Heute wurde das Gesetz veröffentlicht das eine Inflationsausgleichsprämie bis 3000€ nicht mehr zur Hinzuverdienstgrenze bei der Pension gezählt wird.
(siehe Absatz5)
"Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG)
§ 107e Sonderregelungen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie
(1) Für Ruhestandsbeamte, die ein Erwerbseinkommen aus einer Beschäftigung erzielen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Bewältigung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie steht, beträgt die Höchstgrenze nach § 53 Absatz 2 Nummer 1 erste Alternative bis zum 31. Dezember 2022 150 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe, aus der sich das Ruhegehalt berechnet, zuzüglich des jeweils zustehenden Unterschiedsbetrages nach § 50 Absatz 1. § 53 Absatz 5 Satz 2 und 3 ist nicht anzuwenden. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Beamte, die wegen Dienstunfähigkeit oder nach § 52 Absatz 1 oder 2 des Bundesbeamtengesetzes in den Ruhestand versetzt worden sind.
(2) Anspruch auf Waisengeld besteht auch dann, wenn wegen der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie
1.
eine Schul- oder Berufsausbildung oder ein freiwilliger Dienst im Sinne des § 61 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a oder Buchstabe c nicht angetreten werden kann oder
2.
die Übergangszeit nach § 61 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b überschritten wird.
(3) Eine in der Zeit vom 1. März 2020 bis 31. März 2022 gewährte Leistung, die nach § 3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes steuerfrei ist, gilt bis zu einem Betrag von 1 500 Euro nicht als Erwerbseinkommen.
(4) Eine in der Zeit vom 18. November 2021 bis zum 31. Dezember 2022 gewährte Leistung, die nach § 3 Nummer 11b des Einkommensteuergesetzes steuerfrei ist, gilt bis zu einem Betrag von 4 500 Euro nicht als Erwerbseinkommen.
(5) Eine in der Zeit vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewährte Leistung, die nach § 3 Nummer 11c des Einkommensteuergesetzes steuerfrei ist, gilt bis zu einem Betrag von 3 000 Euro nicht als Erwerbseinkommen."
Inflationsausgleichsprämie und Hinzuverdienstgrenze
Moderator: Moderatoren
-
- Beiträge: 19
- Registriert: 07.11.2019 17:32
- Behörde: Deutsche Telekom
- Geschlecht:
-
- Beiträge: 26
- Registriert: 01.09.2022 01:04
- Behörde:
Re: Inflationsausgleichsprämie und Hinzuverdienstgrenze
Stichwort Hinzuverdienstgrenze. Vielleicht habe ich das auch schon mal irgendwo geschrieben:
Den allermeisten dürfte nicht klar sein, dass hier ein tatsächlich verdienter Betrag im oberen Bereich (obwohl kleiner als die Hinzuverdienstgrenze) gefährlich wird, da dann eine Reaktivierungsprüfung droht.
Wenn man z.B. 1000€ hinzuverdienen dürfte, wird auch bei deutlich niedrigerem Hinzuverdienst wie z.B. 700€ bereits eine Reaktivierungsprüfung angestoßen!
Dieser Wert (über der Minijob-Obergrenze, nur wie hoch?) ist m.W. keine gesetzliche Grenze, sondern wohl eine interne Regelung und daher nirgends nachzulesen. Der Betrag ist also schwierig zu erfahren. Denn wenn man dort nachfragt, weckt man evtl. schlafende Hunde.
Gut wäre, wenn jemand bei der BAnstPT arbeitet oder dort einen kennt, um den Wert zu erfragen.
Gibt es hier vielleicht so Jemanden?
Den allermeisten dürfte nicht klar sein, dass hier ein tatsächlich verdienter Betrag im oberen Bereich (obwohl kleiner als die Hinzuverdienstgrenze) gefährlich wird, da dann eine Reaktivierungsprüfung droht.
Wenn man z.B. 1000€ hinzuverdienen dürfte, wird auch bei deutlich niedrigerem Hinzuverdienst wie z.B. 700€ bereits eine Reaktivierungsprüfung angestoßen!
Dieser Wert (über der Minijob-Obergrenze, nur wie hoch?) ist m.W. keine gesetzliche Grenze, sondern wohl eine interne Regelung und daher nirgends nachzulesen. Der Betrag ist also schwierig zu erfahren. Denn wenn man dort nachfragt, weckt man evtl. schlafende Hunde.
Gut wäre, wenn jemand bei der BAnstPT arbeitet oder dort einen kennt, um den Wert zu erfragen.
Gibt es hier vielleicht so Jemanden?
-
- Beiträge: 19
- Registriert: 07.11.2019 17:32
- Behörde: Deutsche Telekom
- Geschlecht:
Re: Inflationsausgleichsprämie und Hinzuverdienstgrenze
@krebs8
Ich bin im engagierten Vorruhestand und brauche keine Reaktivierung fürchten.
Ich bin im engagierten Vorruhestand und brauche keine Reaktivierung fürchten.
-
- Beiträge: 26
- Registriert: 01.09.2022 01:04
- Behörde:
Re: Inflationsausgleichsprämie und Hinzuverdienstgrenze
Wsr auch nicht auf Dich bezogen, sondern allgemein zur Hinzuverdienstgrenze.
-
- Beiträge: 382
- Registriert: 14.04.2013 08:34
- Behörde:
- Wohnort: irgendwo im nirgendwo
Re: Inflationsausgleichsprämie und Hinzuverdienstgrenze
Eine Überprüfung ist noch keine Reaktivierung...von daher sehe ich das entspannt.krebs8 hat geschrieben: ↑26.01.2024 17:07 Den allermeisten dürfte nicht klar sein, dass hier ein tatsächlich verdienter Betrag im oberen Bereich (obwohl kleiner als die Hinzuverdienstgrenze) gefährlich wird, da dann eine Reaktivierungsprüfung droht.
Wenn man z.B. 1000€ hinzuverdienen dürfte, wird auch bei deutlich niedrigerem Hinzuverdienst wie z.B. 700€ bereits eine Reaktivierungsprüfung angestoßen!
Davon abgesehen finden auch bei DDU-Beamten ohne Nebentätigkeit Reaktivierungsprüfungen statt.
"Sicher" ist man davor also so oder so nicht.
Wie kommst du überhaupt zu dieser Info?Dieser Wert (über der Minijob-Obergrenze, nur wie hoch?) ist m.W. keine gesetzliche Grenze, sondern wohl eine interne Regelung und daher nirgends nachzulesen.
Ist das mal wieder so eine urbane Legende, die irgendwo rumgeistert?
Ich habe davon noch nie was gehört, und sollte es diese interne Regelung tatsächlich geben, ist es mir auch egal.
Gruß
blink182
blink182
-
- Beiträge: 382
- Registriert: 14.04.2013 08:34
- Behörde:
- Wohnort: irgendwo im nirgendwo
Re: Inflationsausgleichsprämie und Hinzuverdienstgrenze
Danke für diese positive Nachricht.TPS-BES-ISS hat geschrieben: ↑25.01.2024 19:52 Heute wurde das Gesetz veröffentlicht das eine Inflationsausgleichsprämie bis 3000€ nicht mehr zur Hinzuverdienstgrenze bei der Pension gezählt wird.
(siehe Absatz5)
Gruß
blink182
blink182
-
- Beiträge: 26
- Registriert: 01.09.2022 01:04
- Behörde:
Re: Inflationsausgleichsprämie und Hinzuverdienstgrenze
Dir mag das ja egal sein, andere finden das aber sehr interessant und verdienen sicherheitshalber lieber 520€ statt vielleicht 700€, um erst gar keine Prüfung zu riskieren oder vorzuziehen.
Es ist kein Gerücht. Das ist mal einer Sb bei der BAnst rausgerutscht, leider nur nicht die Höhe. Wurde danach noch von einer Sb mit Kontakt zur BAnst auf deren Nachfrage hin bestätigt, die ist leider nicht mehr im Dienst. Könnte bei etwa 650€ liegen.
Daher wäre es ja so interessant, ob jemand den aktuellen Stand in Erfahrung bringen könnte.
Es ist kein Gerücht. Das ist mal einer Sb bei der BAnst rausgerutscht, leider nur nicht die Höhe. Wurde danach noch von einer Sb mit Kontakt zur BAnst auf deren Nachfrage hin bestätigt, die ist leider nicht mehr im Dienst. Könnte bei etwa 650€ liegen.
Daher wäre es ja so interessant, ob jemand den aktuellen Stand in Erfahrung bringen könnte.
-
- Beiträge: 382
- Registriert: 14.04.2013 08:34
- Behörde:
- Wohnort: irgendwo im nirgendwo
Re: Inflationsausgleichsprämie und Hinzuverdienstgrenze
Blöd nur, dass es diese Sicherheit nicht gibt - ich schrieb es ja bereits.
Es werden auch Leute zur Reaktivierungsprüfung aufgefordert, die gar keine Nebenbeschäftigung oder aber nur einen Minijob haben...da musst du dich nur mal hier im Forum umlesen.
Gruß
blink182
blink182
-
- Beiträge: 26
- Registriert: 01.09.2022 01:04
- Behörde:
Re: Inflationsausgleichsprämie und Hinzuverdienstgrenze
Das ist doch alles klar!
Es geht nur drum, sich nicht eventuell zusätzlich oder vorzeitig eine Überprüfung einzuhandeln. Oder eine, obwohl man sonst evtl. gar nicht oder sehr sehr spät (15 Jahre oder später) erst eine Überprüfung hätte.
Es geht nur drum, sich nicht eventuell zusätzlich oder vorzeitig eine Überprüfung einzuhandeln. Oder eine, obwohl man sonst evtl. gar nicht oder sehr sehr spät (15 Jahre oder später) erst eine Überprüfung hätte.