Übernahme nach der Ausbildung

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Liquid28
Beiträge: 2
Registriert: 1. Jun 2010, 11:51
Behörde:

Übernahme nach der Ausbildung

Beitrag von Liquid28 »

Hallo zusammen

fange am 01.10.2010 die Ausbildung zum Beamten im gehobenen Dienst
(Dipl.Verwaltungswirt) bei der Landeshauptstadt München an.

Meine Frage lautet:

Wie sieht die Übernahmemöglichkeit aus?

Erhält man wie in der freien Wirtschaft bei einer dualen Ausbildung eine garantierte Mindestanstellung von ca. 3-5 Jahren ?
Columbus

Beitrag von Columbus »

Das kann man so pauschal nicht sagen. Am ehesten wir dir das noch deine Einstellungsbehörde sagen können. Wobei die es manchmal selber nicht wissen.
Also bei kleineren Behörden ist es meistens ziemlich sicher, dass du übernommen wirst, da solch eine Ausbildung ja auch ziemlich teuer ist für die Behörden.
Jedoch weiß ich zum Beispiel von Köln, dass dies aus politischen Gründen über Bedarf ausbilden und nur der übernommen wird, der eine bestimmte Durchschnittspunktzahl erreicht.

Außerdem musste ich mich dazu verpflichten, dass wenn ich übernommen werde, 5 Jahre im öffentlichen Dienst verbleibe und ansonsten einen Teil der Anwärterbezüge zurückzahlen muss. Aber das habe ich direkt zu Beginn bekommen und kann natürlich von Einstellungsbehörde zu Einstellungsbehörde variieren.
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