Krebsvorsorgeuntersuchung (Gebärmutterhalskrebs) Ziffer A 4815 nicht beihilfefähig

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connigra
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Krebsvorsorgeuntersuchung (Gebärmutterhalskrebs) Ziffer A 4815 nicht beihilfefähig

Beitrag von connigra »

Nachdem meine Tochter heute von der Beihilfe Land Bayern die Ablehnung der Laborziffer A4815 (Untersuchung mittels Dünnschichtverfahren, auch unter "Thin-Prep"oder "Monolayer" bezüglich der Gebärmutterhalskrebsvorsorgeuntersuchung bekannt) erhalten hat, möchte ich des hier kurz allen mitteilen.

All die vergangenen Jahre wurde dies von der DBV und der Beihilfe Bayern problemlos erstattet. Auch die Post B samt Beihilfe erstattete dies immer problemlos.

Bei der heutigen Abrechnung stutzen wir, denn hier meinte die Sachbearbeiterin der Beihilfe, dass für die Krebsvorsorge Zytologie die GOÄNr. 4851 angesetzt werden müsse und die abgerechnete GOÄ Ziffer A4815 nicht beihilfefähig wäre. Wo das nun steht konnte sie uns nicht sagen, aber sie hätte die Anweisung das Dünnschichtverfahren von der Erstattung ausgeschlossen wären.
Wir könnten über das Widerspruchsverfahren einen Einwand einlegen. Ich lege grundsätzlich nur Widerspruch ein, wenn ich mir ziemlich sicher bin, dies auch belegen zu können.
Und siehe da: Die Sachbearbeiterin der Beihilfe Bayern in Augsburg ist in Recht.
https://bravors.brandenburg.de/verwaltu ... herkennung
Scheinbar haben schon einige Versicherte/ Beihilfeemüfänger den Klageweg bestritten und verloren. ein Urteil z. B. VG Düsseldorf vom 18.08.2015 - 13 K 5735/14

Deshalb an alle betroffenen Frauen: bei der nächsten Vorsorgeuntersuchung den Frauenarzt(ärztin) darauf hinweisen, dasss nur der PAP Test bezahlt wird und auch nur die GOÄ Ziffer 4851 angesetzt werden dürfe.
Das Dünnschichtverfahren ist zwar eine Neuerung, bietet aber keinerlei Vorteile gegenüber dem PAP Test und deshalb muss die Beihilfe auch nicht bezahlen.

Wenn bisher unsere Kassen/Beihilfen bezahlt haben, dann war es good will oder ein Versehen - Rechtsanpruch besteht für die Zukunft nicht.

Sollte jemand von euch da draußen andere Urteile kennen - wäre es nett dies hier einzustellen.

Grüße an alle.
blink182
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Re: Krebsvorsorgeuntersuchung (Gebärmutterhalskrebs) Ziffer A 4815 nicht beihilfefähig

Beitrag von blink182 »

connigra hat geschrieben: 20.12.2023 14:11 All die vergangenen Jahre wurde dies von der DBV und der Beihilfe Bayern problemlos erstattet. Auch die Post B samt Beihilfe erstattete dies immer problemlos.
Das kann ich nicht bestätigen.
Gruß
blink182
connigra
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Re: Krebsvorsorgeuntersuchung (Gebärmutterhalskrebs) Ziffer A 4815 nicht beihilfefähig

Beitrag von connigra »

@blink: dann haben deine Sachbearbeiter scheinbar richtig gearbeitet. Ganz ehrlich, wenn das teure Verfahren keinen Mehrwert hat, belastet es auch nur uns selbst mit erhöhten Beiträgen.
connigra
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Re: Krebsvorsorgeuntersuchung (Gebärmutterhalskrebs) Ziffer A 4815 nicht beihilfefähig

Beitrag von connigra »

@blink: Wir haben im Kolleginnenkreis nun Rücksprache mit den Sachbearbeitern der Post B gehalten. Wir wollten es nun genau wissen, warum mal bezahlt wird und wie in deinem Fall nicht bezahlt wird.
Ergebnis:
Im Rahmen der Krebsvorsorge ist das Dünnschichtverfahren nur alle 3 Jahre Beihilfe- und Erstattungsfähig. Wenn die Frauenärztin, dieses Dünnschichtverfahren aber aus anderen medizinischen Gründen in Auftrag gibt, wird es immer erstattet - die Gründe gehen aus der Frauenarztrechnung hervor.
Nun haben wir bei dem Land Bayern wegen der Rechnung meiner Tochter Einspruch eingelegt, da dieses Dünnschichtverfahren bei meiner Tochter nicht im Rahmen der Vorsorge, sondern aus anderen Gründen durchgeführt wurde - siehe da: der Differenzbetrag zum bezahlten PAP Test wurde nacherstattet.
stuntmanmike
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Re: Krebsvorsorgeuntersuchung (Gebärmutterhalskrebs) Ziffer A 4815 nicht beihilfefähig

Beitrag von stuntmanmike »

connigra hat geschrieben: 20.12.2023 14:11 Wo das nun steht konnte sie uns nicht sagen, aber sie hätte die Anweisung das Dünnschichtverfahren von der Erstattung ausgeschlossen wären.

https://bravors.brandenburg.de/verwaltu ... herkennung
willkommen bei der beihilfe! ich lege prinzipiell bei allem widerspruch ein, auch wenn ich weiss, dass ich gar nicht im recht bin, weil das eine grauenhafte stelle ist bei mir, die keine ahnung hat von dem was sie macht und ihr vorgehen auch oftmals gar nicht begruenden kann, was endlos nervig ist, wenn man denen immer alles 3 mal erklaeren muss.

davon mal abgesehen finde ich eine verwaltungsvorschrift wenig ueberzeugend. dinge sind bekanntlich im gesetz geregelt. aber gut ihr habt jetzt ja doch eine erstattung bekommen, von daher passt es ja!