Zuzahlung Zweibettzimmer
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Zuzahlung Zweibettzimmer
Hallo, bin Postbeamten B1 versichert. War jetzt 42 Tage in einem Bezirksklinikum, dort aufbeiner Privatstation auf der es nur 1 oder max 2 Bettzimmer gibt. Habe bei Aufnahme eine Wahlleistung 2Bettzimmer und Chefarzt unterschrieben . Meine Krankrnkasse hat erwähnt das wenn es nur Max 2 Bettzimmer gibt, das auch erstattet wird. Allerdings denke ich , dann dieses 2 Bettzimmer Komfort so wie es sich schimpfte nicht als Wahlleistung hätte unterschrdürfen, oder? So wird nach Abzug von 14,50 nur 70% Beihilfe wohl beglichen. Also 79!Euro kostet Zimmer -14,50 dann 70% Beihilfe ist 45,15 und dann 10 Euro Eigenanteil ist 35,15 was für 28 Tage erstattet wird danach 45,15 .. oder?
Vielleicht bekomm ich ja alles erstattet da nur max. 2 Bettzimmer es gibt, gar keine andere Wahl
Vielleicht bekomm ich ja alles erstattet da nur max. 2 Bettzimmer es gibt, gar keine andere Wahl
Re: Zuzahlung Zweibettzimmer
Bei uns wird demnächst ein neues Krankenhaus eröffnet. Es hat ausschließlich Einzel- und Zweizimmer. Eine extra Versicherung brauche ich dafür also nicht mehr. Ob es besser ist, wenn mich der Chefarzt anstatt des Facharztes operiert? Wenn der Facharzt nicht weiter weiß holt er automatisch den Chefarzt, auch bei Kassenpatienten - ohne das dafür der Chefarzttarif berechnet wird. Wenn ich eine Chefarztbehandlung im Versicherungsvertrag habe, wird automatisch ALLES über ihn abgerechnet. Selbst die Blutuntersuchung im Labor. Obwohl der Chefarzt in der Regel alles auf andere delegiert. Der Chefarzt kommt nur zur Visite vorbei. Chefarztbehandlung halte ich deshalb für überflüssig. In meinem Fall auch einen Versicherungsvertrag, der mir ein Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung zusichert. Ich habe deshalb diesen Teil aus meinem Versicherungsvertrag streichen lassen. Alles andere bleibt wie es war. Ich spare dadurch 71,50€ pro Monat!
Re: Zuzahlung Zweibettzimmer
Ich habe bei einem Klinikaufenthalt auch Chefarztbehandlung gewählt. Gebracht hat es mir für die Genesung gar nix, nur viele Euro Eigenbehalt
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Re: Zuzahlung Zweibettzimmer
Das Krankenhaus hat eine Direktabrechnung mit der Krankenkasse. Hab Bescheid bekommen, 13000 Euro bezahlt worden. Ist jettt 4 Wochen her. Kann da noch was kommen wegen Chefarzt und/oder Zweibettzimmer? Oder ist das erledigt mit Direktabrechnung?
Re: Zuzahlung Zweibettzimmer
Gibt es auf der normalen Station denn auch Zweibettzimmer und sind diese günstiger, als auf der Privatstation?Depribeamter hat geschrieben: ↑7. Dez 2023, 14:47 Hallo, bin Postbeamten B1 versichert. War jetzt 42 Tage in einem Bezirksklinikum, dort aufbeiner Privatstation auf der es nur 1 oder max 2 Bettzimmer gibt. Habe bei Aufnahme eine Wahlleistung 2Bettzimmer und Chefarzt unterschrieben . Meine Krankrnkasse hat erwähnt das wenn es nur Max 2 Bettzimmer gibt, das auch erstattet wird. Allerdings denke ich , dann dieses 2 Bettzimmer Komfort so wie es sich schimpfte nicht als Wahlleistung hätte unterschrdürfen, oder?
Dann wird meiner Erfahrung nach das günstigere Zweibettzimmer als Berechnungsgrundlage genommen.
Gruß
blink182
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Re: Zuzahlung Zweibettzimmer
Die Direktabrechnung betrifft nur den Aufenthalt, die Wahlleistungen (also Chefarzt und Zimmer) werden dem Patienten separat berechnet...da wird also noch was kommen.Depribeamter hat geschrieben: ↑16. Dez 2023, 11:07 Das Krankenhaus hat eine Direktabrechnung mit der Krankenkasse. Hab Bescheid bekommen, 13000 Euro bezahlt worden. Ist jettt 4 Wochen her. Kann da noch was kommen wegen Chefarzt und/oder Zweibettzimmer? Oder ist das erledigt mit Direktabrechnung?
Je nachdem, wie schnell die mit den Abrechnungen sind, kann das allerdings ein paar Wochen oder auch Monate dauern.
Gruß
blink182
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Re: Zuzahlung Zweibettzimmer
Chefarzt ist ja B1 versichert dabei, da dürfte Nix Eigenbehalt sein, was das Zimmer betrifft, k.A. Ob es günstigere Zweibettzimmer auf normaler Station gibt, aber hoffe nicht
Re: Zuzahlung Zweibettzimmer
Von einem Eigenbehalt habe ich ja auch nicht gesprochen, sondern lediglich davon, dass da noch eine separate Rechnung kommt.Depribeamter hat geschrieben: ↑16. Dez 2023, 16:01 Chefarzt ist ja B1 versichert dabei, da dürfte Nix Eigenbehalt sein (...)
Da hätte man sich halt im Vorfeld erkundigen müssen.was das Zimmer betrifft, k.A. Ob es günstigere Zweibettzimmer auf normaler Station gibt, aber hoffe nicht
Gruß
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Re: Zuzahlung Zweibettzimmer
Ich kann nur raten, die Ergänzungsstufen zu nehmen. Bei meinen Krankenhausaufenthalten, mit Chefarzt und 2-Bettzimmer habe ich sogar noch Geld ausgezahlt bekommen
Re: Zuzahlung Zweibettzimmer
@depribeamter: oft rechnen die Kassen die Belegkosten inclusive Einzel oder Zweibettzimmer direkt mit der Krankenkasse ab, vom Chefarzt bekommst du trotzdem noch eine extra Rechnung.
Ich meinerseits kenne das nur, dass Einzel oder Zweibettzimmer mit der Krankenhausrechnung verrechnet werden.
Hier wird auch mein Tagegeld bei der Erstattung durch die Post B berücksichtigt.
Der Chefarzt schickt mir eine separate Rechnung über seine Leistungen, oder über die seiner berechtigten Vertreter. Manchmal sehe ich nur Hifis - da frage ich mich dann schon....
Meine Tochter kam erst aus der Klinik. In dieser Klinik war es transparenter:
Chefarztbehandlung: sollte dieser vertreten werden, dann wird der Vertreter im Vorfeld namentlich genannt.
Falls man ausschließlich vom Chefarzt behandelt werden möchte und dieser nicht verfügbar ist, wird auch nur der allgemeine Pflegetarif verrechnet.
Ich meinerseits kenne das nur, dass Einzel oder Zweibettzimmer mit der Krankenhausrechnung verrechnet werden.
Hier wird auch mein Tagegeld bei der Erstattung durch die Post B berücksichtigt.
Der Chefarzt schickt mir eine separate Rechnung über seine Leistungen, oder über die seiner berechtigten Vertreter. Manchmal sehe ich nur Hifis - da frage ich mich dann schon....
Meine Tochter kam erst aus der Klinik. In dieser Klinik war es transparenter:
Chefarztbehandlung: sollte dieser vertreten werden, dann wird der Vertreter im Vorfeld namentlich genannt.
Falls man ausschließlich vom Chefarzt behandelt werden möchte und dieser nicht verfügbar ist, wird auch nur der allgemeine Pflegetarif verrechnet.
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Re: Zuzahlung Zweibettzimmer
auch wenn es etwas offtopic ist: mein ihr die chefarzt sache bringt unterm strich was? ich hab auch die extra "versicherung" dafür bzw. halt den abzug jeden monat, der mir das bei der beihilfe zusichert. es gibt ja eh quasi nur noch 2 bettzimmer hab ich den eindruck. ich hatte schon mal chefarzt in einer psychiatrischen klinik. naja. hast du halt 1 kasper mehr, der seinen senf dazu gibt. ob es das wert ist jeden monat die ca. 20 € zu zahlen? was denke ihr?
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Re: Zuzahlung Zweibettzimmer
Ich denke mal deine Frage kann man nur aus subjektiver Sicht beantworten.stuntmanmike hat geschrieben: ↑27. Dez 2023, 18:02 auch wenn es etwas offtopic ist: mein ihr die chefarzt sache bringt unterm strich was?
In den letzten 3 Jahren habe ich 5 OP`s hinter mich gebracht. Davon waren 3 bei einem Chefarzt, eine wurde von einem Oberarzt und eine von meiner niedergelassenene Ärztin durchgeführt. Alle waren ambulant und für mich außerordenlich stressfrei.
Bei der OP durch den Oberarzt kam es in der Nachsorge zu Komplikationen. Ob sie durch sein Handeln entstanden maße ich mir nicht an.
Letztlich habe ich mich dennoch bei allen gut aufgehoben gefühlt, weil ich im Vorfeld super aufgeklärt wurde und meine Beschwerden/Einschränkunen nach der OP kaum noch vorhanden waren.
Ob das Ergebnis auch bei der Behandlung durch einen Arzt in der Facharztausbildung ebenso geschehen würden kann ich nicht beantworten, weil mir dazu Vergleiche fehlen.
Auch wenn es egoistisch klingen mag ich würde diesen Service nicht vermissen wollen. Habe in vielen Fällen (insbesondere in Notaufnahmen/Rettungsstellen) eine Vielzahl schlechter Erfahrungen machen müssen. Mit dem Höhepunkt einer Not-OP, weil man in der Rettungsstelle durch einen unerfahrenen Arzt etwas übersah...
Im Übrigen zahle ich etwas mehr als "nur" 20,00 Euro und es ist mir jeder Cent wert...
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
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Re: Zuzahlung Zweibettzimmer
gut aber was hilft mir da jetzt z.b. die chefarztbehandlung? hattest du ja auch und trotzdem wurdest du schlecht behandelt.tiefenseer hat geschrieben: ↑27. Dez 2023, 19:42 Mit dem Höhepunkt einer Not-OP, weil man in der Rettungsstelle durch einen unerfahrenen Arzt etwas übersah...
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Re: Zuzahlung Zweibettzimmer
Meine Frau hat bei der Überweisung von der Rettungsstelle in die stationäre Weiterbehandlung dem diensthabenden OA mitgeteilt, dass ich PKV mit Chefarztbehandlung versichert sei. Worauf er selbst erneut eine Untersuchung vornahm und in der Folge die sofortige OP anwies. Glück gehabt...hätte auch anders ausgehen können...dann gäbe es heute diese Zeilen vllt. nicht...stuntmanmike hat geschrieben: ↑28. Dez 2023, 17:15gut aber was hilft mir da jetzt z.b. die chefarztbehandlung? hattest du ja auch und trotzdem wurdest du schlecht behandelt.tiefenseer hat geschrieben: ↑27. Dez 2023, 19:42 Mit dem Höhepunkt einer Not-OP, weil man in der Rettungsstelle durch einen unerfahrenen Arzt etwas übersah...
Wie gesagt...ist meine Lebensgeschichte und sind meine Erfahrungen. Könnte aber auch bei anderen anders sein. Ist eben eine subjektive Betrachtungsweise...
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Re: Zuzahlung Zweibettzimmer
Ich wollte hier nur ergänzend hinzufügen, dass etlichen Tarifen ja man ein Ersatz-Krankenhaustagegeld "on top" bekommt wenn man auf Wahlunterkunft/Wahlarzt verzichtet. Bei mir wären es bei 50% 20 € bei Verzicht auf Zwei-Bett-Zimmer und weiteren 20 € bei Verzicht auf den Chefarzt (also insgesamt 40 €). Selbst wenn man also einen Taif mit Chefarztbehandlung hat, kann man ja darauf im Krankenhaus "verzichten" und erhält stattdessen etwa in meinem Beispiel 20 € / Tag on Top die man für was anderes ausgeben kann oder für sich selbst behält.
Wenn 79 € für das Zimmer, davon 70% beihilfefähig sind 55,30 €, hier werden dann 14,50 Euro abgezogen also werden 40,80 Euro erstattet. Die 10 € Zuzahlung betreffen die Allgemeinen Krankenhausleistungen bzw. den originären Krankenhausaufenthalt an sich und hat nichts mit den Wahlleistungen zu tun. Wenn man die aber hier auch "der Rechnung wegen" abziehen möchte, dann wären tatsächlich nur noch 30,80 € als Erstattung übrig.
Demnach müsste man hier 48,20 € als Eigenanteil für die ersten 28 Tage zahlen und danach 38,20 € als Eigenanteil. Wenn man hier regelmäßige Krankenhausaufenthalte erwartet, dann kann man ggf. erwägen das Krankenhaustagegeld der PBeaKK in dieser oder einer anteiligen Höhe abzuschließen.
Ich kenne mich mit den Regelungen der Postbeamtenkrankenkasse nicht aus, aber die Rechnung müsste hier doch anderes sein? Wenn ich das Merkblatt der PBeaKK richtig interpretiere ist die Rechnung wie folgt:Depribeamter hat geschrieben: ↑7. Dez 2023, 14:47 Hallo, bin Postbeamten B1 versichert. War jetzt 42 Tage in einem Bezirksklinikum, dort aufbeiner Privatstation auf der es nur 1 oder max 2 Bettzimmer gibt. Habe bei Aufnahme eine Wahlleistung 2Bettzimmer und Chefarzt unterschrieben . Meine Krankrnkasse hat erwähnt das wenn es nur Max 2 Bettzimmer gibt, das auch erstattet wird. Allerdings denke ich , dann dieses 2 Bettzimmer Komfort so wie es sich schimpfte nicht als Wahlleistung hätte unterschrdürfen, oder? So wird nach Abzug von 14,50 nur 70% Beihilfe wohl beglichen. Also 79!Euro kostet Zimmer -14,50 dann 70% Beihilfe ist 45,15 und dann 10 Euro Eigenanteil ist 35,15 was für 28 Tage erstattet wird danach 45,15 .. oder?
Vielleicht bekomm ich ja alles erstattet da nur max. 2 Bettzimmer es gibt, gar keine andere Wahl
Wenn 79 € für das Zimmer, davon 70% beihilfefähig sind 55,30 €, hier werden dann 14,50 Euro abgezogen also werden 40,80 Euro erstattet. Die 10 € Zuzahlung betreffen die Allgemeinen Krankenhausleistungen bzw. den originären Krankenhausaufenthalt an sich und hat nichts mit den Wahlleistungen zu tun. Wenn man die aber hier auch "der Rechnung wegen" abziehen möchte, dann wären tatsächlich nur noch 30,80 € als Erstattung übrig.
Demnach müsste man hier 48,20 € als Eigenanteil für die ersten 28 Tage zahlen und danach 38,20 € als Eigenanteil. Wenn man hier regelmäßige Krankenhausaufenthalte erwartet, dann kann man ggf. erwägen das Krankenhaustagegeld der PBeaKK in dieser oder einer anteiligen Höhe abzuschließen.
Zuletzt geändert von Saxum am 10. Jan 2024, 11:42, insgesamt 3-mal geändert.