Hallo an alle,
hat jemand Erfahrungen zum Thema Mitnahme von Urlaubstagen bei einem Wechsel/Versetzung zu einer anderen Behörde?
Verfällt der Urlaub aus dem Vorjahr, der bisher noch nicht genommen wurde? Gibt es dahingehend eine einheitliche Regelung oder kann das auch "Verhandlungssache" sein?
LG, dexter
Mitnahme Urlaubsanspruch bei Wechsel zu anderen Behörden (Bayern)
Moderator: Moderatoren
-
- Beiträge: 4
- Registriert: 21.12.2023 22:09
- Behörde:
-
- Beiträge: 123
- Registriert: 25.09.2014 17:18
- Behörde:
Re: Mitnahme Urlaubsanspruch bei Wechsel zu anderen Behörden (Bayern)
Der neue Dienstherr - kann- an sich erstmal alles auf seine Kosten übernehmen. Macht aber keinen Sinn, da er ja nicht das ausbaden muss (du fehlst ihn als Arbeitskraft) was du hättest abbauen können. Innerhalb deiner 3 monatigen Frist wirste also alles abbauen müssen.
-
- Beiträge: 4
- Registriert: 21.12.2023 22:09
- Behörde:
Re: Mitnahme Urlaubsanspruch bei Wechsel zu anderen Behörden (Bayern)
Vielen Dank für Ihren Beitrag. Und wie ist es innerhalb des gleichen Dienstherrens. Also man wechselt nur in einer andere Behörde auf Landesebene?