Besoldung Länder 2023

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alexisamadeus
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Re: Besoldung Länder 2023

Beitrag von alexisamadeus »

Wie die Deutsche Presse-Agentur aus Verhandlungskreisen erfuhr, haben sich beide Seiten auf einen Abschluss geeinigt, also die Spitzen von Verdi und Beamtenbund dbb mit Verhandlungsführern der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL).

Die mehr als eine Million Beschäftigten sollen steuer- und abgabenfreie Sonderzahlungen von insgesamt 3000 Euro erhalten, einen Sockelbetrag von 200 Euro sowie anschließend 5,5 Prozent mehr Geld. Dies entspricht dem Abschluss für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen vom April.
Pipapo
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Re: Besoldung Länder 2023

Beitrag von Pipapo »

https://www.verdi.de/presse/pressemitte ... f22e36377d

Hier mal vollständig. Die 5,5 gibt es z.B. erst in 11.2024
Herm
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Re: Besoldung Länder 2023

Beitrag von Herm »

Zitat: "Dies entspricht dem Abschluss für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen vom April."

Dazu haben einige Bundesländer auch schon das Thema "amtsangemessene Besoldung und -versorgung "
umgesetzt oder nicht ? Der Bund noch nicht...
Die hohe Einmalzahlung ist doch auch nicht schlecht..
Dienstunfall_L
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Re: Besoldung Länder 2023

Beitrag von Dienstunfall_L »

Die (angeblich) „hohe Einmalzahlung“ sind 1800 € im Dezember 2023 (falls sich das bewahrheitet), danach monatsweise kleine Raten à 120 € mtl.

Die 5,5 % gibt es nicht ab 11/2024, sondern ab 2/2025:
Die Einkommen der Beschäftigten steigen ab dem 1. November 2024 tabellenwirksam um einen Sockelbetrag von 200 Euro. Ab dem 1. Februar 2025 kommt darauf eine weitere Entgelterhöhung um 5,5 Prozent.“
Dienstunfall_L
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Re: Besoldung Länder 2023

Beitrag von Dienstunfall_L »

Diese Info, betreffend die Stadtstaaten, fehlte im Link oben:
In den Stadtstaaten wird es für bestimmte Entgeltgruppen der Sozial- und Erziehungsdienste Zulagen bis zu 180 Euro geben.
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Aufsteiger85
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Re: Besoldung Länder 2023

Beitrag von Aufsteiger85 »

Herm hat geschrieben: 09.12.2023 14:04 Die hohe Einmalzahlung ist doch auch nicht schlecht..
Diese hohe Einmalzahlung war eigentlich dafür gedacht, kurzfristig zusätzliches Einkommen zur Überbrückung der Inflation bereitzustellen. Dass das jetzt (wie beim Bund) in den Tarifabschluss eingebaut wird, ist (RTL Samstag Nacht lässt grüßen) gef***t eingeschädelt von den AG. Eigentlich ist es aber heuchlerisch und ersetzt eine Nullrunde mitnichten.

Aber nachdem es so viele Beschäftigte so gut finden, wird es wohl in Zukunft öfter so laufen. Dann braucht der zahnlose Tiger ver.di eigentlich auch nicht mehr zu verhandeln.

Fazit: Freue mich, dass es für euch mehr Geld gibt - Beileid, dass sie euch genauso veräppeln, wie uns.
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lexmark
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Re: Besoldung Länder 2023

Beitrag von lexmark »

Richtet sich die Inflationprämie bei den Versorgungsempfängern, nach Höhe ihrer Prozente der Pension?
Der Pensionär
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Re: Besoldung Länder 2023

Beitrag von Der Pensionär »

Ja , die Höhe der 3000 Euro Inflationsausgleichsprämie richtet sich bei Versorgungsempfängern in prozentualer Abhängigkeit von dem Ruhegehaltssatzes
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lexmark
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Re: Besoldung Länder 2023

Beitrag von lexmark »

Alles klar, danke Dir. Gilt bei den Lohnerhöhungen das gleiche Verfahren?
LaLune.
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Re: Besoldung Länder 2023

Beitrag von LaLune. »

Der Pensionär hat geschrieben: 10.12.2023 21:15 Ja , die Höhe der 3000 Euro Inflationsausgleichsprämie richtet sich bei Versorgungsempfängern in prozentualer Abhängigkeit von dem Ruhegehaltssatzes
Ich habe vor einiger Zeit irgendwo gelesen, dass im Sinne einer Günstigerprüfung bei Versorgungsempfängern, die regulär weniger als 65% erdient haben, im Sinne der Günstigerprüfung der Satz von 65% für die Berechnung der Sonderzahlung zugrundegelegt werden müsste.

Ich freue mich über fundierte Rückmeldungen, falls jemand etwas Genaueres dazu weiß.

Die Summe 65% stammt aus dieser Gesetzesgrundlage:
,,Demnach beträgt das Ruhegehalt entweder mindestens 35 % der ruhegehaltsfähigen Bezüge oder mindestens 65 % der Endstufe der Besoldungsgruppe A4."
Herm
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Re: Besoldung Länder 2023

Beitrag von Herm »

@LaLune.
Was Du da" beschreibst" ist die Mindestversorgung...die beträgt 65 % der Endstufe der Besoldungsgruppe A4
im Bund.
Die Länder haben unterschiedliche "Berechnungsmethoden" bei der Mindestversorgung.
65 % oder weniger von A4 /A5 /A6.

Beim Bund gibt es als Inflationprämie bei Mindestversorgung :
806 Euro einmalig
143 Euro monatlich bis Ende Ferbruar 2024
Insgesamt 1950 Euro

Wird das so für die die Landesbeamten übernommen..sind das bei 65 % Mindestversorgung
1170 Euro einmalig
78 Euro bis Oktober 2024

Zum Thema" Die (angeblich) „hohe Einmalzahlung“ :
3000 Euro Inflationprämie sind nunmal das Maximum beim Bund und in den Ländern.
Umso mehr bei der 1.Auszahlung auf dem Konto..umso besser oder nicht ?

Davon abgesehen hat es beim Bund vom Tarifabschluss bis "Geld auf dem Konto"
6 Monate gedauert und mehr...
Und nun muss ich uns Bett ..Nacht.
LaLune.
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Re: Besoldung Länder 2023

Beitrag von LaLune. »

Vielleicht habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Daher eine erneute Erklärung meiner Frage:

Bei Mindestversorgung beträgt der Ruhegehaltssatz 65 % und demnach werden auch anteilig 65% der Inflationsprämie für diese Versorgungsempfänger gewährt. Der Versorgungsempfänger, der nun nicht die Mindestversorgung erhält, sondern beispielsweise 56% erdient hat, würde demnach nur anteilig 56% der Inflationsprämie erhalten und wäre damit schlechter gestellt als derjenige, der die Mindestversorgung erhält. Daher müsste - im Sinne einer Günstigerprüfung - auch diesem Versorgungsempfänger (trotz der nur erdienten 56%) eine anteilige Zahlung der Inflationsprämie von 65% gewährt werden. So die Theorie.

Erneute die Frage: Wer hat fundierte/belastbare Informationen hierzu?
Herm
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Re: Besoldung Länder 2023

Beitrag von Herm »

Eine "Günstigerprüfung" gibt es nicht...jedenfalls nicht beim Bund und bestimmt auch
nicht in den Ländern.
Es zählt der persönliche Ruhegehaltssatz.

Wenn 56 % Ruhegehaltssatz mehr ist als die Mindestversorgung..dann gibt es nur
56% der Inflationsprämie.
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lexmark
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Re: Besoldung Länder 2023

Beitrag von lexmark »

Es wurde ja groß Werbung gemacht, dass im Dez.23 noch ein Teil der Auszahlung kommen soll.
Sind denn die aktiven Beamten schon in den Genuss gekommen?
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Bananen-Willi
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Re: Besoldung Länder 2023

Beitrag von Bananen-Willi »

Für Beamte gibt es grundsätzlich erstmal gar nichts. Der Länderabschluss gilt nur für die tariflich Beschäftigten.

Einer Übernahme in die Besoldungstabellen bzw. Auszahlung der Einmalzahlungen bedarf es für jedes Bundesland eines parlamentarischen Beschlusses, wonach die Tarifeinigung auch auf die Beamten übertragen wird. In welcher Form dieser Übertrag wann, wie hoch, in welcher Form, rückwirkend oder nicht auf das Datum des Tarifabschlusses abgestellt wird, ob es "Sonderopfer" geben wird und ähnliches, das kann in jedem Bundesland anders sein.

Bisher haben sich die Länder da schon grob abgesprochen, damit die Unterschiede nicht zu groß waren. Aber Ausreißer aufgrund der Finanzlage einzelner Länder gab es da schon immer, insbesondere, was den Zeitpunkt betraf. Viele Bundesländer haben bereits eine 1:1 Umsetzung angekündigt bzw. angedeutet. Bis auf Hessen natürlich.

Da der Bund kein Geld mehr hat, zieht er den Ländern auch immer mehr aus den Taschen bzw. es kommen nur noch reduzierte Zuweisungen, so dass die Haushaltslage in den Ländern derzeit auch sehr angespannt ist. Da meine Glaskugel grad in der Reparatur ist, wage ich hier keine Prognose, wann das ganze endlich umgesetzt werden soll...