Mindestpension oder erdienstes Ruhegehalt

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Echopark
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Registriert: 2. Jan 2020, 20:47
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Mindestpension oder erdienstes Ruhegehalt

Beitrag von Echopark »

Servus zusammen,
ich hätte gerne eure Hilfe.

Es geht um die Mindestpension oder erdientes Ruhegehalt und welche ausgezahlt würde bei Veränderungen während des Ruhestandes.

Ich bin jetzt seit 1 Jahr im vorzeitigen Ruhestand mit Mindestpension.

Sagen wir zb ich habe zur Zeit ca: €2000,- brutto Mindestpension und ich hätte nach Errechnung der Pensionstelle ein erdienstes Ruhegehalt von ca.€1975,-.

Also:
Mindestpension: ca.€2000,-
Ruhegehalt: ca.€1975,-

Jetzt zur Frage.

Was wäre wenn nach dem neuem Abschluss "TV-L" und Erhöhung erziehlt wird, so dass meine Mindestpension und mein Ruhegehalt jeweils unterschiedlich proportional steigen.

Und nach Erhöhung wären

Mindestpension: ca.€2100,-
Ruhegehalt:ca.€2125,-

Also das Ruhegehalt wäre jetzt höher.

Würde ich dann ab Wirkung das besser gestellte Ruhegehalt erhalten oder bleibt die Mindestpension, da beim Pensionsbeginn diese eingestuft wurde.

Ich hoffe ihr versteht meine Frage und könnt mir helfen.
Mainstream1
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Registriert: 25. Mär 2022, 09:39
Behörde:

Re: Mindestpension oder erdienstes Ruhegehalt

Beitrag von Mainstream1 »

Etwas schwer zu verstehen, aber ich antworte mal so, wie ich das verstanden habe:

Man bekommt das Ruhegehalt, mindestens aber die Mindestversorgung, wenn das verdiente Ruhegehalt darunter liegt.
Sollte nach einer Erhöhung der Besoldungstabellen also - der - eher unwahrscheinliche - Fall eintreten, dass dann das verdiente Ruhegehalt höher als die Mindestversorgung wäre, bekommt man natürlich die dann höhere erdiente Versorgung.
Das muss die Versorgungsstelle automatisch umstellen, bzw. ergibt sich das aus der Berechnung durch das Zahlungsprogramm.
MS
AndyO
Beiträge: 1187
Registriert: 17. Jan 2017, 09:50
Behörde: DTAG a.D.

Re: Mindestpension oder erdienstes Ruhegehalt

Beitrag von AndyO »

die Berechnung der Mindestpension beruht auf einem A4er. In der Vergangenheit wurden die Tariftabellen linear angehoben. Davon ist man ja bei den Tarifverträgen abgerückt. Theoretisch denkbar, wenn nicht linear angehoben wird. Es wird dann der höhere Betrag bezahlt.
Echopark
Beiträge: 7
Registriert: 2. Jan 2020, 20:47
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Re: Mindestpension oder erdienstes Ruhegehalt

Beitrag von Echopark »

Danke für eure Hilfe.

Bei meiner Milchmädchenrechnung (10% Erhöhung) würde in der Tat meine Ruhegehalt 6€ höher sein 😅

Stand jetzt: 7€ niedriger
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