Guten Abend Leute ,
Ich bin sehr verwirrt und habe eine Frage.
Vielleicht könnt ihr mir ja da weiter helfen.
Es geht um die Mindesversorgung für Bundesbeamte. Man bräuchte ja für die Mindesversorgung/Pansion eine Dienstzeit von 5 Jahren und man muss BAL sein.
Zählen die Zeiten die man als Beamter auf Wiederruf und Probe geleistet hat auch dazu ?
Beispiel? Polizei Ausbildung Mittlere Dienst Bundespolizei:
01.09.2016 Ernennung Beamter auf Wiederruf
01.03.2019 Ernennung Beamter auf Probe
23.03.2022 Ernnenung Beamter auf Lebenszeit
Beamter wird 2024 in den Ruhestand versetzt auf Grund gesundheitlichen Problemen.
Hat dieser Beamter einen.Anspruch auf Pansion/ Mindesversorung ?
Vielen Dank für eure Mühe und Antwort
Mindesversorgung / Pansion ?
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Re: Mindesversorgung / Pansion ?
Warum sollte dies nicht sein, auch die Zeit als Beamter auf Widerruf zählt bei der Berechnung der Mindestdienstzeit von 5 Jahren für den Anspruch auf Mindestpension mit.
Selbst ohne die Widerufszeit wäre dich am 1.3.24 die Zeit von 5 Jahren um. Und wenn im Januar 2024 noch nichts verfügt ist, wäre die Verfügung erst im Februar 2024 möglich (Zugang bei dir), so dass die Versetzung in den Ruhestand erst zum 01.03.24 wirksam würde.
Selbst ohne die Widerufszeit wäre dich am 1.3.24 die Zeit von 5 Jahren um. Und wenn im Januar 2024 noch nichts verfügt ist, wäre die Verfügung erst im Februar 2024 möglich (Zugang bei dir), so dass die Versetzung in den Ruhestand erst zum 01.03.24 wirksam würde.
MS
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Re: Mindesversorgung / Pansion ?
Nur zur Ergänzung. Wenn der Beamte die 5 Jahre nicht erreicht hat, dann wird er auch nicht in den Ruhestand versetzt sondern aus dem Dienst entlassen, mit Nachversicherung in der Rentenvesicherung.
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Re: Mindesversorgung / Pansion ?
Vielen Dank erstmal für die schnelle Antwort
Also hätte ich (fals) die Zeit als Beamter in Widerruf in der Polizeiausbildung nicht anerkannt wird trotzdem ein recht auf ein Ruhegehalt? Im Januar wurde noch nichts verfügt.
Nur ist eine SMD-Untersuchung(Amtsarzt) im Februar 2024 geplant. Wenn das Ruhestand eintreten würde, würde die Verfügung erst im März kommen und somit wären die 5 Jahre rum?
Die Zeiten woman Dienstunfähig Krank war sind ja auch Dienstzeiten oder?
Es steht jetzt keine Versetzung in den Ruhestand im Raum ich will es einfach nur wissen für mein Gewissen, weil das macht mir bisschen Angst.
Letzte Frage
Kann ich meine Fachhochschulreife von 2 Jahren auch berechnen lassen als Ruhezeit für die Pansion oder zählt diese nicht
Vielen Dank nochmal für deine Mühe hier am frühen Morgen
Also hätte ich (fals) die Zeit als Beamter in Widerruf in der Polizeiausbildung nicht anerkannt wird trotzdem ein recht auf ein Ruhegehalt? Im Januar wurde noch nichts verfügt.
Nur ist eine SMD-Untersuchung(Amtsarzt) im Februar 2024 geplant. Wenn das Ruhestand eintreten würde, würde die Verfügung erst im März kommen und somit wären die 5 Jahre rum?
Die Zeiten woman Dienstunfähig Krank war sind ja auch Dienstzeiten oder?
Es steht jetzt keine Versetzung in den Ruhestand im Raum ich will es einfach nur wissen für mein Gewissen, weil das macht mir bisschen Angst.
Letzte Frage
Kann ich meine Fachhochschulreife von 2 Jahren auch berechnen lassen als Ruhezeit für die Pansion oder zählt diese nicht
Vielen Dank nochmal für deine Mühe hier am frühen Morgen
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Re: Mindesversorgung / Pansion ?
Also nochmal kurz zur Klarstellung:
§14 IV BeamtVG:
Ob der fettgedruckte Satz einschlägig ist, kann ich anhand deiner Beschreibung nicht sagen.
Studienzeiten können grundsätzlich berücksichtigt werden, sind aber, so wie ich das hier lese, beim Mindestruhegehalt bei Zeiten unter fünf Jahren nicht erfasst, da Ausbildungszeiten in §12 enthalten sind, hier jedoch nicht erwähnt werden.
§14 IV BeamtVG:
§6 I BeamtVG:Das Ruhegehalt beträgt mindestens fünfunddreißig Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (§ 5). An die Stelle des Ruhegehalts nach Satz 1 treten, wenn dies günstiger ist, fünfundsechzig Prozent der jeweils ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4. Die Mindestversorgung nach Satz 2 erhöht sich um 30,68 Euro für den Ruhestandsbeamten und die Witwe; der Erhöhungsbetrag bleibt bei einer Kürzung nach § 25 außer Betracht. Die Sätze 1 bis 3 sind nicht anzuwenden, wenn der Beamte eine ruhegehaltfähige Dienstzeit nach den §§ 6, 6a, 8 bis 10 und 67 von weniger als fünf Jahren zurückgelegt hat oder das erdiente Ruhegehalt allein wegen fehlender Berücksichtigung von Zeiten nach § 6a als ruhegehaltfähig hinter der Mindestversorgung nach den Sätzen 1 bis 3 zurückbleibt. Satz 4 gilt nicht, wenn in Fällen des § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 der Beamte wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt worden ist.
Die Ausschlusstatbestände des §6 I sollten nach deiner Schilderung nicht erfüllt sein. Teilzeit lag ja offenbar auch nicht vor.Ruhegehaltfähig ist die Dienstzeit, die der Beamte vom Tage seiner ersten Berufung in das Beamtenverhältnis an im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn im Beamtenverhältnis zurückgelegt hat."
Ob der fettgedruckte Satz einschlägig ist, kann ich anhand deiner Beschreibung nicht sagen.
Studienzeiten können grundsätzlich berücksichtigt werden, sind aber, so wie ich das hier lese, beim Mindestruhegehalt bei Zeiten unter fünf Jahren nicht erfasst, da Ausbildungszeiten in §12 enthalten sind, hier jedoch nicht erwähnt werden.
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Re: Mindesversorgung / Pansion ?
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Re: Mindesversorgung / Pansion ?
Die Fachhochschule war ja als Anwärter, zählt also mit.
Die Zeiten für den Erwerb der FG_Reife, z. B. Gymnasium, zählt natürlich NICHT mit, es sei den Schüler würden jetzt schon verbeamtet
Zu den versorgungsrechtlich durch Dienst erworbenen Zeiten kommt noch die Hinzurechnungszeit. Das sind 2/3 der Zeit ab Ruhestand bis zum 60.Lebensjahr.
Du wirst ja dann eine Berechnung der Versorgungsbezüge bekommen, da wird das alles aufgeführt.
Falls du dann mit den o. a. Zeiten unter der Mindestversorgung liegst, erhälst du "nur" die Mindestversorgung.
Die Zeiten für den Erwerb der FG_Reife, z. B. Gymnasium, zählt natürlich NICHT mit, es sei den Schüler würden jetzt schon verbeamtet
Zu den versorgungsrechtlich durch Dienst erworbenen Zeiten kommt noch die Hinzurechnungszeit. Das sind 2/3 der Zeit ab Ruhestand bis zum 60.Lebensjahr.
Du wirst ja dann eine Berechnung der Versorgungsbezüge bekommen, da wird das alles aufgeführt.
Falls du dann mit den o. a. Zeiten unter der Mindestversorgung liegst, erhälst du "nur" die Mindestversorgung.
MS
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Re: Mindesversorgung / Pansion ?
Danke für die Antworten.
Dann bin ich beruhigt.
Ich frag mich trotzdem für wen das gilt diese 5 Jahre Wartezeit, weil als Polizeibeamter hat man ja die Wartezeit von 5 Jahren nach erreichen BAL erfüllt.
Dann bin ich beruhigt.
Ich frag mich trotzdem für wen das gilt diese 5 Jahre Wartezeit, weil als Polizeibeamter hat man ja die Wartezeit von 5 Jahren nach erreichen BAL erfüllt.
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Re: Mindesversorgung / Pansion ?
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Re: Mindesversorgung / Pansion ?
Ich verstehe Deine Aussage nicht. Ein Anspruch auf Ruhegehalt oder Hinterbliebenenversorgung entsteht,wenn der Beamte eine fünfjährige „versorgungsrechtliche Wartezeit“ im Beamtenverhältnis erfüllt hat (§ 4 BeamtVG Bund und entsprechendes Landesrecht); diese Wartezeit muss dabei aus ruhegehaltfähigen Dienstzeiten nach den §§ 6 bis 10 BeamtVG bestehen.
Diese Zeiten können dabei im Vorbereitungsdienst (als Beamter auf Widerruf (nicht Wiederruf!) und auch als Beamter auf Probe abgeleistet sein.