Moinsen,
nehmen wir mal an, dass ein DDU-Beamter mit Mindestversorgung nach zwanzig Jahren DDU auf eigenen Wunsch reaktiviert worden wäre und bis zum regulären Pensionseintritt noch zehn Jahre (oder auch länger) Dienst zu verrichten hätte.
Würde er in dem Fall beim regulären Pensionseintritt auch nur die Mindestversorgung erhalten, oder wäre es dann mehr?
Reaktivierung und spätere Versorgung
Moderator: Moderatoren
Reaktivierung und spätere Versorgung
Gruß
blink182
blink182
Re: Reaktivierung und spätere Versorgung
Kommt drauf an, ob er mit den 10 zusätzlichen Jahren über die Mindestversorgung kommt oder nicht. Die ruhegehaltsfähige Dienstzeit wird auf jeden Fall neu berechnet.