Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbseinkommen nach 83 BayBeamtVG

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Nobody22
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Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbseinkommen nach 83 BayBeamtVG

Beitrag von Nobody22 »

Hallo

Ich habe hier im Forum leider dazu nichts gefunden, was jetzt auf meine Frage eine Antwort hätte, aber kurz zur Sache.

Ich, Beamter nach schwerem anerkannten DU dienstunfähig, erhalte Versorgungsbezüge ( Unfallruhegehalt und Unfallausgleich/MDE ).
Da ich relativ jung aus dem aktiven Dienst ausscheiden musste, reicht das Geld natürlich zum Leben, aber die gestiegenen Lebenshaltungskosten und Hausfinanzierung etc. tun ihr Übriges.

Zu meiner Frage:
Im Artikl 83 BayBeamtVG ist geregelt wie Versorgungsbezüge mit Erwerbseinkommen verrechnet werden.
Wenn ich nun die Höchstgrenze der Zuverdienstgrenze überschreite, werden die Versorgungsbezüge 1:1 gekürzt. Dabei müssen aber minimal 20% der Versorgungsbezüge verbleiben.

Das heisst, die freie Heilfürsorge bleibt bestehen ?!

Was ist wenn ich quasi für 5, 10 oder 15 Jahre über der Grenze liege und dann diese Tätigkeit wieder beende?

Bekomme ich dann automatisch wieder meinen vollen Versorgungsbezüge ( der Anspruch erlischt ja niemals, ausser durch Tod ), oder gibt es da so etwas wie eine Verjährung wo dann der Dienstherr sagt, du warst mir jetzt zulange wo anders tätig und du bekommst nix mehr, oder nur noch X von deinen Bezügen.

Ich hoffe meine Frage ist verständlich, freue mich auf Antworten.

Danke
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Aufsteiger85
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Re: Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbseinkommen nach 83 BayBeamtVG

Beitrag von Aufsteiger85 »

Aus den von dir gemachten Angaben und Art. 83 BayBeamtVG lässt sich zur Heilfürsorge nichts sagen. Da geht es nur um VERsorgung, nicht um FÜRsorge. Versorgung meint ausschließlich das Ruhegehalt.

Grundsätzlich ist das mit der Versorgung so, dass du deinen erdienten Ruhegehaltssatz (oder eben den Satz, der dir wegen DU zusteht) als Höchstwert betrachten musst. Alles, was du dazuverdienst (so lese ich das zumindest aus Art. 83 BayBeamtVG), wird darauf angerechnet - außer eben die letzten 20%, die dir immer zustehen. D.h. du hast immer Anspruch auf Versorgung (und immer auf deinen spezifischen Satz minus Zusatzeinkommen) - was vermutlich genau daher rührt, dass bei komplettem Wegfall der Versorgung auch Beihilfe bzw. Heilfürsorge entfallen (können). Das kann dir aber, so wie ich das lese, nicht passieren, solange du nicht woanders im öffentlichen Dienst tätig bist.

Ich vermute aber, dass du ohnehin keinen Anspruch mehr auf Heilfürsorge hast, wenn du aus dem aktiven Dienst ausscheidest, sondern damit einen Beihilfeanspruch erhältst und dich zusätzlich privat versichern musst.

§1 der bayerischen Heilfürsorgeverordnung (HeilfürsV) besagt:
Freie Heilfürsorge wird gewährt
1.
den Polizeivollzugsbeamten der Bereitschaftspolizei in Ausbildung (Art. 125 BayBG),
2.
den nicht zum Stammpersonal der Bereitschaftspolizei gehörenden Polizeivollzugsbeamten der Einsatzstufen,
3.
allen übrigen Beamten der Polizei für die Zeit, in der sie bei Einsätzen und Übungen im geschlossenen Verband verwendet werden.
Von Ruheständlern, gleich welcher Art, steht da nämlich nichts.
Zuletzt geändert von Aufsteiger85 am 7. Feb 2024, 20:44, insgesamt 1-mal geändert.
Pipapo
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Re: Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbseinkommen nach 83 BayBeamtVG

Beitrag von Pipapo »

Stimmt, die freie Heilfürsorge endet mit dem RuhestNS
https://beamtenberater.com/haben-polizi ... 0benötigen.

Wenn die Nebeneinkünfte wegfallen, erhältst du wieder die volle Pension.
Nobody22
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Re: Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbseinkommen nach 83 BayBeamtVG

Beitrag von Nobody22 »

Ich vermute aber, dass du ohnehin keinen Anspruch mehr auf Heilfürsorge hast, wenn du aus dem aktiven Dienst ausscheidest, sondern damit einen Beihilfeanspruch erhältst und dich zusätzlich privat versichern musst.

§1 der bayerischen Heilfürsorgeverordnung (HeilfürsV) besagt:
Freie Heilfürsorge wird gewährt
1.
den Polizeivollzugsbeamten der Bereitschaftspolizei in Ausbildung (Art. 125 BayBG),
2.
den nicht zum Stammpersonal der Bereitschaftspolizei gehörenden Polizeivollzugsbeamten der Einsatzstufen,
3.
allen übrigen Beamten der Polizei für die Zeit, in der sie bei Einsätzen und Übungen im geschlossenen Verband verwendet werden.
Von Ruheständlern, gleich welcher Art, steht da nämlich nichts.
[/quote]

Da hast du völlig recht, ich habe mich da falsch ausgedrückt. Natürlich geht es um Beilhilfe und nicht um freie Heilfürsorge.
Die kann ja eben dann auch nach meinem Verständnis nicht erlischen.

Danke
Nobody22
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Re: Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbseinkommen nach 83 BayBeamtVG

Beitrag von Nobody22 »

Pipapo hat geschrieben: 7. Feb 2024, 20:37 Stimmt, die freie Heilfürsorge endet mit dem RuhestNS
https://beamtenberater.com/haben-polizi ... 0benötigen.

Wenn die Nebeneinkünfte wegfallen, erhältst du wieder die volle Pension.
Ok, ich verstehe das auch so. Ansprüche auf die Versorgungsbezüge nach DU erlischen nie, ausser durch Tod.

Danke
Dienstunfall_L
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Re: Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbseinkommen nach 83 BayBeamtVG

Beitrag von Dienstunfall_L »

Als Ergänzung zu: „Versorgung meint ausschließlich das Ruhegehalt.“ siehe § 2 BeamtVG Arten der Versorgung: https://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__2.html
Der Unfallausgleich, den Nobody22 neben dem Unfallruhegehalt bekommt, gehört auch zu den Versorgungsbezügen (als Teil der Unfallfürsorge). Die Ergänzung schreibe ich wegen eines aktuellen Problems, in dem der Unfallausgleich nicht als Versorgungsbezug erkannt wird oder werden will.
Ernstel
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Re: Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbseinkommen nach 83 BayBeamtVG

Beitrag von Ernstel »

Heißt es nicht deswegen auch "Ruhensbetrag", weil der Betrag nur ruht, solange man die Höchstgrenze überschreitet? Überschreitet man die Höchstgrenze nicht mehr, wird er wieder ausgezahlt.
Nobody22
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Re: Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbseinkommen nach 83 BayBeamtVG

Beitrag von Nobody22 »

Hallo,

kann man jetzt zusammenfassend sagen, dass das Unfallruhegehalt und der Unfallausgleich bis auf Sockelbetrag von 20% ruhen, solange ich einer Tätigkeit nachgehe, die die Zuverdienstgrenze überschreitet, und zwar in dem Masse überschreitet das man eben nur noch 20% bekommt.
BEIHILFE bleibt aber bestehen.
Wenn ich die andere Tätigkeit wieder beenden würde, egal nach wieviel Jahren, bekomme ich wieder 100% Versorgungsbezüge.

Natürlich würde ich mich noch bei der Besoldungsstelle schriftlich absichern wollen.
Dienstunfall_L
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Re: Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbseinkommen nach 83 BayBeamtVG

Beitrag von Dienstunfall_L »

Der Unfallausgleich sollte weiter zu 100% gezahlt werden.
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