Hallo liebe Community,
ich befinde mich derzeit im letzten Jahr meiner Probezeit (bis 30.06.2024) und hätte dann ja eigentlich noch ein weiteres Jahr Wartezeit bis ich in die A10 befördert werden kann. Seit dem 01.04.2023 bin ich innerhalb meiner Abteilung (nicht zuletzt aufgrund Empfehlung meiner Führungskräfte) auf eine Stelle gewechselt, die auf A11 dotiert ist. Mit einem gesunden Selbstbewusstsein ("hervorragende Leistungen" usw.) strebe ich nun an, eine vorzeitige Beförderung von A9 nach A10 mit Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit, also mit Wirkung ab dem 01.07.2024, zu beantragen (keine Verkürzung der Probezeit). Das LBG RLP regelt in § 21 Absatz 2 Nummer 2, dass eine Beförderung nicht zulässig ist vor Ablauf eines Jahres seit Beendigung der Probezeit, es sei denn, die Beamtin oder der Beamte hat während der Probezeit hervorragende Leistungen gezeigt.
Meine Frage wäre nun, wie hier Eure Erfahrungen aus der Praxis aussehen? Wie hoch sind tatsächlich die Hürden von "hervorragenden Leistungen"? Vielleicht habt Ihr auch Tipps um einen etwaigen Antrag zu begründen usw.. Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten. Ich freue mich auf einen regen Austausch!
VG!
Vorzeitige Beförderung von A9 nach A10 (RLP)
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Re: Vorzeitige Beförderung von A9 nach A10 (RLP)
Hallo Noch nicht verstanden: Warum erwägst du keine Verkürzung der Probezeit?
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Re: Vorzeitige Beförderung von A9 nach A10 (RLP)
Das mit der Verkürzung der Probezeit halte ich auch für den richtigen Weg, der dann zum Ziel führen sollte.
MS
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Re: Vorzeitige Beförderung von A9 nach A10 (RLP)
Nun kenne ich das Beamtengesetz in RLP nicht, aber mit Verlaub: seit wann kann man eine Beförderung "beantragen"? Auch in RLP müsste Art. 35 GG gelten. Leistung, (Eignung und Befähigung )und die dürfte(n) nicht abhängig sein von einem Antrag. Oder liege ich hier falsch?
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Re: Vorzeitige Beförderung von A9 nach A10 (RLP)
Wäre mir tatsächlich neu, das man eine Beförderung beantragen kann. Vielleicht sollte ich das auch mal probieren, muss man nicht immer so lange auf Stellenausschreibungen warten
Verstehe aber manchmal auch die Erwartungshaltung mancher Dienstanfänger nicht mehr.
Schau mal du begleitest deine Stelle seit dem 01.04. diesen Jahres. Und hast noch ein gutes Jahr Probezeit vor dir. Erwartest du nicht ein bisschen viel?
Verstehe aber manchmal auch die Erwartungshaltung mancher Dienstanfänger nicht mehr.
Schau mal du begleitest deine Stelle seit dem 01.04. diesen Jahres. Und hast noch ein gutes Jahr Probezeit vor dir. Erwartest du nicht ein bisschen viel?
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Re: Vorzeitige Beförderung von A9 nach A10 (RLP)
Beantragen kannst du natürlich alles, was du willst. Ob der Antrag statthaft ist, ist eine ganz andere Frage und das wurde hier ja bereits verneint. Ich würde mich, wenn überhaupt, bilateral mit den wichtigen Akteuren austauschen, also: Vorgesetzter, (ggf. dessen Vorgesetzter), Personalstelle, evtl. auch Behördenleiter, sofern der ein Auge auf Beförderungen haben möchte und das nicht delegiert hat.
Wenn man das will, wird man dir auch hervorragende Leistungen bescheinigen können, damit der Beförderung nichts im Weg steht. Du bist da aber in jeder Hinsicht vom Gutdünken der Dienststelle abhängig.
Wenn man das will, wird man dir auch hervorragende Leistungen bescheinigen können, damit der Beförderung nichts im Weg steht. Du bist da aber in jeder Hinsicht vom Gutdünken der Dienststelle abhängig.
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Re: Vorzeitige Beförderung von A9 nach A10 (RLP)
Für den Bereich Bund kann ich sagen:
War es früher auch nicht. Wurde aber geändert. Die Ausschlussgründe sind abschließend in §22 BBG geregelt:
(4) Eine Beförderung ist unzulässig vor Ablauf eines Jahres
1.
seit der Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe oder
2.
a)
seit der Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit oder
b)
seit der letzten Beförderung,
es sei denn, das bisherige Amt musste nicht regelmäßig durchlaufen werden.
In der alten Fassung der BLV hieß es darüber hinaus noch in §12:
(4) Eine Beförderung ist nicht zulässig
1.
während der Probezeit [...]
Diese wurde jedoch aufgehoben und in den §§32, 33, 34 der aktuellen Fassung findet sich kein derartiger Passus mehr.
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Re: Vorzeitige Beförderung von A9 nach A10 (RLP)
Sind 2 Fragen..
Sorry, aber selbst die zwei Fragen sind .. gelinde gesagt... nicht sehr sinnig. Wer schon so lange wie du dabei ist, evtl. Beamtenrecht im Studium hatte, der sollte doch selbst wissen, was Sinn ergibt.
Verstehe nicht, was du begründen willst, wo du nix begründen kannst. Wo du dich siehst und wie dein Dienstherr dich sieht, sind zum Glück zwei paar -hier wohl- unterschiedliche Schuhe. Ein Dienstherr hat prinzipiell, von Natur aus, erst Mal wenig Interesse daran, dich Gott zu befördern. Du kostest ja dann mehr Geld und fühlst dich noch adliger.
Wenn, dann "empfiehlst" du dich für sowas. Aber vielleicht irre ich mich, und dein Dienstherr hat dafür einen Antrag..
#vielGlück
Sorry, aber selbst die zwei Fragen sind .. gelinde gesagt... nicht sehr sinnig. Wer schon so lange wie du dabei ist, evtl. Beamtenrecht im Studium hatte, der sollte doch selbst wissen, was Sinn ergibt.
Verstehe nicht, was du begründen willst, wo du nix begründen kannst. Wo du dich siehst und wie dein Dienstherr dich sieht, sind zum Glück zwei paar -hier wohl- unterschiedliche Schuhe. Ein Dienstherr hat prinzipiell, von Natur aus, erst Mal wenig Interesse daran, dich Gott zu befördern. Du kostest ja dann mehr Geld und fühlst dich noch adliger.
Wenn, dann "empfiehlst" du dich für sowas. Aber vielleicht irre ich mich, und dein Dienstherr hat dafür einen Antrag..
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Re: Vorzeitige Beförderung von A9 nach A10 (RLP)
Ich meine nicht dich BBack008, sondern den Threadsteller. Auch dein zitiertes Zitat ist nicht von mir. Alles gut daher.
Grüße zurück, komm gut in die Woche..
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