
sind maskulisierende Hormontherapien mit entsprechendem psychotherapeutischem Gutachten und den erforderlichen Indikationen behilfefähig (es gilt das Beihilferecht des Bundes)?
Eine Tochter (24 Jahre alt, Studentin, beihilfeberechtigt) hat eine Hormontherapie angefangen und 200 EUR für Medikamente verausgabt, ohne dass sie bei der Beihilfe vorher eine Kostenübernahme beantragt hätte. Wie sollte nun vorgegangen werden? Wird die beihilfestelle nachträglich ihre Zustimmung geben? Oder braucht sie gar nicht zuzustimmen, weil die Medikamente ohnehin beihilfefähig sind?
Vielen Dank
Kaie
P.S.: Ich bitte um neutrale, nicht wertende Antworten; die Sache ist aufwühlend genug!