BBhV Aufbewahrungsfrist des Beihilfebescheides
Moderator: Moderatoren
BBhV Aufbewahrungsfrist des Beihilfebescheides
Gibt es in der BBhV eine Aufbewahrungsfrist des Beihilfebescheides für den Antragsteller so wie in NRW?
			
			
									
						
										
						Re: BBhV Aufbewahrungsfrist des Beihilfebescheides
Eine der Vorschrift des § 13 Abs. 7 BVO NRW ähnliche Regelung gibt es in der BBhV nicht.
			
			
									
						
										
						Re: BBhV Aufbewahrungsfrist des Beihilfebescheides
Das gilt für den Dienstherren, nicht für den Beamten.
Re: BBhV Aufbewahrungsfrist des Beihilfebescheides
Sauber subsumiert Pipapo.  ich wollte in meiner Antwort erst noch ergänzen "bitte nicht verwechseln mit den Regelungen des § 113 BBG, die den Dienstherrn verpflichten."
 ich wollte in meiner Antwort erst noch ergänzen "bitte nicht verwechseln mit den Regelungen des § 113 BBG, die den Dienstherrn verpflichten."
			
			
									
						
										
						 ich wollte in meiner Antwort erst noch ergänzen "bitte nicht verwechseln mit den Regelungen des § 113 BBG, die den Dienstherrn verpflichten."
 ich wollte in meiner Antwort erst noch ergänzen "bitte nicht verwechseln mit den Regelungen des § 113 BBG, die den Dienstherrn verpflichten."Re: BBhV Aufbewahrungsfrist des Beihilfebescheides
@pipapo und Roi Bär : danke wieder etwas dazugelernt.
			
			
									
						
										
						

