Antrag auf Pflegegrad - wer zuständig?
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- tiefenseer
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Antrag auf Pflegegrad - wer zuständig?
In meinem Bekanntenkreis ist ein Zoll-Beamter bei der Überlegung einen Pflegegrad zu beantragen.
Wohin muss diese Person sich wenden?
Würde mich über hilfreichte Infos freuen.
Wohin muss diese Person sich wenden?
Würde mich über hilfreichte Infos freuen.
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
- tiefenseer
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Re: Antrag auf Pflegegrad - wer zuständig?
Pipapo...Danke für bereits Bekanntes...
Dort gibt es keinen Hinweis wohin sich ein Zoll-(Bundes)beamter mit Beihilfeanteil zu wenden hat.
Ich freue mich über hilfreichere Hinweise/(eigene)Erfahrungen/Anregungen
Wäre auch dankbar über Hinweise, worauf bei der Beantragung zu achten ist.
Dort gibt es keinen Hinweis wohin sich ein Zoll-(Bundes)beamter mit Beihilfeanteil zu wenden hat.
Ich freue mich über hilfreichere Hinweise/(eigene)Erfahrungen/Anregungen
Wäre auch dankbar über Hinweise, worauf bei der Beantragung zu achten ist.
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Steht doch da:
Privat Versicherte stellen einen Antrag bei ihrem privaten Versicherungsunternehmen. Die Begutachtung erfolgt dort durch Gutachterinnen oder Gutachter des medizinischen Dienstes der privaten Pflege-Pflichtversicherung Medicproof.
Die Beihilfe erkennt den durch die private Pflegeversicherung festgestellten Pflegegrad an.
Haben wir bei meiner Schwiegermutter so durchgeführt.
Die Beihilfe erkennt den durch die private Pflegeversicherung festgestellten Pflegegrad an.
Haben wir bei meiner Schwiegermutter so durchgeführt.
- tiefenseer
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Re: Steht doch da:
Bitte um ein genaues Zitat aus dem beannten Link wohin sich ein Antragsteller mit Beihilfe wenden soll?Micha0815 hat geschrieben: ↑8. Nov 2023, 20:07 Privat Versicherte stellen einen Antrag bei ihrem privaten Versicherungsunternehmen. Die Begutachtung erfolgt dort durch Gutachterinnen oder Gutachter des medizinischen Dienstes der privaten Pflege-Pflichtversicherung Medicproof.
Die Beihilfe erkennt den durch die private Pflegeversicherung festgestellten Pflegegrad an.
Haben wir bei meiner Schwiegermutter so durchgeführt.
Ich habe nicht geschrieben PRIVATVERSICHERTER!!!
Ist deine Schwiegermutter beim Zoll tätig gewesen?
Die Regelung für Privat-Versicherte sind mir bereits bekannt. Leider weiß ich aber nicht wie es sich mit dem Anteil der Beihilfe verhält....
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siehe hier:
Vom BVA:
Wie erfolgt die Einstufung in einen Pflegegrad?
Für versicherte Personen der privaten oder sozialen Pflegeversicherung hat die Versicherung die
Pflegebedürftigkeit und den Pflegegrad feststellen zu lassen. Die Prüfung erfolgt
» im Bereich der privaten Pflegeversicherung durch ein vom Verband der privaten Krankenversicherung geregeltes Gutachterverfahren (MEDICPROOF)
.
Die Begutachtung durch die Pflegeversicherung ist auch für die Beihilfestelle maßgebend.
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Down ... nFile&v=15
Wie erfolgt die Einstufung in einen Pflegegrad?
Für versicherte Personen der privaten oder sozialen Pflegeversicherung hat die Versicherung die
Pflegebedürftigkeit und den Pflegegrad feststellen zu lassen. Die Prüfung erfolgt
» im Bereich der privaten Pflegeversicherung durch ein vom Verband der privaten Krankenversicherung geregeltes Gutachterverfahren (MEDICPROOF)
.
Die Begutachtung durch die Pflegeversicherung ist auch für die Beihilfestelle maßgebend.
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Down ... nFile&v=15
Re: Antrag auf Pflegegrad - wer zuständig?
Auch ein freiwillig gesetzlich versicherte Beamte mit Beihilfeanspruch muss seinen Antrag bei der Pflegekasse, die bei seiner Krankenkasse angesiedelt ist, stellen.
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Re: Antrag auf Pflegegrad - wer zuständig?
Tiefenseer wie immer besonders freundlich. Immer pampig, weiß alles und aber auch gleichzeitig nichts.tiefenseer hat geschrieben: ↑8. Nov 2023, 20:00 Pipapo...Danke für bereits Bekanntes...
Dort gibt es keinen Hinweis wohin sich ein Zoll-(Bundes)beamter mit Beihilfeanteil zu wenden hat.
Ich freue mich über hilfreichere Hinweise/(eigene)Erfahrungen/Anregungen
Wäre auch dankbar über Hinweise, worauf bei der Beantragung zu achten ist.
Richtige Antwort wird dann auch zunächst ignoriert. Die PKV ist zuständig war die richtige Antwort.
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Re: Antrag auf Pflegegrad - wer zuständig?
Hallo tiefenseer, ist die Person freiwillig gesetzlich versichert oder privat? Die Info ist entscheidend. Habe ich sie überlesen?
Dass die PKV zuständig ist (wie der vorige Beitrag es aussagt), trifft für freiwillig gesetzlich Versicherte nicht zu.
Bei der Begutachtung ist hilfreich, wenn die betroffene Person nichts „herunter spielt“ und wenn eine weitere Person anwesend ist, die Aussagen der betroffenen Person ergänzen könnte.
Dass die PKV zuständig ist (wie der vorige Beitrag es aussagt), trifft für freiwillig gesetzlich Versicherte nicht zu.
Bei der Begutachtung ist hilfreich, wenn die betroffene Person nichts „herunter spielt“ und wenn eine weitere Person anwesend ist, die Aussagen der betroffenen Person ergänzen könnte.
- tiefenseer
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Re: Antrag auf Pflegegrad - wer zuständig?
Mein Dank gilt Pipapo und Micha0815 - für die ergänzenden Hinweise.
Dienstunfall - die Person ist privat mit Beihilfeanteil (30/70) versichert.
Vor meiner Anfrage hier hatten wir bereits recherchiert, dass eine medizinische Begutachtung Voraussetzung für die Einstufung der Pflege erforderlich ist. Nur war nicht klar, inwieweit die Beihilfe hier mit "ins Boot" geholt werden muss.
Natürlich hätte sich die Person auch an die eigene Versicherung wenden können. Doch sie scheut davor. Aus Angst mehr "Preis geben zu müssen" als erforderlich ist.
Dienstunfall - die Person ist privat mit Beihilfeanteil (30/70) versichert.
Vor meiner Anfrage hier hatten wir bereits recherchiert, dass eine medizinische Begutachtung Voraussetzung für die Einstufung der Pflege erforderlich ist. Nur war nicht klar, inwieweit die Beihilfe hier mit "ins Boot" geholt werden muss.
Natürlich hätte sich die Person auch an die eigene Versicherung wenden können. Doch sie scheut davor. Aus Angst mehr "Preis geben zu müssen" als erforderlich ist.
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.