Nachuntersuchung nach Dienstunfähigkeit

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ArschVomDienst
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Re: Nachuntersuchung nach Dienstunfähigkeit

Beitrag von ArschVomDienst »

Dingo1975 hat geschrieben: 28. Apr 2023, 17:00 Wie lange dauert denn diese Verwendungsabfrage?
Bleibe ich bis die eine Stelle finden im Ruhestand?
Habe ich ein Mitspracherecht?
Wenn du schon pensioniert bist, machen die gar nichts. Da hilft nur Klage gegen die Pensionierung.
Läuft bei mir seit 3,5 Jahren und es passiert nichts.
Ein Hoch auf die Bürokratie der unwissenden...
Dingo1975
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Re: Nachuntersuchung nach Dienstunfähigkeit

Beitrag von Dingo1975 »

Ich habe vor zwei Wochen ein Schreiben meiner Dienststelle bekommen, dass eine Verwendungsabfrage erfolgt ist und ich bzw. Mein Anwalt informiert wird, sobald das Ergebnis feststeht. Dies erfolgte ohne meine Zustimmung. Ich denke das die Behörde ihre gemachten Fehler erkannt hat, denn ich wurde ja im Herbst letzten Jahres aufgrund eines fehlerhaften und unrichtigen Aä Gutachtens pensioniert mit der Begründung, dienstunfähig auch in der weiteren Verwendung und Wiedervorstellung in zwei Jahren und mit der Wiederherstellung der vollen Dienstfähigkeit ist überhaupt nicht mehr zu rechnen.Nach Prüfung durch die Oberstaatsanwaltschaft OLG wurde ich sechs Monate nach Pensionierung unerwartet zum Amtsarzt für eine Nachuntersuchung zitiert, dieser stellte dann die allgemeine Dienstfähigkeit fest und schrieb das eine Wiedervorstellung nicht erfolgt. Alles sehr kurios.
Mittlerweile wurde auch das erste Gutachten des Amtsarztes durch einen vom Anwalt bestellten Gutachter geprüft und für falsch, fehlerhaft und unrichtig erklärt.
Dienstunfall_L
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Re: Nachuntersuchung nach Dienstunfähigkeit

Beitrag von Dienstunfall_L »

@Dingo, das scheint gut für dich abzulaufen; wenn die Zurruhesetzung nicht korrekt erfolgte, wirst du in den Status vor Zurruhesetzung zurück versetzt und Bezüge während der Zurruhesetzung werden nachgezahlt … m.W.
Dingo1975
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Re: Nachuntersuchung nach Dienstunfähigkeit

Beitrag von Dingo1975 »

Es ist jetzt mittlerweile der 09.08.23, seit dem 01.04.23 wurde ich wieder dienstfähig geschrieben und immer noch keine Information seitens der Behörde bekommen, wie lange hat denn die Behörde Zeit für die Verwendungsabfrage? Müssen die mich rückwirkend ab 01.04.23 reaktivieren? Kann mir da jemand weiterhelfen?
Mainstream1
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Re: Nachuntersuchung nach Dienstunfähigkeit

Beitrag von Mainstream1 »

Da würde ich doch die Füße still halten, es sei denn, man möchte aus dem Ruhestand heraus. Der Anwalt hat doch auch schon angedeutet, dass es sehr lange dauern könnte.... vielleicht gibt es ja auch keine adäquate Stelle, dann bleibt es auch beim Ruhestand.
Abwarten und Tee trinken!
Oder der Anwalt soll mal nach dem Sachstand fragen, selber würde ich da gar nichts machen.
MS
Dienstunfall_L
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Re: Nachuntersuchung nach Dienstunfähigkeit

Beitrag von Dienstunfall_L »

Wenn das Verfahren so verläuft wie angestrebt, wäre die Reaktivierung (weiß nicht, ob es dann auch so heißt) rückwirkend insofern, dass dir ab 1.4.23 die Bezüge als aktiver Beamter zustehen und die Differenz zum Ruhestandsbezug plus Zinsen nachgezahlt werden muss. Lass dir das vom Anwalt mal erklären oder dir Aktenzeichen solcher Gerichtsurteile geben (die du vielleicht auch selber im Internet findest).
Allium
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Re: Nachuntersuchung nach Dienstunfähigkeit

Beitrag von Allium »

was soll denn diese allgemeine DF nun für dich bedeuten? dass du auf einem DP deiner bisherigen Besoldung voll einsetzfähig bist oder wie? Normalweise müsste ein DP für dich gefunden werden, deutschlandweit. Die Entscheidung liegt aber beim DH, ob du tatsächlich wieder in den Dienst gehst, nicht beim AA, welcher dich als dienstfähig bezeichnet hat. Daher frage ich mich, ob du wirklich offiziell ohne Verfügung vom Personalamt reaktiviert wurdest und auch deine Bezüge nachgezahlt bekommst- ich wünsche dir, dass du das Geld bekommst, es klingt aber nach einem langen nervigen Hin- und her...
Dienstunfall_L
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Re: Nachuntersuchung nach Dienstunfähigkeit

Beitrag von Dienstunfall_L »

Allium hat geschrieben: 10. Aug 2023, 19:43 Normalweise müsste ein DP für dich gefunden werden, deutschlandweit. …

Daher frage ich mich, ob du wirklich offiziell ohne Verfügung vom Personalamt reaktiviert wurdest und auch deine Bezüge nachgezahlt bekommst …
„deutschlandweit“?
Bei Landesbeamten (ich orientiere mich an der Rubrik) kenne ich „deutschlandweit“ nicht.

„ob du … reaktiviert wurdest …“?
Ich verstehe Dingo so, dass es noch keine Reaktivierung gibt.

Nachtrag: Meine Aussage zur Verzinsung (09.08.2023 12:52) versehe ich vorsichtshalber mit Fragezeichen.
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tiefenseer
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Re: Nachuntersuchung nach Dienstunfähigkeit

Beitrag von tiefenseer »

Dingo1975 hat geschrieben: 30. Mär 2023, 21:28 Ich habe gegen die vorzeitige Pensionierung einen Widerspruch eingelegt, da ich weiter arbeiten wollte und dies auch meiner Meinung nach hätte können. Heute wurde ich nach nur sechs Monaten DU erneut durch den Dienstherren zur Nachuntersuchung dem Amtsarzt beim Versorgungsamt vorgestellt.
Diese neuerliche Untersuchung erfolgte m.E aufgrund deines Widerspruches.
Die AÄ scheint der Auffassung zu sein, dass sich an deinem Gesundheitszustand nichts wesentliches verändert hat, was eine Weiterbeschäftigung als Justizbeamter begründet.
Bei der Polizei gibt es die PDV100. Darin sind die Ausschlusskriterien für eine Weiterbeschäftigung benannt. Gibt es soetwas auch bei der Justiz? (mal informieren)
Dingo1975 hat geschrieben: 30. Mär 2023, 21:28 Die Amtsärztin eröffnete mir ohne mich zu untersuchen oder zu befragen, dass ich weiterhin Justizvollzugsdienstunfähig eingestuft werde, aber die allgemeine Dienstfähigkeit ab sofort hergestellt sei. Was bedeutet das jetzt für mich? Wie setzt eine Behörde so etwas um? Muss ich jetzt damit rechnen hessenweit eingesetzt zu werden oder wird dabei Rücksicht auf meine Schwerbehinderung genommen?
Danke schon mal für eure Hilfe …
Zur Weiterbeschäftigung vor Pensionierung habe ich in einem anderen Beitrag auf eine OVG Urteil hingewiesen. Dort heißt es:

Grundsatz Weiterverwendung vor Versorgung
Nach § 26 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG wird ein Beamter dann nicht in den Ruhestand versetzt, wenn er anderweitig verwendbar ist, d.h. ihm ein anderes Amt derselben oder einer anderen Laufbahn übertragen werden kann (§ 26 Abs. 2 Satz 1 BeamtStG). Gemäß § 26 Abs. 3 BeamtStG kann unter Beibehaltung des übertragenen Amtes dem Beamten ohne seine Zustimmung auch eine geringerwertige Tätigkeit im Bereich desselben Dienstherrn übertragen werden, wenn eine anderweitige Verwendung nicht möglich und die Wahrnehmung der neuen Aufgabe unter Berücksichtigung der bisherigen Tätigkeit zumutbar ist. Die vorgenannten Vorschriften begründen die Pflicht des Dienstherrn, nach einer anderweitigen, dem Beamten gesundheitlich möglichen und zumutbaren Verwendung (einschließlich der Verwendung nach § 26 Abs. 3 BeamtStG) von Amts wegen ernsthaft und gründlich zu suchen. Nur dieses Verständnis entspricht dem Ziel der Vorschrift, dienstunfähige Beamte nach Möglichkeit im aktiven Dienst zu halten. Ohne die so verstandene gesetzliche Suchpflicht könnte der Dienstherr über die Geltung des Grundsatzes „Weiterverwendung vor Versorgung“ nach Gesichtspunkten der Zweckmäßigkeit entscheiden und autonom festlegen, unter welchen Voraussetzungen und nach welchen Kriterien er sich um eine anderweitige Verwendung bemüht. Das wäre mit Wortlaut und Zweck des Gesetzes nicht vereinbar. (Quelle: OVG Rheinland-Pfalz Urteil vom 24.08.2020, Az. 2 A 10143/20)


Theoretisch ist es möglich, dass man im Verwaltungsbereich nach einer Stelle für dich umschaut. Auch mit dem Ziel einer Umschulung. Solltest du als Landesbeamter eingesetzt werden, mußt du dich auch damit auseinander setzen, das du einen Dienstort benannt bekommst, der nicht wohnnah ist. Hier würde ich den/die Schwerbehindertenbeauftragte(r) mit ins Boot holen.

Um auf all deine aktuellen Fragen Antworten zu bekommen, würde ich mich mit dem Pers.-Rat in Verbindung setzen. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit sich über einen RA Input zu holen.
Letztlich sehe ich es so wie Dienstunfall_L. Wenn Du tatsächlich aufgrund deines Widerspruches in den aktiven Dienst berufen wirst, müßte zwangsläufig auch eine Nachzahlung erfolgen. Wie die sich im Detail darstellt, solltest du ebenfalls erfragen. Das ist aber nun wohl nicht, was du primär anstrebst.
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
Dingo1975
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Re: Nachuntersuchung nach Dienstunfähigkeit

Beitrag von Dingo1975 »

Erst mal danke für die rege Beteiligung an meinem Beitrag. Vieles wurde von euch für mich sehr hilfreich beantwortet. So ein Fall ist natürlich immer individuell und auch speziell, ich hoffe, dass das ganze für mich vernünftig ausgeht, ich wollte nicht in den Ruhestand gehen und möchte auch weiterhin arbeiten gehen, das ist mein Ziel. Leider ist aus gesundheitlichen Gründen eigentlich für mich nur kein Nachtdienst möglich, das wurde zum Anlass genommen, mich in den Ruhestand zu schicken. Ich bin beim Land Hessen beschäftigt gewesen, dadurch auch nur im hessischen Landesbehörden einzusetzen. Die PDV 100 gilt auch für Justizvollzugsbeamte im uniformierten Dienst. Ich habe bereits letzte Woche die Schwerbehindertenvertretung angefragt, leider ist diese in meinem jetzigen Fall, nach der Pensionierung , nicht mehr weiter informiert worden. Ich bin davon ausgegangen, dass wegen meinem Widerspruch die SBV weiterhin für mich zuständig ist, scheint aber so nicht umgesetzt zu werden.
Nächste Woche habe ich noch mal einen Anwaltstermin, werde dann weitere Informationen hier bekannt geben, Status und so weiter. Zur Frage, was die allgemeine Dienstfähigkeit für mich jetzt bedeuten soll, d.h., dass ich landesweit in der Verwaltung und weiteren Tätigkeiten alles außer Justizvollzugsdienst im uniformierte Dienst eingesetzt werden kann beziehungsweise für mich eine Stelle gesucht wird. Soweit ich weiß, besteht auch die Möglichkeit einer Umschulung beziehungsweise der weiter Qualifizierung, diesbezüglich habe ich aber noch keinerlei Informationen, wie das ablaufen könnte, ich werde auch bereit ein Studium zu absolvieren,, um wieder in den Einsatz zu kommen.
Dienstunfall_L
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Re: Nachuntersuchung nach Dienstunfähigkeit

Beitrag von Dienstunfall_L »

@Dingo
Lass dir von deinem Anwalt ausdrucken: VG Bremen vom 24.2.2015 - 6 K 952/11
Dingo1975
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Re: Nachuntersuchung nach Dienstunfähigkeit

Beitrag von Dingo1975 »

Ich möchte nochmal Rückmeldung bezüglich meines Verfahrens geben, heute hat die Oberstaatsanwaltschaft vom OLG geschrieben, dass keine Verwendungsmöglichkeit für mich gefunden wurde und die Behördenleitung an der Pensionierung weiter festhält, die Staatsanwaltschaft beabsichtigt den eingelegten Widerspruch als unbegründet zurückzuweisen.
Dingo1975
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Re: Nachuntersuchung nach Dienstunfähigkeit

Beitrag von Dingo1975 »

Ich habe das Gefühl, dass das einfach nicht gewollt ist. Ich selbst habe von Anfang an die Bereitschaft signalisiert, jegliche Stellen anzunehmen und vor allem auch Umschulungen und fort und Weiterbildungen durchzuführen wenn notwendig. Ich verstehe das Ganze nicht, aber das Land Hessen ist da wahrscheinlich speziell. Die haben die weitere Verwendung geprüft und angeblich keine Stellen gefunden. Selbst die Abfrage über das Ministerium blieb erfolglos. Interessant ist einfach nur, dass im Stellen Pool beziehungsweise bei den Stellenangeboten des Landes Hessen ständig Stellen aufgeführt sind, die auf mich passen würden, deswegen kann ich es auch wirklich nicht nachvollziehen. Wenn der Bescheid über die Zurückweisung eingeht, werde ich nochmals über meinen Anwalt einen Widerspruch einlegen mit Begründung.
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tiefenseer
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Re: Nachuntersuchung nach Dienstunfähigkeit

Beitrag von tiefenseer »

@Dingo1975
Danke für die Rückmeldung.
Das ist man harter Tobak, was man von dir zu lesen bekommt.
Einerseits schreit das Land...es gäbe nicht genügend Fachkräfte...dann so etwas!
Warum muss heut zu Tage immer alles über den Tisch eines Richters gehen?...
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
Allium
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Re: Nachuntersuchung nach Dienstunfähigkeit

Beitrag von Allium »

auch wenn es sehr frustrierend ist, dass man trotz offensichtlichen freien DP in DDU geschickt wird, so solltest du es nun als Chance sehen...ich weiß aus eigener Erfahrung wovon ich spreche...und es gibt auch gute Jobs außerhalb des ÖD, wo man dich sicher gerne einstellt, soweit deine Gesundheit es zulässt. Du kannst deine Freizeit gestalten wie du willst und bist freier als zuvor. Ich würde dir also raten, loszulassen...
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