Moin,
ich bin seit dem 01.09.2023 BaWiV in Niedersachsen und habe im nächsten Jahr eine 60 tägige Schulung die über 250km von meinem Wohnort entfernt ist. Auf Grund dieser Schulung beziehe ich eine Wohnung in der Nähe des Schulungsortes, bei der sich die Kosten auf ca. 40€ am Tag belaufen (günstiger war leider nichts zu finden).
In der NRKVO §§8 Satz 1 und 23 Abs. 1 steht:
§8 (1) 1Für Übernachtungskosten, die die oder der Dienstreisende nachweist, wird ein Übernachtungsgeld in Höhe von bis zu 80 Euro je Übernachtung gewährt.
§23 (1) Beamtinnen und Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst wird für eine Reise zur Teilnahme an einem Ausbildungslehrgang, an einem Fachstudium, an einer sonstigen Ausbildungsveranstaltung, an der Laufbahnprüfung oder der Zwischenprüfung sowie für sonstige dienstlich veranlasste Reisen während der Ausbildung Reisekostenvergütung mit der Maßgabe gewährt, dass
1. § 5 Abs. 3 und 4 keine Anwendung findet,
2. das Tagegeld und das Übernachtungsgeld auf 75 Prozent der Beträge begrenzt ist und
3. die Erstattung der Fahrt- und Flugkosten und die Gewährung der Wegstreckenentschädigung bei Zuweisung an eine Ausbildungsstelle außerhalb der Europäischen Union auf die Kosten der Hinreise zur und der Rückreise von der nächsten inländischen Grenzübergangsstelle begrenzt ist.
Hier sind von 75% der Beträge die Rede.
Meine Frage dazu ist jetzt auf welche Beträge sich das bezieht, bezieht sich das auf die 40€ am Tag die ich bezahlen muss oder die 80€ am Tag aus §8?
Ich hoffe jemand kann mir da weiterhelfen und ich danke euch schon mal im Voraus für eure Antwort
Mit freundlichen Grüßen
Milamber
Übernachtungsgeld bei BaWiV
Moderator: Moderatoren
-
- Beiträge: 2
- Registriert: 10.11.2023 12:50
- Behörde:
- Geschlecht:
-
- Beiträge: 35
- Registriert: 10.04.2021 22:19
- Behörde:
Re: Übernachtungsgeld bei BaWiV
Die 75% sind in Deinem Fall natürlich auf die tatsächlich entstandenen Kosten - also ca. 40 Euro - bezogen. Die 80 Euro Grenze ist nur der maximal höchste Betrag, der anerkannt wird. Wenn bei Dir die 80 Euro angesetzt würden bzw 75% davon, würdest Du ja noch "Gewinn" machen bei der 60tägigen Schulung. Das ist natürlich nicht gewollt....
-
- Beiträge: 2
- Registriert: 10.11.2023 12:50
- Behörde:
- Geschlecht:
Re: Übernachtungsgeld bei BaWiV
Ja gut das sie nicht mehr bezahlen als die Kosten ist klar, ich hatte gehofft das die Obergrenze von 80€ auf 60€ verkürzt würde, also 75% und solange ich darunter bleibe für mich keine zusätzlichen Kosten entstehen würden.
So bedeutet das wohl das ich egal wie hoch die Kosten sind soöange ich unter 80€ am Tag bleibe bleibe ich auf 25% sitzen
So bedeutet das wohl das ich egal wie hoch die Kosten sind soöange ich unter 80€ am Tag bleibe bleibe ich auf 25% sitzen
-
- Beiträge: 35
- Registriert: 10.04.2021 22:19
- Behörde:
Re: Übernachtungsgeld bei BaWiV
Bei BaW gelten dann 60 Euro als maximale Obergrenze. Mit deinen 40 Euro liegst doch immer noch unter dieser Grenze, sodass 40 Euro dann auch anerkannt werden.