Lehrer NRW Hamburger Modell Wiedereingliederung Arbeitszeiten
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Lehrer NRW Hamburger Modell Wiedereingliederung Arbeitszeiten
Guten Abend,
ich habe eine konkrete Frage zur Wiedereingliederung mit dem Hamburger Modell bei einem Landesbeamten NRW im Schuldienst:
Ich habe nichts gefunden, aber kann mir jemand sagen, ob es zwingend erforderlich ist, dass der Landesbeamte seine Wiedereingliederung mit mind. der Hälfte der Stundenzahl durchführen muss ("Der Durchschnitt der Maßnahme darf die Hälfte der individuellen Stundenzahl nicht unterschreiten").Dass die Maßnahme im Normalfall nicht länger als 6 Monate läuft, ist klar...
Vielen Dank für eure Hilfe...
ich habe eine konkrete Frage zur Wiedereingliederung mit dem Hamburger Modell bei einem Landesbeamten NRW im Schuldienst:
Ich habe nichts gefunden, aber kann mir jemand sagen, ob es zwingend erforderlich ist, dass der Landesbeamte seine Wiedereingliederung mit mind. der Hälfte der Stundenzahl durchführen muss ("Der Durchschnitt der Maßnahme darf die Hälfte der individuellen Stundenzahl nicht unterschreiten").Dass die Maßnahme im Normalfall nicht länger als 6 Monate läuft, ist klar...
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Re: Lehrer NRW Hamburger Modell Wiedereingliederung Arbeitszeiten
Kannst du mal angeben, wo der Klammertext steht?
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Re: Lehrer NRW Hamburger Modell Wiedereingliederung Arbeitszeiten
Ja, in der Ablehnung der Bezreg zu einem Stufenplan vom Hausarzt...
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Re: Lehrer NRW Hamburger Modell Wiedereingliederung Arbeitszeiten
Mal 2 Quellen
https://lehrernrw.de/wp-content/uploads ... derung.pdf
https://arbeitsmarkt-und-sozialpolitik. ... ise_we.pdf
Das eine Wiedereingliederung mit mindestens der halben Waz beginnen muss ist meines Erachtens Quatsch. AmEnde sollte mann mit mindestens der Hälfte der Waz dienstfähig sein. Denn mit 50% ist man direkt teildienstfähig, da wrde eine Wiedereingliederung gar keinen Sinn machen.
Hat dir die Bezreg bei der Ablehnung auch die gesetzliche Regelung zu ihrer Ablehnung genannt?
https://lehrernrw.de/wp-content/uploads ... derung.pdf
https://arbeitsmarkt-und-sozialpolitik. ... ise_we.pdf
Das eine Wiedereingliederung mit mindestens der halben Waz beginnen muss ist meines Erachtens Quatsch. AmEnde sollte mann mit mindestens der Hälfte der Waz dienstfähig sein. Denn mit 50% ist man direkt teildienstfähig, da wrde eine Wiedereingliederung gar keinen Sinn machen.
Hat dir die Bezreg bei der Ablehnung auch die gesetzliche Regelung zu ihrer Ablehnung genannt?
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Re: Lehrer NRW Hamburger Modell Wiedereingliederung Arbeitszeiten
Nö, das hat mich ja so verwundert, keine Angabe von Paragraphen oder Auszügen aus Gesetzestexten, deshalb ja die Nachfrage...
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Re: Lehrer NRW Hamburger Modell Wiedereingliederung Arbeitszeiten
...ich finde einfach keine Angabe zur Arbeitszeit während der Eingliederung bei Beamten NRW im Schuldienst... die Bezreg. tut aber so, als ob das vollkommen klar wäre...und sie deshalb den Wiedereingliederungsplan ablehnen...und nun?
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Re: Lehrer NRW Hamburger Modell Wiedereingliederung Arbeitszeiten
Du bist ja im Ruhestand. Wenn du reaktiviert werden willst, dann musst du mit mindestens der Hälfte der Wochenarbeitszeit dienstfähig sein. Eine Wiedereingliederung aus dem Ruhestand heraus geht nicht, höchstens ein Arbeitsversuch.Muschelchen hat geschrieben: ↑01.11.2019 13:26 Guten Tag allerseits,
nun ist es bei mir soweit: seit Oktober bin ich offiziell im Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit...
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Re: Lehrer NRW Hamburger Modell Wiedereingliederung Arbeitszeiten
Das ist lieb, dass du das nochmal erklärst, aber um mich geht´s gar nicht...
Ein Kollege ist seit August 2021 wegen Depressionen und dementsprechender Psychobehandlungen krankgeschrieben. Im März diesen Jahres fand eine AA-Untersuchung statt mit der Aussicht zur Wiedereingliederung. Ein Telefonat mit dem zuständigen Sachbearbeiter direkt danach endete dahingehend, dass er sagte, dass man abwarten solle, bis er (d. Sachb.) das Gutachten vorliegen hätte. Seitdem ist nichts passiert...letzte Woche meldete sich der Sachbearbeiter mit der Frage nach der lt. Gutachten stattfindenden Wiedereingliederung ...Der Kollege hat keine Info zum Gutachten, und schon gar nicht das Gutachten selbst, zu Gesicht bekommen, konnte und kann also nicht wissen, was eigentlich Inhalt des Gutachtens ist. Der Sachbearbeiter hat dann letzte Woche das Gutachten geschickt, daraufhin hat der Kollege einen Wiedereingliederungsplan über die SL an den Sachbearbeiter geschickt, der jetzt mit der o.g. Begründung abgelehnt wurde...Keine Paragraphen, keine Gesetzesgrundlage, nichts...Und nun?
Ein Kollege ist seit August 2021 wegen Depressionen und dementsprechender Psychobehandlungen krankgeschrieben. Im März diesen Jahres fand eine AA-Untersuchung statt mit der Aussicht zur Wiedereingliederung. Ein Telefonat mit dem zuständigen Sachbearbeiter direkt danach endete dahingehend, dass er sagte, dass man abwarten solle, bis er (d. Sachb.) das Gutachten vorliegen hätte. Seitdem ist nichts passiert...letzte Woche meldete sich der Sachbearbeiter mit der Frage nach der lt. Gutachten stattfindenden Wiedereingliederung ...Der Kollege hat keine Info zum Gutachten, und schon gar nicht das Gutachten selbst, zu Gesicht bekommen, konnte und kann also nicht wissen, was eigentlich Inhalt des Gutachtens ist. Der Sachbearbeiter hat dann letzte Woche das Gutachten geschickt, daraufhin hat der Kollege einen Wiedereingliederungsplan über die SL an den Sachbearbeiter geschickt, der jetzt mit der o.g. Begründung abgelehnt wurde...Keine Paragraphen, keine Gesetzesgrundlage, nichts...Und nun?
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Re: Lehrer NRW Hamburger Modell Wiedereingliederung Arbeitszeiten
Entweder fragt der Kollege schriftlich nach der Rechtsgrundlage oder legt gleich Widerspruch gegen die Ablehnung ein.
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Re: Lehrer NRW Hamburger Modell Wiedereingliederung Arbeitszeiten
Gute Idee mit der Frage nach der Rechtsgrundlage, Widerspruch geht glaube ich nicht, weil es ja kein offizieller Bescheid ist, oder?
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Re: Lehrer NRW Hamburger Modell Wiedereingliederung Arbeitszeiten
Hallo nochmal,
Ich stelle die Frage nochmal konkret: kann mir jemand erklären, wie lange genau die Arbeitszeit mindestens während der Wiedereingliederung in der ersten Phase bei Lehrern in NRW sein muss? Ich finde keine Rechtsgrundlage...Ablehnung der Bezreg wie gesagt auch ohne Rechtsgrundlage...
Ich stelle die Frage nochmal konkret: kann mir jemand erklären, wie lange genau die Arbeitszeit mindestens während der Wiedereingliederung in der ersten Phase bei Lehrern in NRW sein muss? Ich finde keine Rechtsgrundlage...Ablehnung der Bezreg wie gesagt auch ohne Rechtsgrundlage...
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Re: Lehrer NRW Hamburger Modell Wiedereingliederung Arbeitszeiten
Gut, die Nachfrage nach der Rechtsgrundlage wurde gestellt, jetzt passiert gar nichts mehr...Keine Antwort von der Bezreg...Kann der Kollege weiter abwarten oder muss noch etwas getan werden...Ist er z.B. verpflichtet einen neuen Wiedereingliederungsplan einzureichen, obwohl er keine Antwort bekommen hat? Ich weiß, viele Fragen, aber es ist alles etwas schräg...Im Zweifelsfall: Welcher Anwalt ist nötig, um diese Dinge zu klären, ein Verwaltungsrechtler?
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Re: Lehrer NRW Hamburger Modell Wiedereingliederung Arbeitszeiten
M. E. wird das Hamburger Modell (so zumindest beim Bund) nur analog zu den Tarifbeschäftigten angewandt, so dass im Beamtenrecht nur die allgemeinen Grundsätze dazu gelten.
Hier ist zu beachten, dass bei er unter hälftigen Beschäftigung eine Dienstfähigkeit nicht gegeben ist, da auch eine Teildienstfähigkeit mindest eine hälftige Beschäftigung voraussetzt. Insoweit ist es nachvollziehbar, dass bei Beamten eine Wiedereingliederung nur ab 4 Stunden Dienstzeit pro Tag erfolgen kann und nur so genehmigungsfähig ist.
Bei Tarifbeschäftigten sieht das anders aus, da diese zum Beispiel auch Teilzeit mit unter 50% beschäftigt werden können und rentenrechtlich z. B. eine Arbeitszeit von ab 3 Stunden pro Tag keine Erwerbsfähigkeit bedeutet.
Beamte dürfen nicht unter 50% beschäftigt werden, Ausnahme ist z. B. nur bei Elternzeitt oder bei Pflegezeit.
Ich hoffe, das hilft dir weiter.
Hier ist zu beachten, dass bei er unter hälftigen Beschäftigung eine Dienstfähigkeit nicht gegeben ist, da auch eine Teildienstfähigkeit mindest eine hälftige Beschäftigung voraussetzt. Insoweit ist es nachvollziehbar, dass bei Beamten eine Wiedereingliederung nur ab 4 Stunden Dienstzeit pro Tag erfolgen kann und nur so genehmigungsfähig ist.
Bei Tarifbeschäftigten sieht das anders aus, da diese zum Beispiel auch Teilzeit mit unter 50% beschäftigt werden können und rentenrechtlich z. B. eine Arbeitszeit von ab 3 Stunden pro Tag keine Erwerbsfähigkeit bedeutet.
Beamte dürfen nicht unter 50% beschäftigt werden, Ausnahme ist z. B. nur bei Elternzeitt oder bei Pflegezeit.
Ich hoffe, das hilft dir weiter.
MS
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Re: Lehrer NRW Hamburger Modell Wiedereingliederung Arbeitszeiten
Das mit den mindestens 4 Stunden stimmt nicht. Zu Beginn sind es mindestens 2 Stunden:
https://www.inqa.de/DE/themen/gesundhei ... t%20werden.
https://www.inqa.de/DE/themen/gesundhei ... t%20werden.
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Re: Lehrer NRW Hamburger Modell Wiedereingliederung Arbeitszeiten
@Muschelchen Ein Schreiben der BezReg, das keinen Rechtsbehelf enthält, ist trotzdem ein Bescheid. (Dies ist eine eigene Erfahrung.) Die Widerspruchsfrist beträgt in dem Fall dann 1 Jahr.
Du zitierst dies: „Der Durchschnitt der Maßnahme darf die Hälfte der individuellen Stundenzahl nicht unterschreiten".
Achte auf das Wort „Durchschnitt“. Wenn der Durchschnitt die hälftige Arbeitszeit einhält, dann ist m.E. egal, dass z.B. die ersten zwei Wochen unterhälftiger Einsatz erprobt wird. Begründung vom Arzt beizulegen ist sinnvoll.
Welcher RA? Einer, der mit der Thematik Erfahrung hat! Hier muss m.E. nicht unbedingt auf Beamtenrecht geachtet werden, das könnte je nach Verlauf dennoch hilfreich sein, deshalb würde ich erst einmal in dem Fachgebiet suchen, wenn erwogen wird, Klage einzureichen.
Beamten- und Verwaltungsrecht alleine besagt gar nicht, dass der RA sich in der Thematik auskennt, er könnte mit dieser Angabe auch auf z.B. Baurecht spezialisiert sein.
Du zitierst dies: „Der Durchschnitt der Maßnahme darf die Hälfte der individuellen Stundenzahl nicht unterschreiten".
Achte auf das Wort „Durchschnitt“. Wenn der Durchschnitt die hälftige Arbeitszeit einhält, dann ist m.E. egal, dass z.B. die ersten zwei Wochen unterhälftiger Einsatz erprobt wird. Begründung vom Arzt beizulegen ist sinnvoll.
Welcher RA? Einer, der mit der Thematik Erfahrung hat! Hier muss m.E. nicht unbedingt auf Beamtenrecht geachtet werden, das könnte je nach Verlauf dennoch hilfreich sein, deshalb würde ich erst einmal in dem Fachgebiet suchen, wenn erwogen wird, Klage einzureichen.
Beamten- und Verwaltungsrecht alleine besagt gar nicht, dass der RA sich in der Thematik auskennt, er könnte mit dieser Angabe auch auf z.B. Baurecht spezialisiert sein.