Verbeamtung Land Niedersachsen

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

Moderator: Moderatoren

Khan
Beiträge: 3
Registriert: 17.04.2023 04:04
Behörde:
Geschlecht:

Verbeamtung Land Niedersachsen

Beitrag von Khan »

Hallo zusammen.
bin seit mittlerweile fast 5 Jahren im ÖD und mein Arbeitgeber möchte gerne mich verbeamten. Aktuell bin ich in der EG 12 / 4 ( TVL) und bin verheiratet und habe 3 Kinder. Muss ich als Beamter mit Gehaltseinbußen rechnen? Bzw. Wo wird man dann eingestuft ? Wie sieht dann mit KV aus da meine Frau aktuell nur eine Minijob ausübt und Sie und die Kinder über mich gesetzlich versichert sind.
Wäre Dankbar wenn jemand mir paar Infos geben könnte.
Vielen Dank
Khan
Beiträge: 3
Registriert: 17.04.2023 04:04
Behörde:
Geschlecht:

Re: Verbeamtung Land Niedersachsen

Beitrag von Khan »

:(
Benutzeravatar
Aufsteiger85
Beiträge: 143
Registriert: 04.05.2023 19:25
Behörde: BDBOS
Geschlecht:

Re: Verbeamtung Land Niedersachsen

Beitrag von Aufsteiger85 »

Ich gehe mal davon aus, du hast einen Bachlor oder ein FH-Diplom, wenn du auf einer E12-Stelle sitzt? Daher wäre im Beamtenverhältnis der gehobene Dienst bzw. in einigen Ländern inkl. Niedersachsen das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 das richtige. Das wäre dann A9

Schauen wir mal in die Laufbahnverordnung von Niedersachsen (NLVO).

In § 3 steht:
(1) Regelmäßig zu durchlaufen sind die Ämter einer Laufbahn, die in der Besoldungsordnung A und in der Besoldungsordnung R in den Besoldungsgruppen R 1 und R 2 - jeweils ohne Amtszulage - aufgeführt sind.

(...)
Heißt erstmal grundsätzlich, dass Ämter nicht übersprungen werden können und somit eine Einstellung auch in A9 erfolgen würde.

Es gibt aber auch noch den § 5, der da lautet:
(1) Eine Einstellung im ersten Amt über dem Einstiegsamt ist zulässig, wenn die Bewerberin oder der Bewerber

eine den Anforderungen des höheren Amtes entsprechende berufliche Erfahrung besitzt und das höhere Amt nach dem individuellen fiktiven Werdegang bei einer früheren Einstellung hätte erreichen können oder
über eine für die Laufbahn förderliche, über die Einstellungsvoraussetzungen erheblich hinausgehende berufliche Qualifikation verfügt.

(2) 1Eine den Anforderungen des höheren Amtes entsprechende berufliche Erfahrung nach Absatz 1 Nr. 1 liegt vor, wenn für die beruflichen Tätigkeiten Anforderungen zu erfüllen waren, die nach Art, Schwierigkeit und Dauer den Eignungsvoraussetzungen für das höhere Amt mindestens gleichwertig sind. 2Es können berufliche Tätigkeiten innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes berücksichtigt werden. 3Berufliche Bildungsgänge und Zeiten, die nach den Laufbahn-, Ausbildungs- oder Prüfungsvorschriften auf eine Ausbildungszeit angerechnet worden sind oder Voraussetzung für den Erwerb der Befähigung sind, dürfen nicht berücksichtigt werden.
Somit ist eine Einstellung in ein höheres Amt also zumindest möglich. Die Stufen werden erstmalige bei Ernennung festgesetzt und entsprechende Berufserfahrung kann berücksichtigt werden.

Es kommt aber immer auch darauf an, wie weit dir die Behörde entgegenkommen will. Müssen tun die leider gar nichts.
Khan
Beiträge: 3
Registriert: 17.04.2023 04:04
Behörde:
Geschlecht:

Re: Verbeamtung Land Niedersachsen

Beitrag von Khan »

Danke dir. Also wenn die Behörde mitspielt könnte ich auch bei A11 starten? Und in der Beamten-Probezeit bleibe ich dann auch bei der entsprechenden Entgeltgruppe? Oder wann steigt man dann auf wenn die Stelle eine 12er Stelle ist .
Benutzeravatar
Aufsteiger85
Beiträge: 143
Registriert: 04.05.2023 19:25
Behörde: BDBOS
Geschlecht:

Re: Verbeamtung Land Niedersachsen

Beitrag von Aufsteiger85 »

Ich kenne mich im Landesrecht von Niedersachsen nicht sooo aus, aber grundsätzlich, denke ich, ist es möglich. Frag doch mal in deiner Personalabteilung oder beim Personalrat nach, die müsste da ja schon Erfahrungen mit haben.

Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass sie dir einen A9-Posten andrehen werden, wenn du schon E12 bist - zumal die Stelle, auf der du bist, vermutlich mindestens mit A11, eher A12/A13, bewertet sein wird...
bettelmusikant
Beiträge: 59
Registriert: 06.09.2016 16:53
Behörde:

Re: Verbeamtung Land Niedersachsen

Beitrag von bettelmusikant »

Das hier
Wie sieht dann mit KV aus da meine Frau aktuell nur eine Minijob ausübt und Sie und die Kinder über mich gesetzlich versichert sind.
sehe ich als kritischen (finanziellen!) Punkt.
Mehrere Möglichkeiten ohne Anspruch auf Richtigkeit/Vollständigkeit:
1. Du und deine Frau werdet beihilfeberechtigt, ihr kommt beide (zumindest) über die Öffnungsaktion in die PKV, ihr schließt insgesamt fünf Verträge (Mann, Frau, Kind, Kind, Kind) mit einer PKV ab. Das wird nicht so billig wie die Mitversicherung in der GKV.
2. Du bleibst in der GKV und versicherst deine Familie weiterhin über dich.
3. Deine Frau geht in die freiwillige GKV. Der Mindestbeitrag ist vergleichsweise hoch, dein Gehalt wird ggf. auch eingerechnet.
4. Deine Frau kann den Minijob auf einen Midijob hochstufen, und kann sich dann selbst krankenversichern (ggf. die Kinder mit...)?

Leider alles nicht ganz trivial...
Benutzeravatar
Aufsteiger85
Beiträge: 143
Registriert: 04.05.2023 19:25
Behörde: BDBOS
Geschlecht:

Re: Verbeamtung Land Niedersachsen

Beitrag von Aufsteiger85 »

bettelmusikant hat geschrieben: 20.11.2023 12:36 2. Du bleibst in der GKV und versicherst deine Familie weiterhin über dich.
Das wird aber auch teuer, zumindest, solange die pauschale Beihilfe noch nicht durch ist. Mein letzter Stand (für Niedersachsen) ist, dass das schon im Landtag liegt. Sobald das durch ist, wäre es für dich vielleicht eine Überlegung wert und - wenn es das ist - du solltest auf keinen Fall vorschnell in die PKV wechseln, auch wenn du im ersten Moment in der GKV den Arbeitgeberbeitrag mitbezahlen musst.
bettelmusikant
Beiträge: 59
Registriert: 06.09.2016 16:53
Behörde:

Re: Verbeamtung Land Niedersachsen

Beitrag von bettelmusikant »

Aufsteiger85 hat geschrieben: 20.11.2023 21:15
bettelmusikant hat geschrieben: 20.11.2023 12:36 2. Du bleibst in der GKV und versicherst deine Familie weiterhin über dich.
Das wird aber auch teuer, zumindest, solange die pauschale Beihilfe noch nicht durch ist. Mein letzter Stand (für Niedersachsen) ist, dass das schon im Landtag liegt. Sobald das durch ist, wäre es für dich vielleicht eine Überlegung wert und - wenn es das ist - du solltest auf keinen Fall vorschnell in die PKV wechseln, auch wenn du im ersten Moment in der GKV den Arbeitgeberbeitrag mitbezahlen musst.
Ja das stimmt, das wäre der volle Beitrag KV ohne Arbeitgeberanteil...Muss man eben alles komplett durchrechnen
Gertrud1927
Beiträge: 498
Registriert: 28.06.2013 18:45
Behörde:

Re: Verbeamtung Land Niedersachsen

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo.
Ich würde auch auf die Pauschale Beihilfe warten und dann schauen was ich mache.
Bei Dir ist es bestimmt kein grosser Mehraufwand, wenn überhaupt.
Wegen Familienversicherung sind ja alle Familienmitglieder Beitragsfrei. Das verringert ja den nicht erhaltenen Arbeitgeberanteil enorm.
Benutzeravatar
Aufsteiger85
Beiträge: 143
Registriert: 04.05.2023 19:25
Behörde: BDBOS
Geschlecht:

Re: Verbeamtung Land Niedersachsen

Beitrag von Aufsteiger85 »

Gertrud1927 hat geschrieben: 21.11.2023 15:08 Hallo.
Ich würde auch auf die Pauschale Beihilfe warten und dann schauen was ich mache.
(...)
Wegen Familienversicherung sind ja alle Familienmitglieder Beitragsfrei. Das verringert ja den nicht erhaltenen Arbeitgeberanteil enorm.
Sobald die pauschale Beihilfe durch ist, gibt es ja eben doch einen Arbeitgeberanteil. Genau das bezeichnet der Begriff "pauschale Beihilfe" - also nicht eine Beihilfe auf Rechnungsbasis, sondern die Auszahlung eines monatlichen Betrages zur Deckung des Arbeitgeberanteils in der GKV durch die Beihilfestelle.
Gertrud1927
Beiträge: 498
Registriert: 28.06.2013 18:45
Behörde:

Re: Verbeamtung Land Niedersachsen

Beitrag von Gertrud1927 »

Genau darum hab ich ja geschrieben er soll drauf warten und dann entscheiden.
Weil bei seinem Familenstand ist in der Wartezeit der Verlust ja nicht so hoch wie er bei einem Ledigen wäre.