Ich habe diesen Beitrag bereits versehentlich in der falschen Rubrik gepostet, daher hier im richtigen:
Hallo,
Ich bin wegen Dienstunfähigkeit seit 2 Jahren im Ruhestand und wohne in Frankreich. Die Oberfinanzdirektion NRW hat mich zwecks Überprüfung der Dienstunfähigkeit zum Amtsarzt einbestellt und vorgeladen. Natürlich fallen hierfür Reisekosten für mich an. Das Ganze war sinnlos, weil meine körperlichen Schädigungen nicht weggehen und ich bin weiter dienstunfähig mit erneuter Überprüfung in zwei Jahren.
Die Übernahme der 300 € Reisekosten wurden abgelehnt mit der Begründung, dass mein Wohnsitz im Ausland nicht dienstlich veranlasst sei. Sie überwiesem mir 8 € für die Fahrt von meinem früheren Wohnsitz in Deutschland! Man ging davon aus, dass ich nur vorübergehend oder auf Zeit im Ruhestand sei (!) und wusste nicht, dass das Beamtenrecht so etwas nicht vorsieht und dass ich für immer im Ruhestand bin mit der Option auf Überprüfung alle zwei Jahre.
Das Bundesbeamtenrecht sieht vor, dass Reisekosten auch für Ruhestandsbeamte zu übernehmen sind. Es läge keine Dienstreise vor, aber die Kosten sind zu übernehmen,weil es diesen Beamten nicht zumutbar ist, diese Kosten selbst zu tragen. Das Landesrecht NRW hat diese Vorschrift leider nicht!
Ich habe vier Seiten Widerspruch formuliert, begründet, dass ich mich der Sache nicht entziehen konnte, dass eine Fürsorgepflicht besteht,dass es nicht zumutbar ist, diese Kosten selbst zu tragen ( s. Bundesbeamte) und dass es sich um eine behördlich angeordnete Dienstreise handelt. Unter Umständen hätte man (bei Wissen,dass ich aus dem Ausland anreise) ein geeigneteres geringeres Mittel auswählen können, zu. B. Überprüfung der dDienstfähigkeit vom grünen Tisch aus (Ermessensausübung, drei MRTs und Bericht eines Facharztes lagen bereits vor Anreise vor).
Jetzt wollen sie meinen Widerspruch dem Finanzministerium vorlegen, weil keiner sich in der Lage sieht, wegen popeligen 300 € eine Entscheidung zu treffen. Wieso sollte das Tragen der Reisekosten für Bundes Beamte nicht zumutbar sein , für Landesbeamte aber schon ? Deren Argumente am Telefon: was wäre, wenn ich aus Amerika anreisen würde. Tue ich aber nicht! und in einem solchen Fall müsste man dann eben überlegen, ob die erzwungene Anreise mit Wissen, dass Reisekosten anfallen, das geeigneten Mittel ist.
In zwei Jahren bei der erneuten Überprüfung der Dienstunfähigkeit wird es das gleiche Theater geben.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen?
Vielen Dank fürs Lesen und eure Kommentare.
Liebe Grüße
Reisekosten bei Vorladung zum Amtsarzt (NRW) abgelehnt/ Anreise aus Frankreich bei Dienstunfähigkeit
Moderator: Moderatoren
-
- Beiträge: 6
- Registriert: 10.05.2022 13:19
- Behörde:
-
- Beiträge: 5
- Registriert: 20.01.2022 18:24
- Behörde: Bund
- Geschlecht:
Re: Reisekosten bei Vorladung zum Amtsarzt (NRW) abgelehnt/ Anreise aus Frankreich bei Dienstunfähigkeit
Hallo Elfie,
zum eigentlichen Sachverhalt kann ich leider nichts beitragen, aber die Begründung hinkt ganz gewaltig.
Bundesbeamtengesetze und Landesbeamtengesetze (und andere entsprechenden Vorschriften) gelten halt nur für die jeweiligen Beamtinnen und Beamten und weil etwas in dem einen Bereich gewährt wird, kann man dies nicht als Begründung heranziehen, warum dies auch in einem anderen Bereich gewährt werden muss.
Sonst hätten wir auch keine 17 Beihilfevorschriften und alle würden z. B. 2-Bett-Zimmer und Chefarzt-Behandlung bekommen, dem ist aber ja nicht so und es kann auch nicht eingeklagt werden oder ähnliches.
Im Bundesbereich gibt es z. B. keine dauerhafte und vollständige Dienstunfähigkeit mehr, nach den Vorschriften ist immer mindestens alle 2 Jahre eine Überprüfung der Dienstunfähigkeit vorzunehmen. Wie man dies macht könnte evtl. Verhandlungssache sein (vor Ort oder nach Aktenlage).
Nichtsdesto trotz wünsche ich Dir viel Erfolg.
Viele Grüße
zum eigentlichen Sachverhalt kann ich leider nichts beitragen, aber die Begründung hinkt ganz gewaltig.
Bundesbeamtengesetze und Landesbeamtengesetze (und andere entsprechenden Vorschriften) gelten halt nur für die jeweiligen Beamtinnen und Beamten und weil etwas in dem einen Bereich gewährt wird, kann man dies nicht als Begründung heranziehen, warum dies auch in einem anderen Bereich gewährt werden muss.
Sonst hätten wir auch keine 17 Beihilfevorschriften und alle würden z. B. 2-Bett-Zimmer und Chefarzt-Behandlung bekommen, dem ist aber ja nicht so und es kann auch nicht eingeklagt werden oder ähnliches.
Im Bundesbereich gibt es z. B. keine dauerhafte und vollständige Dienstunfähigkeit mehr, nach den Vorschriften ist immer mindestens alle 2 Jahre eine Überprüfung der Dienstunfähigkeit vorzunehmen. Wie man dies macht könnte evtl. Verhandlungssache sein (vor Ort oder nach Aktenlage).
Nichtsdesto trotz wünsche ich Dir viel Erfolg.
Viele Grüße
-
- Beiträge: 67
- Registriert: 21.12.2011 14:10
- Behörde:
Re: Reisekosten bei Vorladung zum Amtsarzt (NRW) abgelehnt/ Anreise aus Frankreich bei Dienstunfähigkeit
Der beamte hat keine Residenzpflicht mehr. Dieses wurde abgeschafft. Wenn er die entscheidung im Ruhestand trifft nach afrika zu ziehen so darf er das. Die Reisekosten sind von dem zu übernehmen der sie veranlasst hat. Denke spätestens beim Oberverwaltungsgericht bekommst du recht wie sie so ein Urteil wollen. denke sie werden ausnahmsweise zahlen (:
-
- Beiträge: 37
- Registriert: 14.02.2014 20:42
- Behörde:
Re: Reisekosten bei Vorladung zum Amtsarzt (NRW) abgelehnt/ Anreise aus Frankreich bei Dienstunfähigkeit
Ich wohne in Spanien, bin seit zehn Jahren dienstunfaehig und bin seither drei Mal mit dem Auto zum Amtsarzt angereist. Reisekosten habe ich nie versucht bei irgendeinem Amt in Rechnung gestellt.
Ich habe ungefaehr 800 Euro Reisekosten, ich bezahle sie lieber von vornerein selber, als Antraege zu stellen und mich auf eventuelle Streitigkeiten einzulassen. Auseinandersetzungen mit dem Beamtenapparat schaden der Gesundheit, besser die finanzielle Verantwortung selbst uebernehmen.
Meine Vernunft sagt mir: Es ist meine Entscheidung als dienstunfaehiger Beamter im Ausland zu leben. Ich weiss, dass ich in regelmaessigen Abstaenden nachuntersucht werde. Insofern fuehlt es sich moralisch fuer mich richtig an, die Kosten fuer meine Anreise selbst zu uebernehmen. Ob das Gesetz auf meiner Seite ist, interessiert mich ueberhaupt nicht.
Ist aber nur ein sehr persoenlicher Vorschlag zu einer Lebensauffassung, es bleibt dir ueberlassen, was dich letztlich gluecklicher macht.
Ich habe ungefaehr 800 Euro Reisekosten, ich bezahle sie lieber von vornerein selber, als Antraege zu stellen und mich auf eventuelle Streitigkeiten einzulassen. Auseinandersetzungen mit dem Beamtenapparat schaden der Gesundheit, besser die finanzielle Verantwortung selbst uebernehmen.
Meine Vernunft sagt mir: Es ist meine Entscheidung als dienstunfaehiger Beamter im Ausland zu leben. Ich weiss, dass ich in regelmaessigen Abstaenden nachuntersucht werde. Insofern fuehlt es sich moralisch fuer mich richtig an, die Kosten fuer meine Anreise selbst zu uebernehmen. Ob das Gesetz auf meiner Seite ist, interessiert mich ueberhaupt nicht.
Ist aber nur ein sehr persoenlicher Vorschlag zu einer Lebensauffassung, es bleibt dir ueberlassen, was dich letztlich gluecklicher macht.
-
- Moderator
- Beiträge: 3961
- Registriert: 04.07.2012 13:08
- Behörde: Ruheständler und Privatier
- Geschlecht:
Re: Reisekosten bei Vorladung zum Amtsarzt (NRW) abgelehnt/ Anreise aus Frankreich bei Dienstunfähigkeit
Schön für dich. So eine Einstellung freut jeden Staat....michelangelo hat geschrieben: ↑05.11.2024 01:54 Ich wohne in Spanien, bin seit zehn Jahren dienstunfaehig und bin seither drei Mal mit dem Auto zum Amtsarzt angereist. Reisekosten habe ich nie versucht bei irgendeinem Amt in Rechnung gestellt.
Ich habe ungefaehr 800 Euro Reisekosten, ich bezahle sie lieber von vornerein selber, als Antraege zu stellen und mich auf eventuelle Streitigkeiten einzulassen. Auseinandersetzungen mit dem Beamtenapparat schaden der Gesundheit, besser die finanzielle Verantwortung selbst uebernehmen.
Meine Vernunft sagt mir: Es ist meine Entscheidung als dienstunfaehiger Beamter im Ausland zu leben. Ich weiss, dass ich in regelmaessigen Abstaenden nachuntersucht werde. Insofern fuehlt es sich moralisch fuer mich richtig an, die Kosten fuer meine Anreise selbst zu uebernehmen. Ob das Gesetz auf meiner Seite ist, interessiert mich ueberhaupt nicht.
Ist aber nur ein sehr persoenlicher Vorschlag zu einer Lebensauffassung, es bleibt dir ueberlassen, was dich letztlich gluecklicher macht.
-
- Beiträge: 37
- Registriert: 14.02.2014 20:42
- Behörde:
Re: Reisekosten bei Vorladung zum Amtsarzt (NRW) abgelehnt/ Anreise aus Frankreich bei Dienstunfähigkeit
Der Staat, - das sind wir selbst.
-
- Beiträge: 286
- Registriert: 24.08.2022 15:29
- Behörde:
Re: Reisekosten bei Vorladung zum Amtsarzt (NRW) abgelehnt/ Anreise aus Frankreich bei Dienstunfähigkeit
gut es muss jeder selber wissen, ob man solche sachen zur erstattung beantragt oder ob man gluecklicher ist es nicht zu tun.
rechtens ist es auf jeden fall im fall des posts hiers. kann aus eigener erfahrung aber sagen, dass es gerne mal auseinandersetzungen gibt bei den kosten, weil die beamten halt keine ahnung haben oder einfach erst mal die sache ablehnen und kucken ob ein widerspruch kommt. kann man pech oder glueck mit haben