ich habe noch keinen Beitrag zu dieser Thematik gefunden, deswegen hoffe ich, dass ich hier nichts falsch mache.
Ich befinde mich im Studium "allgemeine Verwaltung" in einer Kommunalbehörde. Leider bin ich nach 2 Jahren
so weit ausgefallen, dass ich das dritte Jahr ein Jahr später absolvieren muss. Ich weiß, toller start der Karriere...
Mit meinem Dienstherren und dem Amtsarzt ist soweit alles abgeklärt.
Was mich jetzt interessieren würde, ob man den Praxisteil des Studiums auch in Teilzeit machen darf. In der Ausbildung VFA geht das ja aber im Gesetz habe ich nur § 61 LBG SH gefunden. Da steht allerdings nichts über das Studium.
Ich weiß, dass das keine guten Anzeichen sind aber ich möchte dieses Studium wirklich absolvieren.
Danke euch
