Steuererklärung DDU
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Steuererklärung DDU
Hallo zusammen,
für mich steht die erste Steuererklärung in Pension (DDU) an.
Ich habe mich schon ein bisschen belesen (Gewerkschaftsbeiträge, Kontoführungsgebühren sind absetzbar), freue mich aber über Tipps dazu, was sich jetzt (noch) absetzen lässt.
Hat jemand mit dem Absetzen von Weiterbildungskosten Erfahrung gemacht?
Vielen Dank im Voraus!
für mich steht die erste Steuererklärung in Pension (DDU) an.
Ich habe mich schon ein bisschen belesen (Gewerkschaftsbeiträge, Kontoführungsgebühren sind absetzbar), freue mich aber über Tipps dazu, was sich jetzt (noch) absetzen lässt.
Hat jemand mit dem Absetzen von Weiterbildungskosten Erfahrung gemacht?
Vielen Dank im Voraus!
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Re: Steuererklärung DDU
Steuerberatungsskosten (zählt auch Software oder Steuerliteratur, falls was davon benötigt wurde).
Abschiedsfeier, falls es das gab.
Abschiedsfeier, falls es das gab.
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Re: Steuererklärung DDU
Was sind das denn für Fragen?
Es sollte doch bekannt sein, dass Steuetberatung gesetzlich den steuerberatenden Berufen vorbehalten ist und es ansonsten ziemlichen Ärger geben kann.
Wem also die Ausfüllhinweise des Finanzamtes nicht genügen, der möge sich daher steuerlichen Rat z. B. bei den entsprechenden Vertretern des fachlichen Berufsstandes suchen.
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass man auch die Mitarbeiter des Finanzamtes fragen kann und diese durchaus Fragen beantworten.
Es sollte doch bekannt sein, dass Steuetberatung gesetzlich den steuerberatenden Berufen vorbehalten ist und es ansonsten ziemlichen Ärger geben kann.
Wem also die Ausfüllhinweise des Finanzamtes nicht genügen, der möge sich daher steuerlichen Rat z. B. bei den entsprechenden Vertretern des fachlichen Berufsstandes suchen.
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass man auch die Mitarbeiter des Finanzamtes fragen kann und diese durchaus Fragen beantworten.
MS
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Re: Steuererklärung DDU
diese Steuererklärung ist nicht anders als deine vorigen als aktiver Beamter, Schwerbehinderung angeben ist wichtig, PKV, usw.
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Re: Steuererklärung DDU
Mit Verlaub, die erbetenen pauschalen Hinweise auf die Rechtslage und grundsätzliche Möglichkeiten der Steuerminderung ohne den Bezug zur individuellen (Einkommens-)Situation des Steuerpflichtigen sind mitnichten mit einer (Steuer-)Beratung gleichzusetzen!Mainstream1 hat geschrieben: ↑18.01.2024 12:49 Was sind das denn für Fragen?
Es sollte doch bekannt sein, dass Steuetberatung gesetzlich den steuerberatenden Berufen vorbehalten ist und es ansonsten ziemlichen Ärger geben kann.
Wem also die Ausfüllhinweise des Finanzamtes nicht genügen, der möge sich daher steuerlichen Rat z. B. bei den entsprechenden Vertretern des fachlichen Berufsstandes suchen.
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass man auch die Mitarbeiter des Finanzamtes fragen kann und diese durchaus Fragen beantworten.
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Re: Steuererklärung DDU
Allgemeine Diskussionen über Werbungskosten sind keine Steuerberatung. Ein Finanzbeamter darf auch keine Steuerberatung machen, muss aber trotzdem antworten in welche Zeilen ein gewisser Sachverhalt gehört. Arg viel muss dieser auf Fragen nicht anworten und wird es auch nicht.
Ein GdB wirkt sich mittlerweile ab 20 steuerlich aus, den dürfte fast jeder mit DDU haben.
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Re: Steuererklärung DDU
Vielen Dank für die konstruktiven Antworten!
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Re: Steuererklärung DDU
kuck dass die versorgungsfreibeträge richtig festgesetzt werden. kannst du aus § 19 estg einfach aus der tabelle ablesen.
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Re: Steuererklärung DDU
Darf man fragen, was GdB bedeutet? Gilt das zum Beispiel auch für jene, die sagen wir mal psychischen Problemen haben? Wer legt das fest und nach welchen Kriterien? Das jemand mit Rollstuhl oder nur einem Arm Einschrämkungen hat, ist klar...aber sonst?Ozymandias hat geschrieben: ↑19.01.2024 15:38 Allgemeine Diskussionen über Werbungskosten sind keine Steuerberatung. Ein Finanzbeamter darf auch keine Steuerberatung machen, muss aber trotzdem antworten in welche Zeilen ein gewisser Sachverhalt gehört. Arg viel muss dieser auf Fragen nicht anworten und wird es auch nicht.
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Lg F
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Re: Steuererklärung DDU
Super...Danke!Dienstunfall_L hat geschrieben: ↑21.03.2024 09:40 GdB Grad der Behinderung
https://www.bmas.de/DE/Soziales/Versorg ... dnung.html
https://www.gesetze-im-internet.de/vers ... 00008.html
LG F
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Re: Steuererklärung DDU
Der Unterschied zwischen Krankheit und Behinderung läuft manchmal fließend. Im Zweifel lieber einen Antrag stellen und alle Arztunterlagen beifügen. Oder vorher den Arzt fragen.Ferdi12345 hat geschrieben: ↑21.03.2024 09:23Darf man fragen, was GdB bedeutet? Gilt das zum Beispiel auch für jene, die sagen wir mal psychischen Problemen haben? Wer legt das fest und nach welchen Kriterien? Das jemand mit Rollstuhl oder nur einem Arm Einschrämkungen hat, ist klar...aber sonst?Ozymandias hat geschrieben: ↑19.01.2024 15:38 Allgemeine Diskussionen über Werbungskosten sind keine Steuerberatung. Ein Finanzbeamter darf auch keine Steuerberatung machen, muss aber trotzdem antworten in welche Zeilen ein gewisser Sachverhalt gehört. Arg viel muss dieser auf Fragen nicht anworten und wird es auch nicht.
Ein GdB wirkt sich mittlerweile ab 20 steuerlich aus, den dürfte fast jeder mit DDU haben.
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Ein GdB von 20-30 ist schnell erreicht, könnten auch viele "gesunde" Personen haben, denen man nichts ansieht.
Bei DDU dürfte man häufig im Bereich 40-80 GdB liegen. Aber nicht auf den Einzelfall übertragbar.