Erneute Vorstellung Amtsarzt

Themen speziell für Landes- und Kommunalbeamte

Moderator: Moderatoren

Antworten
Mama4ever
Beiträge: 2
Registriert: 10. Mär 2020, 17:03
Behörde:
Geschlecht:

Erneute Vorstellung Amtsarzt

Beitrag von Mama4ever »

Hallo liebe Mitglieder
Bisher habe ich stets nur eure Beiträge gelesen, aber heute möchte ich die Möglichkeit nutzen, um eure Meinung bzw. Ratschläge zu hören.
Kurz zu meiner Person:
Ich bin 49 Jahre alt, seit 2021 in Pension.
Bei der amtsärztlichen Untersuchung wurde damals eine Psychotherapie empfohlen und eine Genesung innerhalb der nächsten 6 Monate prognostiziert. Nach Rücksprache mit meiner Dienststelle stellte ich den Antrag auf Pension aus gesundheitlichen Gründen, der umgehend genehmigt wurde. Bei der Begutachtung wurden meine körperlichen Probleme kaum beachtet, nur die aufgrund dieser Erkrankungen entstandene Depression.
Nun wurde ich erneut zum Amtsarzt bestellt.
Droht mir nun ein Verfahren, da ich keine Therapie gemacht habe? Durch verschiedene Maßnahmen habe ich gelernt mit meinen körperlichen Problemen umzugehen, was sich positiv auf meine Psyche ausgewirkt hat. Somit sah ich keine Veranlassung eine Therapie zu beginnen. Aufgrund chronischer Erschöpfung und chronischer Schmerzen, sehe ich mich nicht in der Lage den Dienst wieder aufzunehmen.
Wie ist eure Einschätzung?

LG
BalBund
Beiträge: 130
Registriert: 31. Jul 2018, 19:03
Behörde: BMI

Re: Erneute Vorstellung Amtsarzt

Beitrag von BalBund »

Du bist verpflichtet an Deiner Genesung mitzuwirken und alles dafür zu tun, wieder dienstfähig zu werden. Was Dir "droht", wenn überhaupt, wird maßgeblich davon abhängen ob der Amtsarzt sich durch die vorgeschlagene Therapie berechtigte Hoffnung machen konnte/durfte, die Dienstfähigkeit zurückzuerlangen.

Aufgrund Deiner Schilderungen scheinen da zunächst kausal wenig Zusammenhänge, wir kennen aber natürlich weder den Fall, noch die Akte.
Mama4ever
Beiträge: 2
Registriert: 10. Mär 2020, 17:03
Behörde:
Geschlecht:

Re: Erneute Vorstellung Amtsarzt

Beitrag von Mama4ever »

Ich denke jeder ist ja selbst daran interessiert seine Gesundheit wieder zu erlangen, bzw. zu erhalten. In meinem Fall ist das jedoch schwierig, da mein Krankheitsbild chronisches Schmerzsyndrom gepaart mit Fibro und die Folgeerscheinungen hierzu keine Krankheiten sind, die durch eine Psychotherapie geheilt werden können. Ich bin jedoch in ständiger Behandlung um die Schmerzen in den Griff zu bekommen.
Ich hoffe, dass ich dieses Mal zu einem Amtsarzt komme, der nicht nur versucht mich in die Ecke der Depression zu drängen.
BalBund
Beiträge: 130
Registriert: 31. Jul 2018, 19:03
Behörde: BMI

Re: Erneute Vorstellung Amtsarzt

Beitrag von BalBund »

In diesem Fall würde ich Dir dringend raten, aussagekräftige Unterlagen (aktuelle) von Deinen behandelnden Fachärzten beizufügen. Wenn der AA diese nicht bewertet kann man nix machen, aber zumindest hast Du dann alles relevante zum Vorgang gegeben.
Werwolf
Beiträge: 15
Registriert: 27. Mär 2023, 23:24
Behörde:
Geschlecht:

Re: Erneute Vorstellung Amtsarzt

Beitrag von Werwolf »

Hallo, ich wurde vor einem Jahr in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. Jetzt steht die erneute Vorstellung beim Amtsarzt an. In meinen alten Beruf werde ich sicherlich nicht mehr zurück kehren können.

Frage: kann ich eine verweistätigkeit einfach so ablehnen?



Darf der Dienstherr mir im Falle einer Wiedereingliederung und Ausübung einer verweistätigkeit eine nebenberufliche Tätigkeit verbieten?
Allium
Beiträge: 249
Registriert: 2. Nov 2020, 12:18
Behörde:

Re: Erneute Vorstellung Amtsarzt

Beitrag von Allium »

Werwolf hat geschrieben: 2. Jan 2024, 22:17 Hallo, ich wurde vor einem Jahr in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. Jetzt steht die erneute Vorstellung beim Amtsarzt an. In meinen alten Beruf werde ich sicherlich nicht mehr zurück kehren können.

Frage: kann ich eine verweistätigkeit einfach so ablehnen?



Darf der Dienstherr mir im Falle einer Wiedereingliederung und Ausübung einer verweistätigkeit eine nebenberufliche Tätigkeit verbieten?
Hallo Werwolf, hast du denn eine Schwerbehinderung oder bist du in laufender ärztlicher Behandlung?
Werwolf
Beiträge: 15
Registriert: 27. Mär 2023, 23:24
Behörde:
Geschlecht:

Re: Erneute Vorstellung Amtsarzt

Beitrag von Werwolf »

Ich bin in dauerhafter ärztlicher Behandlung und der Antrag auf schwerbehinderung läuft.
Allium
Beiträge: 249
Registriert: 2. Nov 2020, 12:18
Behörde:

Re: Erneute Vorstellung Amtsarzt

Beitrag von Allium »

Werwolf hat geschrieben: 3. Jan 2024, 12:52 Ich bin in dauerhafter ärztlicher Behandlung und der Antrag auf schwerbehinderung läuft.
das ist schonmal gut...die Frage ist, was will der DH mit so jemandem, der schon im Ruhestand ist und eben weiter in Behandlung, dazu wohl auch schwerbehindert, mir geht es ebenso wie dir und ich kann mir nicht vorstellen, wo man mich da einsetzen will....es lohnt sich finanziell auch nur Vollzeit, und das würde ich gesundheitlich niemals schaffen. Ich denke, man könnte sich im Falle einer tatsächlichen Reaktivierung durch den Dienstherren (was nur schriftlich mit Verwaltungsakt erfolgt und nicht nur weil der AA sagt man sei dienstfähig...) immer noch einen Anwalt nehmen. Dass dies aber gegen den Willen des Beamten getan wird, kann ich mir nicht vorstellen, man ist ja froh, "solche kranken Leute" los zu sein, sonst wäre man nicht frühzeitig in den Ruhestand versetzt worden.
Allium
Beiträge: 249
Registriert: 2. Nov 2020, 12:18
Behörde:

Re: Erneute Vorstellung Amtsarzt

Beitrag von Allium »

Allium hat geschrieben: 3. Jan 2024, 13:28
Werwolf hat geschrieben: 3. Jan 2024, 12:52 Ich bin in dauerhafter ärztlicher Behandlung und der Antrag auf schwerbehinderung läuft.
das ist schonmal gut...die Frage ist, was will der DH mit so jemandem, der schon im Ruhestand ist und eben weiter in Behandlung, dazu wohl auch schwerbehindert, mir geht es ebenso wie dir und ich kann mir nicht vorstellen, wo man mich da einsetzen will....es lohnt sich finanziell auch nur Vollzeit, und das würde ich gesundheitlich niemals schaffen. Ich denke, man könnte sich im Falle einer tatsächlichen Reaktivierung durch den Dienstherren (was nur schriftlich mit Verwaltungsakt erfolgt und nicht nur weil der AA sagt man sei dienstfähig...) immer noch einen Anwalt nehmen. Dass dies aber gegen den Willen des Beamten getan wird, kann ich mir nicht vorstellen, man ist ja froh, "solche kranken Leute" los zu sein, sonst wäre man nicht frühzeitig in den Ruhestand versetzt worden (was eigentlich die allerletzte Maßnahme ist...wenn gar keine Aussicht auf Besserung besteht)
Werwolf
Beiträge: 15
Registriert: 27. Mär 2023, 23:24
Behörde:
Geschlecht:

Re: Erneute Vorstellung Amtsarzt

Beitrag von Werwolf »

Muss man eine verweistätigkeit annehmen?
BalBund
Beiträge: 130
Registriert: 31. Jul 2018, 19:03
Behörde: BMI

Re: Erneute Vorstellung Amtsarzt

Beitrag von BalBund »

Grundsätzlich hast Du mal früher die Hand gehoben und einen Treueeid geleistet. Wenn die Tätigkeit (auf die der Dienstherr konkret abprüfen lassen muss) also als zumutbar angesehen wird, so muss der Beamte diese annehmen. Hiergegen kann man natürlich Rechtsmittel einlegen, ob die erfolgreich sind, werden wir hier in Unkenntnis der Situation aber nicht sinnvoll einschätzen können.
Pipapo
Beiträge: 734
Registriert: 26. Mär 2020, 08:30
Behörde:

Re: Erneute Vorstellung Amtsarzt

Beitrag von Pipapo »

Werwolf hat geschrieben: 4. Jan 2024, 12:23 Muss man eine verweistätigkeit annehmen?
Klugsch….modus an: Verweistätigkeit ist ein Begriff des Arbeitsrecht. Bei Beamten nennt man das anderweitige Verwendung. Klugsch….modus aus.

Wenn der Dienstherr eine zumutbare anderweitige Verwendung für dich findet, ggf. Sogar in einer anderen Laufbahn, so musst du diese auch ausüben.
stuntmanmike
Beiträge: 213
Registriert: 24. Aug 2022, 15:29
Behörde:

Re: Erneute Vorstellung Amtsarzt

Beitrag von stuntmanmike »

wenn die sache nicht schriftlich von DEINEM DIENSTHERRN (nicht dem amtsarzt) angeordnet wurde, was ein verwaltungsakt sein dürfte, dann droht dir gar nichts. der grundsatz zur gesunderhaltung gilt nur für aktive beamte, was du nicht bist.

ein blick ins landesbeamtengesetz hilft.
Werwolf
Beiträge: 15
Registriert: 27. Mär 2023, 23:24
Behörde:
Geschlecht:

Re: Erneute Vorstellung Amtsarzt

Beitrag von Werwolf »

Wenn ich in eine untergeordnete Laufbahn komme wird meine besoldung dann auch angepasst?
Pipapo
Beiträge: 734
Registriert: 26. Mär 2020, 08:30
Behörde:

Re: Erneute Vorstellung Amtsarzt

Beitrag von Pipapo »

Werwolf hat geschrieben: 11. Jan 2024, 13:54 Wenn ich in eine untergeordnete Laufbahn komme wird meine besoldung dann auch angepasst?
Nein. Die bleibt.
Antworten