Eingruppierung
Moderator: Moderatoren
Eingruppierung
Moin
ich bin Bauingenieur bei einer Kommune in Niedersachsen mit unter 10.000 Einwohnern. Ich arbeite seit 5 Jahren im Bauamt.
Mir wurde nun die Verbeamtung angeboten. Werde ich dann als "Komunalbeamter" nach der Besoldung für den Bund oder des Landes bezahlt ?
Da ich die "Ämter durchlaufen" muss, soll ich in Stufe A9, mit Erfahrungsstufe 8 eingruppiert werden. Ist das Möglich ? Wird die Erfahrungsstufe von der Kommune festgelegt bzw. berechnet ? Nach einem Jahr soll ich in A10 und dann A11.
Derzeit bin ich in E10.
Grundsätzlich guter oder schlechter Deal ?
Danke
Auch wenn man viele Dinge bestimmt nicht so pauschal beantworten kann, wäre ich für jede Meinung Dankbar!
ich bin Bauingenieur bei einer Kommune in Niedersachsen mit unter 10.000 Einwohnern. Ich arbeite seit 5 Jahren im Bauamt.
Mir wurde nun die Verbeamtung angeboten. Werde ich dann als "Komunalbeamter" nach der Besoldung für den Bund oder des Landes bezahlt ?
Da ich die "Ämter durchlaufen" muss, soll ich in Stufe A9, mit Erfahrungsstufe 8 eingruppiert werden. Ist das Möglich ? Wird die Erfahrungsstufe von der Kommune festgelegt bzw. berechnet ? Nach einem Jahr soll ich in A10 und dann A11.
Derzeit bin ich in E10.
Grundsätzlich guter oder schlechter Deal ?
Danke
Auch wenn man viele Dinge bestimmt nicht so pauschal beantworten kann, wäre ich für jede Meinung Dankbar!
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Re: Eingruppierung
Kommunalbeanter = Land, also Besoldung LandWerde ich dann als "Komunalbeamter" nach der Besoldung für den Bund oder des Landes bezahlt ?
Erfahrungsstufe 8 ist schon die Endstufe und erscheint mir hoch für einen "Anfänger"Da ich die "Ämter durchlaufen" muss, soll ich in Stufe A9, mit Erfahrungsstufe 8 eingruppiert werden.
Bist du da sicher, das richtig verstanden zu haben? Normalerweise muss man entsprechende Beurteilungen bekommen, um befördert zu werden als Beamter. Und jedes jahre eine Beförderung wäre mir neu...mag aber in deiner Kmmune möglich seinNach einem Jahr soll ich in A10 und dann A11.
Re: Eingruppierung
danke für deine schnelle Antwort
8 ist nicht die Endstufe. Die Endschufe ist bei A9 - 11
siehe: https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/r ... b&matrix=1
Die Beurteilung obligt jedoch der Kommune und diese kann nach Aktenlage entscheiden. Sprich, wenn wir das so vereinbaren, wäre es machbar. Laut Aussage unseres Bürgermeister. Aber ist es wirklich so ?
8 ist nicht die Endstufe. Die Endschufe ist bei A9 - 11
siehe: https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/r ... b&matrix=1
Die Beurteilung obligt jedoch der Kommune und diese kann nach Aktenlage entscheiden. Sprich, wenn wir das so vereinbaren, wäre es machbar. Laut Aussage unseres Bürgermeister. Aber ist es wirklich so ?
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Re: Eingruppierung
Wenn der Bürgermeister das so will, dann geschieht es auch. Ganz einfach, besser geht es ja nicht.
Außerdem kann man nur so im Bauamt qualifiziertes Personal halten. Da kann man sich vor Stellenangeboten ja nicht retten. Ich würde mir also keine Sorgen machen.
Außerdem kann man nur so im Bauamt qualifiziertes Personal halten. Da kann man sich vor Stellenangeboten ja nicht retten. Ich würde mir also keine Sorgen machen.
MS
- Aufsteiger85
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Re: Eingruppierung
Hast du Familie? Kinder?
Dann ausnahmslos ein guter Deal.
Wenn nicht, langfristig wahrscheinlich auch ein guter Deal. Käme drauf an, wie lange du noch bis zur Pensionierung hast...
Dann ausnahmslos ein guter Deal.
Wenn nicht, langfristig wahrscheinlich auch ein guter Deal. Käme drauf an, wie lange du noch bis zur Pensionierung hast...
Re: Eingruppierung
Ich bin 32, verheiratet undnoch keine Kinder, sind jedoch zeitnah in Planung.
Meine Frau ist Grundschullehrerin und bereits verbeamtet.
Die Pension ist tatsächlich noch in weiter ferne -.-
Meine Frau ist Grundschullehrerin und bereits verbeamtet.
Die Pension ist tatsächlich noch in weiter ferne -.-
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Re: Eingruppierung
Dann kann ich die Aussage ".. ein guter Deal.." nur bestätigen.
Selbst der Beitrag zur privaten KV dürfte sich in Grenzen halten, wenn keine Vorerkrankugen bestehen. Die private KV ist aber in jedem Fall gesetzlich verpflichtet ein Angebot zu machen und dich aufzunehmen. Bitte rechtzeitig Angebote einholen zum Vergleich... dauert etwas.
Selbst der Beitrag zur privaten KV dürfte sich in Grenzen halten, wenn keine Vorerkrankugen bestehen. Die private KV ist aber in jedem Fall gesetzlich verpflichtet ein Angebot zu machen und dich aufzunehmen. Bitte rechtzeitig Angebote einholen zum Vergleich... dauert etwas.
MS
- Aufsteiger85
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Re: Eingruppierung
Das sind zwei gute Infos. Da deine Frau verbeamtet ist, fallen Familienstand und Kinder tatsächlich nicht ins Gewicht, da ihr den Familienzuschlag auch sonst erhalten würdet.
Dass die Pension in weiter Ferne ist, ist wiederum gut, dadurch hast du genug Zeit, auch die restlichen Erfahrungsstufen und auch ein zwei Beförderungen (je nach Stelle) mitzunehmen. Zwischen E10 und A11 besteht dann doch schon ein deutlicher Unterschied zugunsten von A11...
In meiner Behörde gibt es einige, die schwer überlegen mussten, da wir fast nur Stellen haben, die A9-A11 besoldet, aber bei Tarifbeschäftigten in E11 eingruppiert sind. Ohne Familienzuschlag und mit weniger Zeit bis zur Pensionierung lohnt sich das nicht mehr ganz so...
Re: Eingruppierung
Mich stört auch noch, dass ich mich an eine kleine Kommune mit unter 10 k Einwohnern binde.
Die Arbeit ist ok, aber jetzt auch nicht das super spannenste.
Wie verhält es sich, wenn ich in einigen Jahren doch in die Wirtschaft gehen möchte ?
Kann ich einfach den Beamten Status wieder aufgeben und wechseln ?
Hätte dies in irgendeienr hinsicht Konsequenzen ? Würde dann ja wieder in die GKV kommen und mir würden die Rentenjahre fehlen. aber sonst ?
Die Arbeit ist ok, aber jetzt auch nicht das super spannenste.
Wie verhält es sich, wenn ich in einigen Jahren doch in die Wirtschaft gehen möchte ?
Kann ich einfach den Beamten Status wieder aufgeben und wechseln ?
Hätte dies in irgendeienr hinsicht Konsequenzen ? Würde dann ja wieder in die GKV kommen und mir würden die Rentenjahre fehlen. aber sonst ?
- Aufsteiger85
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Re: Eingruppierung
Naja, du kannst dich natürlich entlassen lassen. Du könntest aber auch in andere Behörden wechseln, wenn du was spannendes findest... (Land, Bund).
In die GKV musst du sogar, wenn du eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmst und die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht überschreitest.
Was die Rentenbeiträge angeht, wirst du vom deinem ehemaligen Dienstherrn nachversichert. Soweit ich weiß, wird hier mit fiktiven Beiträgen gerechnet, um eine Schlechterstellung zu vermeiden. Was das angeht, bin ich aber nicht ganz so fit...