Hallo.
Mir hat mein Dienstherr die Durchführung einer Verhaltenstherapie auferlegt. Diese starte ich voraussichtlich im Februar. Muss der Dienstherr hier die Kosten übernehmen? Er hat mir diese Therapie ja "verordnet" und ich bin der Meinung, dass er dann auch für die Kosten aufzukommen muss. Gibt es hierfür einen Antrag den ich meinem Chef unterschreiben lassen muss, oder wird das problemlos von der Beihilfe übernommen?
Viele Grüße Simon
Kostenübernahme Psychotherapie/Verhaltenstherapie Dienstherr
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- tiefenseer
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Re: Kostenübernahme Psychotherapie/Verhaltenstherapie Dienstherr
Ich empfehle dir folgenden Link:
https://www.verwaltungsvorschriften-im- ... 010151.htm
Ab Punkt 3 findest ausführliche Schilderungen zu deiner Anfrage.
Vielleicht hilft dir das weiter.
https://www.verwaltungsvorschriften-im- ... 010151.htm
Ab Punkt 3 findest ausführliche Schilderungen zu deiner Anfrage.
Vielleicht hilft dir das weiter.
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
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Re: Kostenübernahme Psychotherapie/Verhaltenstherapie Dienstherr
im zusammenhang mit einer DDU oder einfach so? ich denke mal die reihenfolge ist pkv/beihiflfe -> dienstherr. also wenn es die ersten beiden nicht abdecken, dann der dienstherr. ist aber nur spekulation, weil ich es so von der DDU her kenne
- tiefenseer
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Re: Kostenübernahme Psychotherapie/Verhaltenstherapie Dienstherr
Ich setze mal voraus, dass Simon07 eine schriftliche Aufforderung seines Dienstherren erhalten hat woraus hervor geht, dass eine Therapie angeordnet wurde.
Dieses Schreiben würde ich in Kopie der PKV und der Beihilfe zusenden. Mit der Bitte der Bestätigung einer Kostenübernahme.
Das sollte natürlich vor Beginn einer Therapie erfolgen.
Mich würde es nicht wundern, wenn einer oder beide eine Kostenübernahme ablehnen.
Das/die Ablehnungsschreiben an den Adressaten der Anordung und dort auf der Grundlage des von mir empfohlenen Link eine Kostenübernahme einfordern.
@stuntmanmike
Ich interpretiere das mit dem Link so...jemand, der gesundheitliche Einschränkungen hat,, ist nicht zu 100% dienstfähig. Um diese wieder her zu stellen, ist man gem. § 46 Absatz 4 Satz 4 BBG in einer Pflichtsituation. Glaubt nun der DH, dass man in dieser Hinsicht zu wenig oder gar nichts unternimmt, dann wird er mit hier zur Rede stehenden Weisung aktiv.
Wie solch eine Situation dann zu Regeln ist steht in dem Link.
Dieses Schreiben würde ich in Kopie der PKV und der Beihilfe zusenden. Mit der Bitte der Bestätigung einer Kostenübernahme.
Das sollte natürlich vor Beginn einer Therapie erfolgen.
Mich würde es nicht wundern, wenn einer oder beide eine Kostenübernahme ablehnen.
Das/die Ablehnungsschreiben an den Adressaten der Anordung und dort auf der Grundlage des von mir empfohlenen Link eine Kostenübernahme einfordern.
@stuntmanmike
Ich interpretiere das mit dem Link so...jemand, der gesundheitliche Einschränkungen hat,, ist nicht zu 100% dienstfähig. Um diese wieder her zu stellen, ist man gem. § 46 Absatz 4 Satz 4 BBG in einer Pflichtsituation. Glaubt nun der DH, dass man in dieser Hinsicht zu wenig oder gar nichts unternimmt, dann wird er mit hier zur Rede stehenden Weisung aktiv.
Wie solch eine Situation dann zu Regeln ist steht in dem Link.
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Re: Kostenübernahme Psychotherapie/Verhaltenstherapie Dienstherr
genau dies ist auch meine Erfahrung, der Dh (Personalstelle) zahlt nur, was die Beihilfe und PKV nicht bezahlen (z.b. psychosomatische Reha). Du musst dafür ggf. auch Kulanzanträge bei der PKV stellen und eine Erhöhung der Beihilfebemessung beantragen (u.a. durch Einreichung deiner Bezügeabrechnungen der letzten 12 Monate), die schriftlichen Ablehnungen der PKV und Beihilfe legst du dann dem Dh (Personalstelle) vor und stellst einen Antrag auf Restkosten, wird dann auch gezahlt, -sofern der Dh dich schriftlich zur Therapie aufgefordert hat oder dies bereits ausdrücklich mit Einbezug des Amtsarztes schriftlich empfohlen/auferlegt hat.stuntmanmike hat geschrieben: ↑7. Jan 2024, 19:51 im zusammenhang mit einer DDU oder einfach so? ich denke mal die reihenfolge ist pkv/beihiflfe -> dienstherr. also wenn es die ersten beiden nicht abdecken, dann der dienstherr. ist aber nur spekulation, weil ich es so von der DDU her kenne
Wichtig ist, alles schriftlich zu machen!