Von meiner Beihilfestelle steht unter dem letzten Beihilfebescheid:
Aufwendungen von ...Ehegattinnen.. sind ab dem 1.1.2024 beihilfefähig, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte, ggf. zuzüglich der Einkünfte aus Kapitalvermögen, (... ...) im zweiten Kalenderjahr vor Beantragung der Beihilfe 20.878 Euro nicht übersteigt.
Wenn Sie im Kalenderjahr 2024 Aufwendungen für ... Ehegattinen ... geltend machen wollen und noch keine Kopie des Steuerbescheids des Jahres
2022 vorgelegt haben, empfiehlt sich schon jetzt die Übersendung, damit die Berücksichtungsfähigkeit bereits registriert werden kann. (...)
Kann der Betrag der Einkünfte denn überhaupt stimmen, denn bereits 2021 lag ich darüber. Wurde jetzt der Betrag rücksichtslos gekürzt ?
Hinzu kommt, dass infolge Corona die letzten Belege für die Beantragung über meine Steuerberatung erst im letzten Monat eintrafen. Hinzu kommt
die allgemeine Überlastung der Finanzämter.
Weiß da jemand näheres ?
Einkommensgrenze 2022
Moderator: Moderatoren
-
- Beiträge: 92
- Registriert: 22.11.2005 21:24
- Behörde:
Einkommensgrenze 2022
"Man hat viel Philosophie nötig, um das zu bemerken, was man täglich sieht"
(Jean jacques Rousseau)
(Jean jacques Rousseau)
-
- Beiträge: 536
- Registriert: 28.06.2013 18:45
- Behörde:
Re: Einkommensgrenze 2022
Hallo.
Ich denke ist doch so in Ordnung und schon immer so. Ob es immer und überall ab wann diese Nachricht gibt weiss ich nicht.
Wg lag ich darüber. Beim Gesamtbetrag geht es doch nur um die Einkünfte des Ehegatten.
Ich denke ist doch so in Ordnung und schon immer so. Ob es immer und überall ab wann diese Nachricht gibt weiss ich nicht.
Wg lag ich darüber. Beim Gesamtbetrag geht es doch nur um die Einkünfte des Ehegatten.
-
- Beiträge: 43
- Registriert: 03.05.2018 22:16
- Behörde: ehem.Bund
Re: Einkommensgrenze 2022
@ Zöllner
Deine Frage ("wurde jetzt der Betrag rücksichtslos gekürzt?") ist leider nicht nachvollziehbar.
Die Einkommensgrenze liegt für das Jahr 2023 bei 20 T€ (in 2021) und wird künftig jährlich angepasst. Wenn Du Aufwendungen für 2024 geltend machen willst, musst Du halt eine Kopie des Steuerbescheides für 2022 beifügen. Maßgeblich ist der dort ausgewiesene Gesamtbetrag der Einkünfte des Ehegatten. Sofern Dir der Steuerbescheid noch nicht vorliegen sollte musst Du halt warten, um gg, die entsprechenden Belege Deiner Ehefrau einreichen zu können.
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Down ... nFile&v=26
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/FAQs ... renze.html
Deine Frage ("wurde jetzt der Betrag rücksichtslos gekürzt?") ist leider nicht nachvollziehbar.
Die Einkommensgrenze liegt für das Jahr 2023 bei 20 T€ (in 2021) und wird künftig jährlich angepasst. Wenn Du Aufwendungen für 2024 geltend machen willst, musst Du halt eine Kopie des Steuerbescheides für 2022 beifügen. Maßgeblich ist der dort ausgewiesene Gesamtbetrag der Einkünfte des Ehegatten. Sofern Dir der Steuerbescheid noch nicht vorliegen sollte musst Du halt warten, um gg, die entsprechenden Belege Deiner Ehefrau einreichen zu können.
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Down ... nFile&v=26
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/FAQs ... renze.html
-
- Beiträge: 92
- Registriert: 22.11.2005 21:24
- Behörde:
Re: Einkommensgrenze 2022
Da bitte ich um Entschuldigung. Ich habe den Text so verstanden, dass damit die zusammengelegten Einkünfte gemeint sind. Das
war dann zumindest missverständlich ausgedruckt im Text der Beihilfe, es stimmt, das Wort "ihrer" ist klein geschrieben.
war dann zumindest missverständlich ausgedruckt im Text der Beihilfe, es stimmt, das Wort "ihrer" ist klein geschrieben.
"Man hat viel Philosophie nötig, um das zu bemerken, was man täglich sieht"
(Jean jacques Rousseau)
(Jean jacques Rousseau)
-
- Beiträge: 43
- Registriert: 03.05.2018 22:16
- Behörde: ehem.Bund
Re: Einkommensgrenze 2022
@Zöllner, Du brauchst dich nicht entschuldigen. Für gegenseitige Unterstützung und Hilfestellung ist das Forum doch da.
Freundliche Grüße
Martin
Freundliche Grüße
Martin