DDU 59J. + Erwerbseinkommen Aufforderung der BAnstPT

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connigra
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Re: DDU 59J. + Erwerbseinkommen Aufforderung der BAnstPT

Beitrag von connigra »

Ich bin mit 30 Jahren 1991 in den Vorruhesstand versetzt worden.
2008 habe ich dann nebenbei Vorträge gehalten und dies auch der Versorgungsstelle mitgeteilt. Am Anfang war ich selbstständig, später auf 450€ Basis bis 2020 angestellt.
Nie wurde von mir ein Arbeitsvertrag angefordert. Das einzige was sie wollten, war eine Steuererklärung (während der Selbstständigenzeit) um die Höhe des Hinzuverdienstes zu überprüfen und gegebenenfalls die Pension zu kürzen. Aber die Hinzuverdienstgrenze ist ja ziemlich hoch.
Wenn man nur die 450 € als Minijobber verdiente, musste man dies nicht mal nachweisen sondern nur einmalig anzeigen, denn dieser Hinzuverdienst war unschädlich.
Das Schreiben kam bei dir wirklich von der Versorgungsanstalt? Ich würde wissen wollen auf welcher Rechtsgrundlage die Arbeitsverträge einsehen wollen! Vorher würden die von mir auch nur die Steuerbescheide bekommen.
watches
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Re: DDU 59J. + Erwerbseinkommen Aufforderung der BAnstPT

Beitrag von watches »

Ich habe angemeldete Kurzfristig Beschäftigung in mehren Theatern.
Erst wollten Sie nur die Gagenscheine sehen und plötzlich auch die Steuerbescheide und Kontoauszüge.
Obwohl ich innerhalb der Zuverdienstgrenze lag.
Ich bekam einen frechen Bescheid, die Banst hat mir mit Anzeige und Kürzung bzw Wegfall der Versorgung gedroht wenn ich nicht alles vorlege.
Dazu hat die banst mir eine fiktive Summe in die Abrechnung gebucht.
In dem Schreiben waren alle bisherigen Stellen angegeben und nach Erhalt des Bescheides bekam ich keine Buchungen mehr.
Es ging vors VG und die haben entschieden ich müsse alles vorlegen. Mein Anwalt hat gleich eine Stelle im Ministerium angenommen und die Tippse hat mir den Beschluss zugefaxt. Berufung nicht zugelassen.
Komiker mit T :D
SigandU10
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Re: DDU 59J. + Erwerbseinkommen Aufforderung der BAnstPT

Beitrag von SigandU10 »

Hallo zusammen,

was wird hier eigentlich für ein Schmarn geschrieben.
Die BAnst PT oder eine andere Behörde benötigt keinen Arbeitsvertrag oder ähnliches. Was wichtig ist, ist der Bescheid der Einkommensteuer, denn dort ist alles letztendlich aufgeführt und nur mit diesem ESt-Bescheid kann geprüft werden, ob die Hinzuverdienstgrenze eingehalten wurde.

Hier wird mal wieder phantasiert und sowas von einem Mist geschrieben - das Schreit förmlich zum Himmel !!!
Allium
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Re: DDU 59J. + Erwerbseinkommen Aufforderung der BAnstPT

Beitrag von Allium »

bin seit 1 Jahr pensioniert (Bund), ich lege jeden Monat die Lohnabrechnung des Minijobs meiner Pensionsbehörde vor, ebenfalls wurde der Arbeitsvertrag auch gewünscht.
blink182
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Re: DDU 59J. + Erwerbseinkommen Aufforderung der BAnstPT

Beitrag von blink182 »

SigandU10 hat geschrieben: 9. Aug 2023, 19:08 was wird hier eigentlich für ein Schmarn geschrieben.
Die BAnst PT oder eine andere Behörde benötigt keinen Arbeitsvertrag oder ähnliches.
In diesem Fall wurde offensichtlich ein Arbeitsvertrag von der BAnstPT angefordert, ob der auch tatsächlich benötigt wird, steht ja wieder auf einem anderen Blatt.

Ich bin mir nicht sicher, weil es schon sehr lange her ist, aber es könnte gut sein, dass ich damals auch meinen Arbeitsvertrag auf Aufforderung hingeschickt habe. Im Gegensatz zum TE habe ich das dann aber nicht hinterfragt, sondern einfach gemacht.

Beim ein oder anderen User wurde der Arbeitsvertrag anscheinend auch angefordert...siehe Beitrag über meinem.
SigandU10 hat geschrieben: 9. Aug 2023, 19:08 Was wichtig ist, ist der Bescheid der Einkommensteuer, denn dort ist alles letztendlich aufgeführt und nur mit diesem ESt-Bescheid kann geprüft werden, ob die Hinzuverdienstgrenze eingehalten wurde.
Sicher, dass du Ahnung von der Materie hast?

Ich muss immer nur die Entgeltabrechnungen vorlegen, nie den Einkommensteuerbescheid.
Hier wird mal wieder phantasiert und sowas von einem Mist geschrieben - das Schreit förmlich zum Himmel !!!
Wer phantasiert hier deiner Meinung nach?
Gruß
blink182
Torquemada
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Re: DDU 59J. + Erwerbseinkommen Aufforderung der BAnstPT

Beitrag von Torquemada »

SigandU10 hat geschrieben: 9. Aug 2023, 19:08 Hallo zusammen,

was wird hier eigentlich für ein Schmarn geschrieben.
Die BAnst PT oder eine andere Behörde benötigt keinen Arbeitsvertrag oder ähnliches. Was wichtig ist, ist der Bescheid der Einkommensteuer, denn dort ist alles letztendlich aufgeführt und nur mit diesem ESt-Bescheid kann geprüft werden, ob die Hinzuverdienstgrenze eingehalten wurde.

Hier wird mal wieder phantasiert und sowas von einem Mist geschrieben - das Schreit förmlich zum Himmel !!!
Na ja....520-Euro-Jobs sind nicht im ESt-Bescheid ....... :o
Dienstunfall_L
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Re: DDU 59J. + Erwerbseinkommen Aufforderung der BAnstPT

Beitrag von Dienstunfall_L »

blink182 hat geschrieben: 10. Aug 2023, 07:44
SigandU10 hat geschrieben: 9. Aug 2023, 19:08 Was wichtig ist, ist der Bescheid der Einkommensteuer, denn dort ist alles letztendlich aufgeführt und nur mit diesem ESt-Bescheid kann geprüft werden, ob die Hinzuverdienstgrenze eingehalten wurde.
Sicher, dass du Ahnung von der Materie hast?
Das frage ich mich auch.
evermagenta
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Re: DDU 59J. + Erwerbseinkommen Aufforderung der BAnstPT

Beitrag von evermagenta »

Einkommensteuerbescheide hat bei mir keiner angefordert, den auch hier fehlt die Rechtsgrundlage dazu.
Wenn es sich um eine -Selbstständige Gewerbstätigkeit- handelt mag das vielleicht anders sein um das Einkommen dann zu berechnen.

Bei Erwerbs oder Erwerbs Ersatz Einkommen reichen die Verdienstbescheinigungen.

*********************************************************

Zwischenzeitlich habe ich den Bescheid der BAnstPT vorliegen:

Auf meine schriftliche Fragen bezüglich
1. -Versorgungsunschädliche Hinzuverdienstgrenze- und
2. die Rechtsgrundlage das Arbeitsverträge angefordert werden ist die BAnstPT überhaupt NICHT ! eingegangen.

Im Schreiben sind diverse Berechnungen der Ruhensregelung nach §53 BeamtVG enthalten, insgesamt drei bei drei AG im Jahr 2022.

**Man kommt zu dem Schluss das mein Hinzuverdienst nicht zu einer Kürzung der Versorgung geführt hat.**
( Selbstverständlich ist dies bei jedem Versorgungsempfänger individuell je nach Hinzuverdienst und Höchstgrenze. )

Beigefügt ist noch eine Kopie einer Excel Sheet Berechnung in der die Einkommen aus 2022 summiert und Werbungskosten am Ende wieder abgezogen werden. Das war alles.
Interessanterweise kann ich jetzt die Schritte der Ruhensregelung $53 und die Ermittlung der Höchstgrenze § 53 selbst nachvollziehen sodass ich meine Frage 1. zur Versorgungsunschädlichen Hinzuverdienstgrenze selbst berechnen kann.
Interessant auch bei der Erhöhung der Versorgung die zum 01.03.2024 ( Besoldungsanpassung ) ansteht.

Die Höchstgrenze $53 wird im übrigen in der Bezügemitteilung unter Lohnart 9235 immer mit ausgewiesen.

Danke für eure Hilfen und Hinweise.
MfG
evermagenta
connigra
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Re: DDU 59J. + Erwerbseinkommen Aufforderung der BAnstPT

Beitrag von connigra »

@evermagenta:


Wie du jetzt selbst erkannt hast, und wie ich es bereits in meinem Post vom 06.08.23 geschrieben habe, klärt sich alles auf.

- bei Selbstständiger Tätigkeit, muss die Steuererklärung vorgelegt werden. Bruttoverdienst ist ja nicht steuerlichpflichtiges Einkommen (Einnahmen-Ausgabenrechnung). So kann die Versorgungsanstalt nachträglich ermitteln, ob die Versorgungsbezüge zu kürzen sind, weil du eventuell zuviel hinzuverdient hast.
-die Berechnung ist total einfach und tranparent nachvollziehbar. Diese Berechnung schickt dir die Versorgungsbehörde auch gerne im Vorfeld zu. Dann kannst du selbst im Vorfeld ermitteln, wieviel Zuverdienst unschädlich ist. Das wurde wirklich mit guten Beispielen transparent erklärt. Besser geht es gar nicht.

-wenn du auf Lohnsteuer Klasse 6 dazuverdienst, dann ist auf der Jahresverdienstbescheinigung der steuerpflichtige Betrag ausgewiesen, der angerechnet wird.
-einen 520 € Minijob (stimmt der Betrag??) muss man nur anzeigen. Dieser Verdienst allein wird überhaupt nicht zu den Versorgungsbezügen angerechnet.
In 31Jahren DU hatte ich nie Probleme mit der Behörde. Ich kann denen echt nur 5 Sterne geben, immer erreichbar, immer ansprechbar und wenn ich es mal auf die schnelle nicht kapieren wollte oder konnte, haben sie mir das auch nochmals schrifltich mitgeteilt.

Manchmal fordern Sachbearbeiter aus Unkenntnis Dinge an, die total unrelevant sind. Es sind halt auch nur Menschen.
Meist wird es heißer gekocht, wie es letztendlich gegessen wird und klärt sich nach einigem hin un her in Wohlgefallen auf.

Genau wie bei dir.
Alles Gute und einen wunderschönen sonnigen Sonntag mit wenig Schmerzen.
evermagenta
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Re: DDU 59J. + Erwerbseinkommen Aufforderung der BAnstPT

Beitrag von evermagenta »

-die Berechnung ist total einfach und transparent nachvollziehbar. Diese Berechnung schickt dir die Versorgungsbehörde auch gerne im Vorfeld zu. Dann kannst du selbst im Vorfeld ermitteln, wieviel Zuverdienst unschädlich ist. Das wurde wirklich mit guten Beispielen transparent erklärt. Besser geht es gar nicht.
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LEIDER treffen diese Punkte alle nicht zu !!!
es ist weder einfach noch transparent nachzuvollziehen,
die beigefügten Beispielrechnungen sind fiktiv und intransparent und mir diversen Beamten-Rechts-Begriffen geschmückt die keine Normalo versteht.
Höchstgrenze, Ruhensregelung, Unterschiedsbetrag, Mindestkürzungsgrenze usw.-.....-....
erst Jetzt nachdem ich alles Eingereicht habe wird diese komplexe Materie nachvollziehbar und durch Original-Berechnung der BAnstPT transparent.

Keiner der BAnstPT hat mir jemals im Details und in meinem Falle, je die genauen Summen und deren Rechenweg aufgezeigt.
Das Beigefügte Beispiel arbeitete mir Begrifflichkeiten die ein Normalo nicht versteht siehe oben, wie so vieles im
Vorsorgungsrecht der Beaamten.

Warum steht da nicht einfach: ?
-Sie dürfen Summe x € hinzuverdienen und ist Ihrer Versorgung unschädlich.-

Es geht viel besser und auch freundlicher !
Der letzte Satz der BAnstPT im letzten Schreiben an mich, ich zitiere,
im Original
"Kommen Sie der Anzeigepflicht nicht nach, kann die Versorgung ganz oder teilweise auf Zeit oder Dauer entzogen werden § 62 Abs. 3 BeamtVG,
ggf. wird Strafanzeige erstattet. "
Strafanzeige .....
da muss ich ja nix mehr zu sagen oder ??? Danke Deutschland für deine Urkunde

Wenn Sachbearbeiter der BAnstPT aus Unkenntnis Dinge anfordern die unrelevant sind, sind diese Sachbearbeiter einfach in Ihrer
Funktion bei der BAnstPT fehl am Platz, auch wenn es -nur- Menschen sind Punkt.

"Meist wird es heißer gekocht, wie es letztendlich gegessen" genau deswegen
macht der Ton auch die Musik und der Ton der BAnstPT ist häufig daneben und fehl am Platz.

@connigra
man könnte fast denken Sie arbeiten bei der BAanstPT

eine schöne Woche noch
evermagenta
KlausK
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Re: DDU 59J. + Erwerbseinkommen Aufforderung der BAnstPT

Beitrag von KlausK »

Meine Erfahrungen mit der BAnstPT sind ausschließlich negativ.
z.T. beleidigend; Sätze mit kausalen Zusammenhängen die schon als Erpressung / Nötigung empfunden werden; Unterstellungen.
Einige Forderungen ohne gesetzliche Grundlage, nach dem Motto: Reite dich selbst in die Schei..
Einfach nur Katastrophe was man sich bieten lassen muss.
P.S. Der Arbeitgeber liesst / schreibt hier natürlich auch mit. Also immer schön filtern. Kennt man ja auch aus anderen Foren.
blink182
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Re: DDU 59J. + Erwerbseinkommen Aufforderung der BAnstPT

Beitrag von blink182 »

KlausK hat geschrieben: 26. Sep 2023, 09:59 Meine Erfahrungen mit der BAnstPT sind ausschließlich negativ.
Kommt halt ggf. auch drauf an, wie man den Leuten entgegentritt.

Mit dieser Meinung sollte man mal sein eigenes Verhalten hinterfragen, denn es kommt der Verdacht auf, dass es an einem selber liegen könnte, wenn man mit allen anderen nur negative Erfahrungen macht.

Ich kann die ausschließlich negativen Erfahrungen mit der BAnstPT jedenfalls nicht bestätigen.
Gruß
blink182
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Re: DDU 59J. + Erwerbseinkommen Aufforderung der BAnstPT

Beitrag von blink182 »

evermagenta hat geschrieben: 25. Sep 2023, 17:12 Keiner der BAnstPT hat mir jemals im Details und in meinem Falle, je die genauen Summen und deren Rechenweg aufgezeigt.
Hast du denn explizit darum gebeten?

Ich schon, und mir hat man den Rechenweg daraufhin detailliert beschrieben.
Der letzte Satz der BAnstPT im letzten Schreiben an mich, ich zitiere,
im Original
"Kommen Sie der Anzeigepflicht nicht nach, kann die Versorgung ganz oder teilweise auf Zeit oder Dauer entzogen werden § 62 Abs. 3 BeamtVG,
ggf. wird Strafanzeige erstattet. "
Strafanzeige .....
da muss ich ja nix mehr zu sagen oder ??? Danke Deutschland für deine Urkunde
Und warum nimmst du derartige Standardformulierungen persönlich?
Gruß
blink182
evermagenta
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Re: DDU 59J. + Erwerbseinkommen Aufforderung der BAnstPT

Beitrag von evermagenta »

Ja, ich habe darum gebeten.
An der Hotline und auch schriftlich.

Für mich ist diese Angelegenheit aber nunmehr erledigt ! !,
ich habe alle Infos die ich in meinem Falle brauche und kann selbst die Rechenwege auch ab 01.03.2024 ( Besoldungserhöhung ) nachvollziehen.
Alle Fragen kann ich mir nun selbst beantworten, wenn auch die ERST Fragen an die BAnstPT schriftlich nicht beantwortet wurden.
************************

Vielleicht bin ich einfach zu empfindlich und die Behörde nicht sensibel genug um solche Drohungen freundlich auszudrücken.
Ich wünsche euch alles gut.
Werde weiter hier mitlesen.

Gruß auch an die BAnstPT.
derpostler
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Re: DDU 59J. + Erwerbseinkommen Aufforderung der BAnstPT

Beitrag von derpostler »

Ich hatte in einem formlosen schreiben angezeigt das ich ab dem Monat xx (in der Zukunft) beabsichtige eine nebentätigkeit aufzunehmen.
Hatte angegeben die wöchentliche Az (waren bei mir 2h)
Die Art der Tätigkeit : Lehrvorträge 1x wöchentlich
Höhe der Entlohnung
Und Adresse Arbeitgeber.
Arbeitsvertrag hatte ich keinen, wurde mündlich so abgemacht.

5 Monate später bekomme ich einen Anruf : ich hätte eine sozialversicherungspflichtige Arbeit aufgenommen und das wäre nicht gemeldet.... ich entgegnete daraufhin doch dass ich das getan hätte , schriftlich.. vor fünf Monaten, ob ihm das Schreiben nicht vorliegt ?
Darauf wurde kurz in der Akte geblättert und auf einmal hieß es :" doch ja hier ist etwas aber wir schicken ihnen noch ein Formblatt dass Sie das bitte von dem Arbeitgeber abstempeln ...dort hatte ich dann noch mal genau dieselben Angaben wie ursprünglich eingetragen ,das war alles.
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