Verbeamtung Land Niedersachsen
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Verbeamtung Land Niedersachsen
Hallo zusammen.
bin seit mittlerweile fast 5 Jahren im ÖD und mein Arbeitgeber möchte gerne mich verbeamten. Aktuell bin ich in der EG 12 / 4 ( TVL) und bin verheiratet und habe 3 Kinder. Muss ich als Beamter mit Gehaltseinbußen rechnen? Bzw. Wo wird man dann eingestuft ? Wie sieht dann mit KV aus da meine Frau aktuell nur eine Minijob ausübt und Sie und die Kinder über mich gesetzlich versichert sind.
Wäre Dankbar wenn jemand mir paar Infos geben könnte.
Vielen Dank
bin seit mittlerweile fast 5 Jahren im ÖD und mein Arbeitgeber möchte gerne mich verbeamten. Aktuell bin ich in der EG 12 / 4 ( TVL) und bin verheiratet und habe 3 Kinder. Muss ich als Beamter mit Gehaltseinbußen rechnen? Bzw. Wo wird man dann eingestuft ? Wie sieht dann mit KV aus da meine Frau aktuell nur eine Minijob ausübt und Sie und die Kinder über mich gesetzlich versichert sind.
Wäre Dankbar wenn jemand mir paar Infos geben könnte.
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- Aufsteiger85
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Re: Verbeamtung Land Niedersachsen
Ich gehe mal davon aus, du hast einen Bachlor oder ein FH-Diplom, wenn du auf einer E12-Stelle sitzt? Daher wäre im Beamtenverhältnis der gehobene Dienst bzw. in einigen Ländern inkl. Niedersachsen das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 das richtige. Das wäre dann A9
Schauen wir mal in die Laufbahnverordnung von Niedersachsen (NLVO).
In § 3 steht:
Es gibt aber auch noch den § 5, der da lautet:
Es kommt aber immer auch darauf an, wie weit dir die Behörde entgegenkommen will. Müssen tun die leider gar nichts.
Schauen wir mal in die Laufbahnverordnung von Niedersachsen (NLVO).
In § 3 steht:
Heißt erstmal grundsätzlich, dass Ämter nicht übersprungen werden können und somit eine Einstellung auch in A9 erfolgen würde.(1) Regelmäßig zu durchlaufen sind die Ämter einer Laufbahn, die in der Besoldungsordnung A und in der Besoldungsordnung R in den Besoldungsgruppen R 1 und R 2 - jeweils ohne Amtszulage - aufgeführt sind.
(...)
Es gibt aber auch noch den § 5, der da lautet:
Somit ist eine Einstellung in ein höheres Amt also zumindest möglich. Die Stufen werden erstmalige bei Ernennung festgesetzt und entsprechende Berufserfahrung kann berücksichtigt werden.(1) Eine Einstellung im ersten Amt über dem Einstiegsamt ist zulässig, wenn die Bewerberin oder der Bewerber
eine den Anforderungen des höheren Amtes entsprechende berufliche Erfahrung besitzt und das höhere Amt nach dem individuellen fiktiven Werdegang bei einer früheren Einstellung hätte erreichen können oder
über eine für die Laufbahn förderliche, über die Einstellungsvoraussetzungen erheblich hinausgehende berufliche Qualifikation verfügt.
(2) 1Eine den Anforderungen des höheren Amtes entsprechende berufliche Erfahrung nach Absatz 1 Nr. 1 liegt vor, wenn für die beruflichen Tätigkeiten Anforderungen zu erfüllen waren, die nach Art, Schwierigkeit und Dauer den Eignungsvoraussetzungen für das höhere Amt mindestens gleichwertig sind. 2Es können berufliche Tätigkeiten innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes berücksichtigt werden. 3Berufliche Bildungsgänge und Zeiten, die nach den Laufbahn-, Ausbildungs- oder Prüfungsvorschriften auf eine Ausbildungszeit angerechnet worden sind oder Voraussetzung für den Erwerb der Befähigung sind, dürfen nicht berücksichtigt werden.
Es kommt aber immer auch darauf an, wie weit dir die Behörde entgegenkommen will. Müssen tun die leider gar nichts.
Re: Verbeamtung Land Niedersachsen
Danke dir. Also wenn die Behörde mitspielt könnte ich auch bei A11 starten? Und in der Beamten-Probezeit bleibe ich dann auch bei der entsprechenden Entgeltgruppe? Oder wann steigt man dann auf wenn die Stelle eine 12er Stelle ist .
- Aufsteiger85
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Re: Verbeamtung Land Niedersachsen
Ich kenne mich im Landesrecht von Niedersachsen nicht sooo aus, aber grundsätzlich, denke ich, ist es möglich. Frag doch mal in deiner Personalabteilung oder beim Personalrat nach, die müsste da ja schon Erfahrungen mit haben.
Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass sie dir einen A9-Posten andrehen werden, wenn du schon E12 bist - zumal die Stelle, auf der du bist, vermutlich mindestens mit A11, eher A12/A13, bewertet sein wird...
Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass sie dir einen A9-Posten andrehen werden, wenn du schon E12 bist - zumal die Stelle, auf der du bist, vermutlich mindestens mit A11, eher A12/A13, bewertet sein wird...
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Re: Verbeamtung Land Niedersachsen
Das hier
Mehrere Möglichkeiten ohne Anspruch auf Richtigkeit/Vollständigkeit:
1. Du und deine Frau werdet beihilfeberechtigt, ihr kommt beide (zumindest) über die Öffnungsaktion in die PKV, ihr schließt insgesamt fünf Verträge (Mann, Frau, Kind, Kind, Kind) mit einer PKV ab. Das wird nicht so billig wie die Mitversicherung in der GKV.
2. Du bleibst in der GKV und versicherst deine Familie weiterhin über dich.
3. Deine Frau geht in die freiwillige GKV. Der Mindestbeitrag ist vergleichsweise hoch, dein Gehalt wird ggf. auch eingerechnet.
4. Deine Frau kann den Minijob auf einen Midijob hochstufen, und kann sich dann selbst krankenversichern (ggf. die Kinder mit...)?
Leider alles nicht ganz trivial...
sehe ich als kritischen (finanziellen!) Punkt.Wie sieht dann mit KV aus da meine Frau aktuell nur eine Minijob ausübt und Sie und die Kinder über mich gesetzlich versichert sind.
Mehrere Möglichkeiten ohne Anspruch auf Richtigkeit/Vollständigkeit:
1. Du und deine Frau werdet beihilfeberechtigt, ihr kommt beide (zumindest) über die Öffnungsaktion in die PKV, ihr schließt insgesamt fünf Verträge (Mann, Frau, Kind, Kind, Kind) mit einer PKV ab. Das wird nicht so billig wie die Mitversicherung in der GKV.
2. Du bleibst in der GKV und versicherst deine Familie weiterhin über dich.
3. Deine Frau geht in die freiwillige GKV. Der Mindestbeitrag ist vergleichsweise hoch, dein Gehalt wird ggf. auch eingerechnet.
4. Deine Frau kann den Minijob auf einen Midijob hochstufen, und kann sich dann selbst krankenversichern (ggf. die Kinder mit...)?
Leider alles nicht ganz trivial...
- Aufsteiger85
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Re: Verbeamtung Land Niedersachsen
Das wird aber auch teuer, zumindest, solange die pauschale Beihilfe noch nicht durch ist. Mein letzter Stand (für Niedersachsen) ist, dass das schon im Landtag liegt. Sobald das durch ist, wäre es für dich vielleicht eine Überlegung wert und - wenn es das ist - du solltest auf keinen Fall vorschnell in die PKV wechseln, auch wenn du im ersten Moment in der GKV den Arbeitgeberbeitrag mitbezahlen musst.bettelmusikant hat geschrieben: ↑20. Nov 2023, 12:36 2. Du bleibst in der GKV und versicherst deine Familie weiterhin über dich.
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Re: Verbeamtung Land Niedersachsen
Ja das stimmt, das wäre der volle Beitrag KV ohne Arbeitgeberanteil...Muss man eben alles komplett durchrechnenAufsteiger85 hat geschrieben: ↑20. Nov 2023, 21:15Das wird aber auch teuer, zumindest, solange die pauschale Beihilfe noch nicht durch ist. Mein letzter Stand (für Niedersachsen) ist, dass das schon im Landtag liegt. Sobald das durch ist, wäre es für dich vielleicht eine Überlegung wert und - wenn es das ist - du solltest auf keinen Fall vorschnell in die PKV wechseln, auch wenn du im ersten Moment in der GKV den Arbeitgeberbeitrag mitbezahlen musst.bettelmusikant hat geschrieben: ↑20. Nov 2023, 12:36 2. Du bleibst in der GKV und versicherst deine Familie weiterhin über dich.
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Re: Verbeamtung Land Niedersachsen
Hallo.
Ich würde auch auf die Pauschale Beihilfe warten und dann schauen was ich mache.
Bei Dir ist es bestimmt kein grosser Mehraufwand, wenn überhaupt.
Wegen Familienversicherung sind ja alle Familienmitglieder Beitragsfrei. Das verringert ja den nicht erhaltenen Arbeitgeberanteil enorm.
Ich würde auch auf die Pauschale Beihilfe warten und dann schauen was ich mache.
Bei Dir ist es bestimmt kein grosser Mehraufwand, wenn überhaupt.
Wegen Familienversicherung sind ja alle Familienmitglieder Beitragsfrei. Das verringert ja den nicht erhaltenen Arbeitgeberanteil enorm.
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Re: Verbeamtung Land Niedersachsen
Sobald die pauschale Beihilfe durch ist, gibt es ja eben doch einen Arbeitgeberanteil. Genau das bezeichnet der Begriff "pauschale Beihilfe" - also nicht eine Beihilfe auf Rechnungsbasis, sondern die Auszahlung eines monatlichen Betrages zur Deckung des Arbeitgeberanteils in der GKV durch die Beihilfestelle.Gertrud1927 hat geschrieben: ↑21. Nov 2023, 15:08 Hallo.
Ich würde auch auf die Pauschale Beihilfe warten und dann schauen was ich mache.
(...)
Wegen Familienversicherung sind ja alle Familienmitglieder Beitragsfrei. Das verringert ja den nicht erhaltenen Arbeitgeberanteil enorm.
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Re: Verbeamtung Land Niedersachsen
Genau darum hab ich ja geschrieben er soll drauf warten und dann entscheiden.
Weil bei seinem Familenstand ist in der Wartezeit der Verlust ja nicht so hoch wie er bei einem Ledigen wäre.
Weil bei seinem Familenstand ist in der Wartezeit der Verlust ja nicht so hoch wie er bei einem Ledigen wäre.
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Re: Verbeamtung Land Niedersachsen
Hallo Gertrud,
die Pauschle Beihilfe gibt es bereits in mehreren Bundesländern z.B. in Brandenburg. Aber deswegen umziehen und Haus und Hof (in Nds.) verlassen?
Aber jedes Bundesland hat so seine Regeln und es geht auch nicht immer. In den Bundesländer, bei denen es möglich ist, oft nur bei Dienstantritt. Ein späterer Wechsel zur PKV kann schwierig werden, wenn es nicht sogar ausgeschlossen wird.
Ganz ehrlich nervt mich vieles in der PKV: Ärger mit Selbstbehalt bei der Arztrechnung, weil die Versicherung oder die Beihilfe nicht alles übernimmt. Das kann gerade bei kieferchirugischen Maßnahme der Kinder einige tausend EUR betragen. Eine erbrachte Leistung kann der Arzt einfach in Rechnung stellen. Nicht jeder Arzt ist kulant oder hat Weitblick / das passende Augenmaß.
Bei der GKV muss jede Wahlleistung per Unterschrift bestätigt werden.
die Pauschle Beihilfe gibt es bereits in mehreren Bundesländern z.B. in Brandenburg. Aber deswegen umziehen und Haus und Hof (in Nds.) verlassen?
Aber jedes Bundesland hat so seine Regeln und es geht auch nicht immer. In den Bundesländer, bei denen es möglich ist, oft nur bei Dienstantritt. Ein späterer Wechsel zur PKV kann schwierig werden, wenn es nicht sogar ausgeschlossen wird.
Ganz ehrlich nervt mich vieles in der PKV: Ärger mit Selbstbehalt bei der Arztrechnung, weil die Versicherung oder die Beihilfe nicht alles übernimmt. Das kann gerade bei kieferchirugischen Maßnahme der Kinder einige tausend EUR betragen. Eine erbrachte Leistung kann der Arzt einfach in Rechnung stellen. Nicht jeder Arzt ist kulant oder hat Weitblick / das passende Augenmaß.
Bei der GKV muss jede Wahlleistung per Unterschrift bestätigt werden.
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Re: Verbeamtung Land Niedersachsen
Das ist ja vielleicht gar nicht nötig - genau darum ging es ja: In Niedersachsen ist das, wie erwähnt, immerhin schon im Landtag angekommen. Wie schnell das jetzt geht und ob es überhaupt durchgeht, weiß man natürlich nicht.Datenbanker hat geschrieben: ↑3. Dez 2023, 19:30 Hallo Gertrud,
die Pauschle Beihilfe gibt es bereits in mehreren Bundesländern z.B. in Brandenburg. Aber deswegen umziehen und Haus und Hof (in Nds.) verlassen?
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Re: Verbeamtung Land Niedersachsen
Hallo.
Ich habe eigentlich etwas ganz anderes gemeint.
Der Fragesteller hat 3 Kinder und Ehefrau in der Familienversicherung.
1.Zahlt hälftig GKV und 4 Personen in Familienversicherung.
2.Jetzt als neuer Beamter bei Wechsel in PKV muss er alle mit eigenem Vertrag versichern.
Wenn später Pauschale Beihilfe kommt geht -- kein --- Wechsel von PKV in GKV .
3.Wenn er wartet bis Pauschale Beihilfe ´kommt zahlt er zwar vollen Beitrag in der GKV sind aber noch alle in Familienversicherung.
Das wäre in der Wartezeit auf Pauschale Beihilfe etwa das gleiche wie wenn er in der PKV wäre. Also egal auch wenns noch lange dauert.
Wenn dann die Pauschale Beihilfe kommt kann er bleiben in der GKV und hat etwa den hälftigen Beitrag und alle in der Familienversicherung
wie vorher als Angestellter.
Wenn er aber doch wechseln möchte geht das auch mit PKV und pauschaler Beihilfe.
Diese Rechnung sieht anders aus wenn er keine Personen in seiner Familienversicherung hätte und darum hab ich geschrieben.
Ich habe eigentlich etwas ganz anderes gemeint.
Der Fragesteller hat 3 Kinder und Ehefrau in der Familienversicherung.
1.Zahlt hälftig GKV und 4 Personen in Familienversicherung.
2.Jetzt als neuer Beamter bei Wechsel in PKV muss er alle mit eigenem Vertrag versichern.
Wenn später Pauschale Beihilfe kommt geht -- kein --- Wechsel von PKV in GKV .
3.Wenn er wartet bis Pauschale Beihilfe ´kommt zahlt er zwar vollen Beitrag in der GKV sind aber noch alle in Familienversicherung.
Das wäre in der Wartezeit auf Pauschale Beihilfe etwa das gleiche wie wenn er in der PKV wäre. Also egal auch wenns noch lange dauert.
Wenn dann die Pauschale Beihilfe kommt kann er bleiben in der GKV und hat etwa den hälftigen Beitrag und alle in der Familienversicherung
wie vorher als Angestellter.
Wenn er aber doch wechseln möchte geht das auch mit PKV und pauschaler Beihilfe.
Diese Rechnung sieht anders aus wenn er keine Personen in seiner Familienversicherung hätte und darum hab ich geschrieben.
Re: Verbeamtung Land Niedersachsen
Wenn die Frau arbeiten würde, könnte man die Kinder über Ihr gesetzlich Krankenversichert lassen? Oder muss derjenige mit einem höheren Gehalt die Kinder auf sich versichern lassen bzw. in dem Fall eigene Verträge bei der PKV abschließen.