Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

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Herm
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Herm »

Im Brief steht:
Diese neue Regelung gilt für die Auszahlung der Versorgungsbezüge ab
dem 1.Mai 2023.
Bekommt man bei Anerkennung dann ab Mai 23 Versorgungsbezüge nachbezahlt ?

Das wäre ja ein Super Gau für die Versorgungsstellen..es muss alles neu
berechnet werden incl. Inflationsprämie.
Und auch steuermässig ..vor 2024 passiert da nix.
Zudem sind das alles Einzelfälle..viel Arbeit.
FlotterFeger
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von FlotterFeger »

Hallo, ich bin mehr die Stille Mitleserin, aber hier kommen einige Fragen auf .

September 1976, mit 15J, begann meine Ausbildung bei der DP. Nach der Prüfung mit 17J musste ich noch 2 Monate so im Betrieb mitlaufen, bis zu meinem 18 Geburtstag. Knapp überschlagen sind es 2,5 Jahre die nachgerechnet werden könnten, wenn anrechenbar.

Zudem bin ich schon im Jahr 2000, mit der Mindestversorung, aus dem Dienst ausgeschieden.
Macht es Sinn es nachberechnen zu lassen? Hätte es positive Auswirkungen auf die Mindestversorgung?

LG
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zeerookah
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von zeerookah »

Herm hat geschrieben: 29.11.2023 21:46 Das wäre ja ein Super Gau für die Versorgungsstellen..es muss alles neu
berechnet werden incl. Inflationsprämie.
Und auch steuermässig ..vor 2024 passiert da nix.
Zudem sind das alles Einzelfälle..viel Arbeit.
Tja, wenn man keine Arbeit hat dann macht man sich welche.
Das ist doch selbstverschuldet. Eine Zeit lang wurde die Zeit vor 17 bei der Telekom anerkannt (teilweise auch nur auf massive Nachfrage von den Kollegen) und dann wieder nicht. Reines Herrschaftsdenken & falsch verstandener Geiz. Nun gab es die Quittung dafür.
Ich habe es damals selbst erlebt das meine erste Versorgungsauskunft falsch war. Auf meine telefonische Nachfrage bekam ich es dann so schön von oben herab durch eine Dame der Versorgungsstelle. Was ich mir denn einbilden würde, diese Berechnung würde von 2 Personen gemacht, da kann nichts falsch sein.
Da ich gut informiert war konnte ich aber dagegen halten. 4 Wochen später bekam ich eine neue nun für mich richtige Aufstellung.
Allerdings ohne ein Wort des Bedauerns oder der Entschuldigung.

Das sind die Folgen des Zentralisierens und Auflösung der Deutschen Post/Fernmelde Dienstes
Zu alten Zeiten wäre man persönlich vorbei gegangen und hätte von Angesicht zu Angesicht den Fehler angesprochen.
Da wäre keiner auf den Trichter gekommen so mit einen zu Reden. Weil man sich bei der nächsten dienstlichen Versammlung (oder Kantine) schon wieder über den Weg gelaufen wäre.
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zeerookah
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von zeerookah »

FlotterFeger hat geschrieben: 30.11.2023 09:50 Zudem bin ich schon im Jahr 2000, mit der Mindestversorung, aus dem Dienst ausgeschieden.
Macht es Sinn es nachberechnen zu lassen? Hätte es positive Auswirkungen auf die Mindestversorgung?

LG
Wenn Du mit 40 Jahren in der Mindestversorgung gegangen bist habe ich meine Zweifel ob das was für dich bringt.
Einfach erstmal abwarten und Tee trinken. Ab März steigt ja auch die Mindestversorgung (siehe Anhang)
viewtopic.php?p=85016#p85016
Herm
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Herm »

FlotterFeger hat geschrieben: 30.11.2023 09:50 Hallo, ich bin mehr die Stille Mitleserin, aber hier kommen einige Fragen auf .

September 1976, mit 15J, begann meine Ausbildung bei der DP. Nach der Prüfung mit 17J musste ich noch 2 Monate so im Betrieb mitlaufen, bis zu meinem 18 Geburtstag. Knapp überschlagen sind es 2,5 Jahre die nachgerechnet werden könnten, wenn anrechenbar.

Zudem bin ich schon im Jahr 2000, mit der Mindestversorung, aus dem Dienst ausgeschieden.
Macht es Sinn es nachberechnen zu lassen? Hätte es positive Auswirkungen auf die Mindestversorgung?

LG
Wie hoch ist denn dein Ruhegehatssatz in Prozent (Steht auf der Bezügemitteilung) ?

Grob gerechnet ab 17 1978 bis 2000 22 Jahre mal 1,79375 = 39,46 %
40 Jahre alt bis 60 = 20 Jahre x 1,79375 = 35,88 geteilt durch 3 mal 2 = 23,92 %
63,38 % ?? Kommt das ungefähr hin ?

2,5 Jahre mal 1,79375 = 4,48 plus 63,38 = 67,86 % mit Anerkennung

Keine Ahnung ob ich richtig gerechnet habe...das Versorgungsrecht ist komplex
und gab es im Jahr 2000 überhaupt die Anrechnung bis 60 ??
Mainstream1
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Mainstream1 »

Da gab es m. E. noch 3/4 der Zeit bis zum 65. Lebensjahr. An dann 2002 oder 2003 2/3 bis zum 60..
MS
Herm
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Herm »

Echt..wusste ich nicht. Die Sache ist komplex..wie gesagt.
Wie dann neu berechnet wird altes Beamtenrecht / neues Beamtenrecht ?
Herm
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Herm »

Viele "Rückmeldungen" zu diesem Thema gibt es hier ja nicht..obwohl es um
"Kohle" geht.
Oder verschickt die Bundesanstalt diese Briefe" in Wellen" um nicht
überlaufen zu werden. Oder ist das Thema ein alter Hut ?
Das Netz ist voll davon...mit jede Menge Urteilen.
Wie ist es mit den anderen Bundesbehörden..läuft da auch so eine
"Aktion" ? (Betrifft ja eher den einfachen und mittleren Dienst)
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zeerookah
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von zeerookah »

Herm hat geschrieben: 03.12.2023 10:10 Viele "Rückmeldungen" zu diesem Thema gibt es hier ja nicht..obwohl es um
"Kohle" geht.
Vermutlich weil es die wenigsten betrifft. Wer die 71,75% hat ist raus, höher geht nicht mehr.
Bei den Usern die Mindestversorgung bekommen wird vermutlich eine Gegenrechnung vom System gemacht.
Im Laufe vom Jahr 2024 wird sich das klären.
Herm
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Herm »

Ja..mal sehen wie es weitergeht.Ich werde morgen meinen Antrag abschicken.
Vielleicht hab ich ja Glück und bekomme die Aufstockung von 70,55 auf 71,75 %.

Eine schnelle Antwort darf man wohl nicht erwarten laut Brief und man soll auch nicht
nachfragen.
Altlast
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Altlast »

Bereits nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 17.12.2015 Az 4S 1211/14 beantragte ich die Neuberechnung meiner Versorgungsbezüge zur Anerkennung vor dem 17. Lebensjahr. Daraufhin schrieb mir die Bundesanstalt, dass lt. §69k des Beamtenversorgungsgesetz die neue Rechtslage nur für Versorgungsfälle gilt die ab dem 11.01.2017 in den Ruhestand versetzt worden sind.
Am 19.02.2019 bat ich nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Saarlouis vom 08.03.2018 Az 2K 455/17 erneut um eine Anerkennung der Zeiten und eine Neuberechnung der Versorgungsbezüge. Dieser Antrag wurde von der BAnst-PT aus prozessökonomischen Gründen ruhend gestellt. Ich wurde um Geduld gebeten- es sollte aber in jedem Fall eine Entscheidung getroffen werden. Am 05.12.2019 sowie am 07.12.2022 bat ich um den aktuellen Sachstand zum Vorgang - habe aber bis heute keinerlei Mitteilung von der BAnst-PT erhalten!!!
Herm
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Herm »

@Altlast
Hast Du denn jetzt den Brief erhalten mit dem Antrag auf Anerkennung von ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten
vor dem 17. Lebensjahr ?
Das Urteil ist jetzt ja wohl endgültig...
Und ob die alten Anträge noch alle bearbeitet werden..wer weiss das.

Ausserdem steht ja in der Link von Martin:
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat den zuständigen Bundesbehörden deshalb in einem Rundschreiben empfohlen, Versorgungsempfänger*innen mittels Hinweis in den Bescheinigungen über die Versorgungsbezüge darüber zu informieren sowie die Möglichkeit eines formlosen Antrags bezüglich der Anerkennung solcher Zeiten gegenüber der Versorgungsdienststelle zu erläutern. Liegen die entsprechenden Voraussetzungen vor, erfolgt dann eine Neufestsetzung der Versorgungsbezüge ab Mai 2023.
Fesdu-7-
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Fesdu-7- »

Brief erhalten von der Bundesanstalt Post.
Unterlagen zusammen gesucht und kopiert.
Und per Post zurück gesandt.
Jetzt werden wir sehen was raus kommt. Denke Ostern 2024 weiß ich mehr.
Hauptsache probiert.
LG
Herm
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Herm »

Ostern..eher Weihnachten 24..so schnell ist die Bundesanstalt nicht. :mrgreen:
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zeerookah
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von zeerookah »

Altlast hat geschrieben: 04.12.2023 14:14 Bereits nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 17.12.2015 Az 4S 1211/14 beantragte ich die Neuberechnung meiner Versorgungsbezüge zur Anerkennung vor dem 17. Lebensjahr. Daraufhin schrieb mir die Bundesanstalt, dass lt. §69k des Beamtenversorgungsgesetz die neue Rechtslage nur für Versorgungsfälle gilt die ab dem 11.01.2017 in den Ruhestand versetzt worden sind.
Am 19.02.2019 bat ich nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Saarlouis vom 08.03.2018 Az 2K 455/17 erneut um eine Anerkennung der Zeiten und eine Neuberechnung der Versorgungsbezüge. Dieser Antrag wurde von der BAnst-PT aus prozessökonomischen Gründen ruhend gestellt. Ich wurde um Geduld gebeten- es sollte aber in jedem Fall eine Entscheidung getroffen werden. Am 05.12.2019 sowie am 07.12.2022 bat ich um den aktuellen Sachstand zum Vorgang - habe aber bis heute keinerlei Mitteilung von der BAnst-PT erhalten!!!
Vielleicht solltest Du mal über eine Untätigkeitsklage, mit Hilfe durch einen Rechtsanwalt, nachdenken.