Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

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vättern
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Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von vättern »

Moin,
Habe heute ein Schreiben von der BANST bekommen.

"Früher wurden ruhegehaltsfähige Dienstzeiten vor dem 17. Lebensjahr für das Ruhegehalt nicht berücksichtigt. Das Bundesverwaltungsgericht hat jetzt entschieden, das diese Zeiten berücksichtigt werden können. Diese neue Regelung gilt für Auszahlung der Versorgungsbezüge ab dem 01.05.23"

Der "Antrag auf Anerkennung von ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor dem 17. Lebensjahr" liegt bei.
Herm
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Herm »

Ja..hab ich auch bekommen. Da muss ich mal nachrechnen...bzw gucken.
Berufsgrundbildungsjahr zählt auch ?
Martin2006
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Martin2006 »

"Das Bundesverwaltungsgericht hat am 20. April 2023 eine wegweisende Entscheidung (Az. 2 C 11.22) getroffen, wonach eine frühere Regelung im Beamtenversorgungsrecht des Bundes europarechtswidrig war.
BMI hat den zuständigen Bundesbehörden deshalb in einem Rundschreiben empfohlen, Versorgungsempfänger mittels Hinweis in den Bescheinigungen über die Versorgungsbezüge darüber zu informieren sowie die Möglichkeit eines formlosen Antrags bezüglich der Anerkennung solcher Zeiten gegenüber der Versorgungsdienststelle zu erläutern."
https://www.dgb.de/uber-uns/dgb-heute/d ... 1a4a160123
eisbaer1000
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von eisbaer1000 »

Kommt das Schreiben extra oder mit der Bezügemitteilung?
Herm
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Herm »

Mit 16 habe ich 1 Jahr Berufsgrundbildungsjahr vorzuweisen bis ich 17 war..und das gehörte
zur Ausbildung soweit ich mich erinnere.
Bei Anerkennung steigt ja der Ruhegehaltssatz...
Herm
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Herm »

eisbaer1000 hat geschrieben: 29.11.2023 14:59 Kommt das Schreiben extra oder mit der Bezügemitteilung?
Extra...und da steht auch zum ankreuzen Abschlusszeugnis Berufsgrundschuljahr.
Zuletzt geändert von Herm am 29.11.2023 15:10, insgesamt 2-mal geändert.
eisbaer1000
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von eisbaer1000 »

Danke
Martin2006
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Martin2006 »

.... aber nicht über 71,75 % .
Bringt also in der Praxis nur etwas für Beamte die sehr frühzeitig ausgeschieden sind, insbesondere in Personalabbaubereichen...
Herm
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Herm »

Ein grosser Personenkreis ist betroffen schreibt die Bundesanstalt-
Bearbeitung kann dauern.
Martin2006
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Martin2006 »

Die "Bereiche" Post, Bahn, Telekom, Zoll... werden natürlich in der "Bundesverwaltung" am meisten betroffen sein...
Herm
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Herm »

Ich bin seit 2013 in DDU. Bis 60 wird ja hochgerechnet (2 / 3) an Dienstjahren.
Mein Ruhegehaltssatz beträgt laut Bezügemitteilung 70,55 Prozent.

Macht das jetzt Sinn das Zeugnis von dem Berufsgrundschuljahr einzureichen im
DDU Fall ?
Soweit ich mich erinnere war das Jahr Bedingung für die Ausbildung.
Martin2006
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Martin2006 »

Da Du den Höchstsatz noch nicht erreicht hast, wird es sich bei Anerkennung für Dich lohnen. Das Berufsschuljahr hat nichts mit Deiner DDU zu tun. Ich würde den Antrag daher auf jeden Fall stellen. Wenn es anerkannt wird, stellt sich die Frage inwieweit Du Deine persönliche "Lücke" von 1,2 Prozent zum Höchstsatz schließen kannst; hängt natürlich davon ab, wie lange die Zeit von Deinem "Diensteintritt" (Berufsschulbeginn) bis zum 17. Lebensjahr ist. Sind es mindestens 244 Tage (also etwas mehr als acht Monate, hast Du den Höchstsatz erreicht. Kannst ja mal selbst im Versorgungsrechner ausrechnen, ob es reicht ;-)

https://versorgungsrechner.bund.de/lip/ ... AC1BAEA489
Zuletzt geändert von Martin2006 am 29.11.2023 17:05, insgesamt 1-mal geändert.
Herm
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Herm »

1.August bis 31 Juli im Folgejahr = 11 Monate...
Wenn das anerkannt wird.. sind es sehr viele die Anspruch haben.
Martin2006
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Martin2006 »

Der Zeitraum bezieht sich vom Beginn der Ausbildung bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres...
Herm
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Herm »

Bis Ende Juli Berufsgrundschuljahr und dann im September begann die praktische
Ausbildung..und zu dem Termin wurde ich 17.