Hallo in die Runde.
Ich habe mal eine Frage zur Berechnung des Versorgungsausgleich bei Scheidung. Bei mir ist es so, dass ich zum Zeitpunkt der Einreichung der Scheidung zwar befördert wurde, diese aber noch nicht ruhegehaltsfähig war. Müsste dann nicht bei der Berechnung des Versorgungsausgleichs die niedrigere Stufe herangezogen werden? Ich hoffe das es evtl. hier hilfreiche Info´s gibt. Vielen Dank schon mal an der Stelle.
Grüße Uwe
Berechnung Versorgungsausgleich wenn die Besoldungsgruppe noch nicht Ruhegehaltsfähig ist
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Re: Berechnung Versorgungsausgleich wenn die Besoldungsgruppe noch nicht Ruhegehaltsfähig ist
Der Versorgungsausgleich wird über den gesamten Zeitraum der Ehe berechnet.
Da Beamte mehr Ansprüche haben gibt es wohl eine Formel die das auf Gesetzliches Niveau umrechnet.
Deine Beförderung spielt da nur eine untergeordnete Rolle.
Die Ansprüche deine Ehefrau werden gegengerechnet.
Ganz simples Beispiel
Du hast 700€, deine Ehefrau 500€ macht ein Unterschied von 200€ der wird halbiert und Dir werden bei Eintritt in den Ruhestand 100€ von deiner Pension abgezogen. Solange Du aktiv im Dienst bist macht sich das nicht bemerkbar.
Lässtig ist bloß das der Versorgungsausgleich dynamisch ist. Bekommst du 2% mehr bekommt davon auch deine EX ihren Anteil.
Davon das du geschieden bist hast bis ans Ende Deiner Tage was. Steht auch ab Pensionierung jeden Monat auf Deiner Bezügemitteilung.
Ausnahme
Sollte Deine Exfrau bis 2 Jahre nach Scheidung das "Zeitliche segnen" kannst Du einen Antrag auf Rückübertragung des Versorgungsausgleichs machen.
Da Beamte mehr Ansprüche haben gibt es wohl eine Formel die das auf Gesetzliches Niveau umrechnet.
Deine Beförderung spielt da nur eine untergeordnete Rolle.
Die Ansprüche deine Ehefrau werden gegengerechnet.
Ganz simples Beispiel

Du hast 700€, deine Ehefrau 500€ macht ein Unterschied von 200€ der wird halbiert und Dir werden bei Eintritt in den Ruhestand 100€ von deiner Pension abgezogen. Solange Du aktiv im Dienst bist macht sich das nicht bemerkbar.
Lässtig ist bloß das der Versorgungsausgleich dynamisch ist. Bekommst du 2% mehr bekommt davon auch deine EX ihren Anteil.
Davon das du geschieden bist hast bis ans Ende Deiner Tage was. Steht auch ab Pensionierung jeden Monat auf Deiner Bezügemitteilung.
Ausnahme

Sollte Deine Exfrau bis 2 Jahre nach Scheidung das "Zeitliche segnen" kannst Du einen Antrag auf Rückübertragung des Versorgungsausgleichs machen.