Feindliche Übernahme von Soldat zum Landesbeamten
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Feindliche Übernahme von Soldat zum Landesbeamten
Guten Tag,
ich habe gestern zum ersten mal von der feindlichen Übernahme gehört. Jetzt hab ich den Arbeitstag damit verbracht vieles darüber zu lesen und von vielen "Erfahrungsberichten" dazu.
Jetzt frage ich mich, falls die Bundeswehr meinem Antrag auf Dienstzeitverkürzung nicht stattgeben sollte, wäre es möglich, dass eine Berufsfeuerwehr eine Feindliche Übernahme macht für die Ausbildung zum Brandmeister?
Muss ja gestehen das klingt zwar einfach falsch wenn man von heute auf morgen eine neue Arbeitsstelle hat aber wenn das so gespielt wird..
ich habe gestern zum ersten mal von der feindlichen Übernahme gehört. Jetzt hab ich den Arbeitstag damit verbracht vieles darüber zu lesen und von vielen "Erfahrungsberichten" dazu.
Jetzt frage ich mich, falls die Bundeswehr meinem Antrag auf Dienstzeitverkürzung nicht stattgeben sollte, wäre es möglich, dass eine Berufsfeuerwehr eine Feindliche Übernahme macht für die Ausbildung zum Brandmeister?
Muss ja gestehen das klingt zwar einfach falsch wenn man von heute auf morgen eine neue Arbeitsstelle hat aber wenn das so gespielt wird..
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Re: Feindliche Übernahme von Soldat zum Landesbeamten
Bist W9? Bist BS? Bist SAZ?
Wenn SAZ, kannste alle 2 Jahre gehen.
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Re: Feindliche Übernahme von Soldat zum Landesbeamten
W9 ? Bist du evtl aus der vorletzten Dekade?Bruce Springsteen hat geschrieben: ↑29. Aug 2023, 21:13 Bist W9? Bist BS? Bist SAZ?
Wenn SAZ, kannste alle 2 Jahre gehen.
Es gibt keine Wehrpflichtigen mehr in der BRD.
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Re: Feindliche Übernahme von Soldat zum Landesbeamten
Das W9 bezog sich auf jene, die sich anfangs auf wenige Monate - analog zu den normalen W9 früher- verpflichten, um sich das mal anzugucken.
Deinen charmanten Versuch des Sarkasmus mit "evtl" kannste dir stecken. Ich bin jünger als du. Wer da eher aus der vorletzten Dekade gefallen ist, sollte aus altersgründen offensichtlich sein..
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Re: Feindliche Übernahme von Soldat zum Landesbeamten
Bei deinen Alterskomplexen kann ich dir nicht helfen. Ich bin 34 wie alt bist du ?Bruce Springsteen hat geschrieben: ↑15. Okt 2023, 21:58 Das W9 bezog sich auf jene, die sich anfangs auf wenige Monate - analog zu den normalen W9 früher- verpflichten, um sich das mal anzugucken.
Deinen charmanten Versuch des Sarkasmus mit "evtl" kannste dir stecken. Ich bin jünger als du. Wer da eher aus der vorletzten Dekade gefallen ist, sollte aus altersgründen offensichtlich sein..
Wie dem auch sei, du brauchst gar nicht so zu umschreiben. Es gibt FWD und die können auch nur für 6 Monate dienen wenn sie wollen.
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Re: Feindliche Übernahme von Soldat zum Landesbeamten
Wie alt ich bin, hat dich gelinde gesagt nen feuchten zu interessieren.
Und was ich wie meine, ist immer noch meine Sache. Im Übringen sag ich dir als langjähriger Soldat und Kriegsveteran, dass deine zitierten FWLer mindestens 7 Monate dienen mussten...
Und was ich wie meine, ist immer noch meine Sache. Im Übringen sag ich dir als langjähriger Soldat und Kriegsveteran, dass deine zitierten FWLer mindestens 7 Monate dienen mussten...
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Re: Feindliche Übernahme von Soldat zum Landesbeamten
Die müssen gar nichts. Die können jederzeit einen Antrag auf Entlassung einreichen, vor allem in den ersten 6 Monaten können FWDler so gut wie jederzeit entlassen werden.
Ich sag ja Alterskomplexe.
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Re: Feindliche Übernahme von Soldat zum Landesbeamten
Jetzt hör mal auf, den Springstein ständig zu korrigieren. Der hat 3 Berufs- und Schulabschlüsse, ist in 4 Jahren 4 mal befördert worden, war SAZ 8 und ist Kriegsveteran. Der weiß über alle Themen besser Bescheid als wir alle zusammen.StaatsdienerNr1 hat geschrieben: ↑22. Okt 2023, 08:43 Die müssen gar nichts. Die können jederzeit einen Antrag auf Entlassung einreichen, vor allem in den ersten 6 Monaten können FWDler so gut wie jederzeit entlassen werden.
Ich sag ja Alterskomplexe.
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Re: Feindliche Übernahme von Soldat zum Landesbeamten
Vor allem aber konnte er mit seinem ersten Beitrag auch nicht für Abhilfe sorgen. Die Aussage, dass man als SAZ einfach so alle 2 Jahre „gehen kann“ ist mir fremd. Das entscheidet immernoch der Dienstherr. Und da ist der Threadersteller bereits auf dem richtigen Weg mit der beantragten Dienstzeitverkürzung.Pipapo hat geschrieben: ↑22. Okt 2023, 09:09Jetzt hör mal auf, den Springstein ständig zu korrigieren. Der hat 3 Berufs- und Schulabschlüsse, ist in 4 Jahren 4 mal befördert worden, war SAZ 8 und ist Kriegsveteran. Der weiß über alle Themen besser Bescheid als wir alle zusammen.StaatsdienerNr1 hat geschrieben: ↑22. Okt 2023, 08:43 Die müssen gar nichts. Die können jederzeit einen Antrag auf Entlassung einreichen, vor allem in den ersten 6 Monaten können FWDler so gut wie jederzeit entlassen werden.
Ich sag ja Alterskomplexe.
Also Bruce muss entweder sehr sehr alt sein oder sehr sehr jung und unerfahren, dass er sowas nicht weiss.
Aber vielleicht ist er auch einfach nur Philipp Amthor, der jüngste Rentner Deutschlands.
Und Veteran!
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Re: Feindliche Übernahme von Soldat zum Landesbeamten
Nein Staatsdiener. Wenn du als SAZ freiwillig das Dienstverhältnis kündigen willst oder dein Dienstherr dies möchte, dann ist das mit Ablauf aller 2 Jahre möglich. Eine Dienstzeitverkürzung habe ich ja auch nie in Frage gestellt.
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Re: Feindliche Übernahme von Soldat zum Landesbeamten
Hast du eine Quelle, dass das alle zwei Jahre von beiden Seiten möglich ist?Bruce Springsteen hat geschrieben: ↑26. Okt 2023, 18:39 Nein Staatsdiener. Wenn du als SAZ freiwillig das Dienstverhältnis kündigen willst oder dein Dienstherr dies möchte, dann ist das mit Ablauf aller 2 Jahre möglich. Eine Dienstzeitverkürzung habe ich ja auch nie in Frage gestellt.
Ein SAZ kann nicht einfach so kündigen, weil er eine Verpflichtung eingegangen ist X Jahre zu dienen. Er kann einen Antrag auf Verkürzung stellen, allerdings muss der genehmigt werden. Wird dieser aus welchen Gründen auch immer nicht genehmigt, so dient man weiter. Des Weiteren kündigt man nicht, sondern stellt als BS einen Antrag auf Entlassung. Wenn sollten wir auch bei den richtigen Begrifflichkeiten bleiben.
Aber bin gespannt auf die Quelle wo die Kündigung als SAZ beschrieben wird.
Re: Feindliche Übernahme von Soldat zum Landesbeamten
Es trifft höchsten § 55 Soldatengesetz zu, da steht aber nichts von diesen 2 Jahren.
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Re: Feindliche Übernahme von Soldat zum Landesbeamten
Das mit den 2 Jahren sagt jeder BFD-Berater, dass es möglich ist. In meiner Laufbahn gab es so einen Fall, dem damals ermöglicht wurde, den Vorbereitungsdienst der Polizei zu absolvieren. Einen späteren Zeitpunkt der Einstellung konnte seitens Polizei nicht gewährleistet werden, da ging der Soldat vorher. Ebenso die Fälle, wo die angehende Offiziere das Studium nicht schaffen und dann nicht weiter machen wollen. Die gehen dann auch entsprechend. Hier geht es m.E auch nicht um die Stellung eines Berufssoldaten.
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Re: Feindliche Übernahme von Soldat zum Landesbeamten
Also wieder Äpfel mit Birnen
Ich kenne mindestens 3 Fälle bei denen SAZ ebenfalls früher raus wollten (Polizei, Bundesgrenzschutz) und der Dienstherr abgelehnt hat.
Ich kenne mindestens 3 Fälle bei denen SAZ ebenfalls früher raus wollten (Polizei, Bundesgrenzschutz) und der Dienstherr abgelehnt hat.
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Re: Feindliche Übernahme von Soldat zum Landesbeamten
Also halten wir fest, dass du ausser einer mündlichen Aussage irgendeines Bad-Beraters keine verlässliche Quelle nennen kannst. Du kannst als SAZ vorher gehen. Ich meine es wären drei Monate, aber habe grade keine Quelle zur Hand. Allerdings wird dir das von der BFD Zeit abgezogen werden. Das wird mit Sicherheit noch altes BFD Recht gewesen sein.Bruce Springsteen hat geschrieben: ↑27. Okt 2023, 19:07 Das mit den 2 Jahren sagt jeder BFD-Berater, dass es möglich ist. In meiner Laufbahn gab es so einen Fall, dem damals ermöglicht wurde, den Vorbereitungsdienst der Polizei zu absolvieren. Einen späteren Zeitpunkt der Einstellung konnte seitens Polizei nicht gewährleistet werden, da ging der Soldat vorher. Ebenso die Fälle, wo die angehende Offiziere das Studium nicht schaffen und dann nicht weiter machen wollen. Die gehen dann auch entsprechend. Hier geht es m.E auch nicht um die Stellung eines Berufssoldaten.