Mir steht mir eine DDU bevor.
Laut meiner Berechnung darf ich 836€ dazu verlieren, ohne dass meine Mindestpension gekürzt wird.
Erstmal die Quelle dazu:
Zitat:"Für Ruhestandsbeamtinnen/-beamte, die wegen Dienstunfähigkeit oder wegen Schwerbehinderung sowie im Wege des Vorruhestands in den Ruhestand versetzt worden sind und noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht haben, gelten als Höchstgrenze 71,75 % der den Versorgungsbezügen zugrunde liegenden ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, berechnet aus der Endstufe der jeweiligen Besoldungsgruppe, zuzüglich eines Betrages von monatlich 525 €. In diesen Fällen besteht also die Möglichkeit, im Laufe eines Kalenderjahres die Höchstgrenze von 71,75 % um jeweils 525 € zu überschreiten, ohne dass es zu einer Kürzung der Versorgungsbezüge kommt."
(Quelle: https://www.banst-pt.de/versorgung/merk ... zeinkommen)
Ich bekomme ja 1886€ Mindestpension. Das sind die 61,6% aus Endstufe A5. Soweit klar.

Hab ich den obenstehenden Text richtig verstanden, dass sich die 71,75% auf die Besoldungsgruppe A5 beziehen, da sich bei mir die Mindestpension ja auch nach A5 berechnet? (A4 wurde ja weitestgehend abgeschafft)
71,75% der Endstufe A5 wären ja dann 2197€
+ ich dürfte noch einen 525€- Job machen.
Da komme ich auf 836€ Hinzuverdienst ohne Kürzung der Mindestpension.
Danke aus NRW
