R. dauerhaft im Ausland leben
Manche Beamte vergessen, was es heißt, Beamter zu sein.
U.a. Der Beamte hat eine besondere Treuepflicht gegenüber seinem Dienstherrn, der im Gegenzug im Rahmen der Fürsorgepflicht während des aktiven Dienstes, bei Krankheit und Invalidität und im Ruhestand für einen angemessenen Lebensunterhalt des Beamten zu sorgen hat (Alimentationsprinzip). Aufgrund des besonderen Treueverhältnisses zwischen Dienstherrn und Beamten gehört dieser in der Regel lebenslang – also auch im Ruhestand – dem Beamtentum an.
Wer z.B. als Pensionär dagegen verstößt, kann auch im Ruhestand seinen Beamtenstatus verlieren. Wer von der dann daraus resultierenden Rente leben muss, darf sich dann ziemlich einschränken.
U.a. Der Beamte hat eine besondere Treuepflicht gegenüber seinem Dienstherrn, der im Gegenzug im Rahmen der Fürsorgepflicht während des aktiven Dienstes, bei Krankheit und Invalidität und im Ruhestand für einen angemessenen Lebensunterhalt des Beamten zu sorgen hat (Alimentationsprinzip). Aufgrund des besonderen Treueverhältnisses zwischen Dienstherrn und Beamten gehört dieser in der Regel lebenslang – also auch im Ruhestand – dem Beamtentum an.
Wer z.B. als Pensionär dagegen verstößt, kann auch im Ruhestand seinen Beamtenstatus verlieren. Wer von der dann daraus resultierenden Rente leben muss, darf sich dann ziemlich einschränken.
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Re: Als Beamter i.R. dauerhaft im Ausland leben
und das hat jetzt genau was mit dem thread hier zu tun? wuerde ich mich schon interessieren, weil auch der dienstherr gerne immer irgendwelche vorschriften zitiert, die mit dem sachverhalt dann gar nichts zu tun haben, in der verzweifelten hoffnung den beamten kontrollieren zu koennen.Hauseltr hat geschrieben: ↑11.04.2024 16:55 Manche Beamte vergessen, was es heißt, Beamter zu sein.
U.a. Der Beamte hat eine besondere Treuepflicht gegenüber seinem Dienstherrn, der im Gegenzug im Rahmen der Fürsorgepflicht während des aktiven Dienstes, bei Krankheit und Invalidität und im Ruhestand für einen angemessenen Lebensunterhalt des Beamten zu sorgen hat (Alimentationsprinzip). Aufgrund des besonderen Treueverhältnisses zwischen Dienstherrn und Beamten gehört dieser in der Regel lebenslang – also auch im Ruhestand – dem Beamtentum an.
Wer z.B. als Pensionär dagegen verstößt, kann auch im Ruhestand seinen Beamtenstatus verlieren. Wer von der dann daraus resultierenden Rente leben muss, darf sich dann ziemlich einschränken.
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Re: Als Beamter i.R. dauerhaft im Ausland leben
Was es mit dem Threat zu tun hat?
Zitat: Danke. Ich war kürzlich wieder 2 Monate in Thailand / Philippinen....dann ist es nach Rückkehr NOCH gruseliger hier.....UNERTRÄGLICH . Im Oktober bin ich weg hier...bin gesundheitlich toppfit.
Zitat: Könnte Ich ! ich hab noch ne 2. Staatsangehörigkeit! clever. oder?
Genau dieses:
Die Annahme einer 2. Staatsangehörigkeit kann durchaus zum Verlust der Deutschen Staatsangehörigkeit führen.
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Down ... onFile&v=4
Zitat: Danke. Ich war kürzlich wieder 2 Monate in Thailand / Philippinen....dann ist es nach Rückkehr NOCH gruseliger hier.....UNERTRÄGLICH . Im Oktober bin ich weg hier...bin gesundheitlich toppfit.
Zitat: Könnte Ich ! ich hab noch ne 2. Staatsangehörigkeit! clever. oder?
Genau dieses:
Die Annahme einer 2. Staatsangehörigkeit kann durchaus zum Verlust der Deutschen Staatsangehörigkeit führen.
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Down ... onFile&v=4
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Re: Als Beamter i.R. dauerhaft im Ausland leben
Du bist dann beschränkt steuerpflichtig:
https://www.finanzamt-rente-im-ausland. ... erpflicht/
Eine Beibehaltung eines deutschen Wohnsitzes wäre empfehlenswert, was eine Anwesenheit von einem halben Jahr in D voraussetzt.
[/quote]
also der 1. punkt stimmt nicht unbedingt. angenommen es gibt keinen wohnsitz in deutschland mehr dann ist man zunaechst beschraenkt steuerpflichtig, ja. das ist aber oftmals nicht so gut, weil es dann keinen grundfreibetrag gibt. da kann es guenstiger sein, dass man die unbeschraenkte steuerpflicht auf antrag macht. dann ist man wieder unbeschraenkt steuerpflichtig:
https://www.lohnsteuer-kompakt.de/fag/2 ... uerpflicht
einen wohnsitz kann man auch haben wenn man weniger als 6 monate in deutschland ist. die 6 monate haengen glaube ich mit dem gewoehnlichen aufenthalt zusammen, was wieder was anderes ist, allerdings auch eine unbeschraenkte steuerpflicht begruenden kann. https://datenbank.nwb.de/Dokument/500001_8/
[/quote]
Was ist denn , wenn man in D. angemeldet bleibt, aber nicht 6 Monate " anwesend" ist? Wer soll das denn prüfen ?
https://www.finanzamt-rente-im-ausland. ... erpflicht/
Eine Beibehaltung eines deutschen Wohnsitzes wäre empfehlenswert, was eine Anwesenheit von einem halben Jahr in D voraussetzt.
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also der 1. punkt stimmt nicht unbedingt. angenommen es gibt keinen wohnsitz in deutschland mehr dann ist man zunaechst beschraenkt steuerpflichtig, ja. das ist aber oftmals nicht so gut, weil es dann keinen grundfreibetrag gibt. da kann es guenstiger sein, dass man die unbeschraenkte steuerpflicht auf antrag macht. dann ist man wieder unbeschraenkt steuerpflichtig:
https://www.lohnsteuer-kompakt.de/fag/2 ... uerpflicht
einen wohnsitz kann man auch haben wenn man weniger als 6 monate in deutschland ist. die 6 monate haengen glaube ich mit dem gewoehnlichen aufenthalt zusammen, was wieder was anderes ist, allerdings auch eine unbeschraenkte steuerpflicht begruenden kann. https://datenbank.nwb.de/Dokument/500001_8/
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Was ist denn , wenn man in D. angemeldet bleibt, aber nicht 6 Monate " anwesend" ist? Wer soll das denn prüfen ?