Kosten im Disziplinarverfahren
Moderator: Moderatoren
Kosten im Disziplinarverfahren
Hallo,
ich habe bezüglich der Kostenentscheidung im Disziplinarverfahren eine Frage und würde gerne eure Meinung dazu wissen.
Es wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet, das mit einer Einstellung endete.
Es wurde ein Dienstvergehen erkannt, aber keine Disziplinarmaßnahme ausgesprochen.
Zuu Beginn des Verfahrens hat sich der Beamte einen Anwalt genommen, der beratend auf Stundenbasis tätig geworden ist,
aber nicht mandatiert gegenüber dem Dienstherren aufgetreten ist.
Nun ist die Frage, ob es eine Möglichkeit gibt diese Kosten mit der Dienststelle zu teilen? Oder fallen diese Anwaltsgebühren
gar nicht unter den Begriff der "Kosten" im Gesetzestext? Wie wäre es wenn das Verfahren mit einer echten Einstellung geendet hätte, bliebe
der Beamte dann trotzdem auf den Kosten sitzen?
Gibt es die Möglichkeit die Kosten, falls einer Erstattung nicht möglich ist, in der Steuererklärung geltend zu machen?
Würde mich freuen, wenn einer von euch dazu eine Meinung hätte.
Vielen Dank und viele Grüße!
ich habe bezüglich der Kostenentscheidung im Disziplinarverfahren eine Frage und würde gerne eure Meinung dazu wissen.
Es wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet, das mit einer Einstellung endete.
Es wurde ein Dienstvergehen erkannt, aber keine Disziplinarmaßnahme ausgesprochen.
Zuu Beginn des Verfahrens hat sich der Beamte einen Anwalt genommen, der beratend auf Stundenbasis tätig geworden ist,
aber nicht mandatiert gegenüber dem Dienstherren aufgetreten ist.
Nun ist die Frage, ob es eine Möglichkeit gibt diese Kosten mit der Dienststelle zu teilen? Oder fallen diese Anwaltsgebühren
gar nicht unter den Begriff der "Kosten" im Gesetzestext? Wie wäre es wenn das Verfahren mit einer echten Einstellung geendet hätte, bliebe
der Beamte dann trotzdem auf den Kosten sitzen?
Gibt es die Möglichkeit die Kosten, falls einer Erstattung nicht möglich ist, in der Steuererklärung geltend zu machen?
Würde mich freuen, wenn einer von euch dazu eine Meinung hätte.
Vielen Dank und viele Grüße!
Re: Kosten im Disziplinarverfahren
Die Anwaltskosten sind steuerlich unter Werbungskosten absetzbar.
Re: Kosten im Disziplinarverfahren
Das die Anwaltskosten in der Steuererklärung angegeben werden können, sehe ich auch so. Nachdem ich des öfteren wegen meiner Eigentumswohnung eine Beratung beim Anwalt brauchte (Bauschäden, WEG, oder Einmietbetrüger) und diese Kosten auch bei der Steuererklärung geltend machen konnte, sehe ich das in Ihrem Fall auch als gegeben.
Den Dienstherrn wegen der Anwaltskosten in Regress zu nehmen, halte ich für fragwürdig und nicht vielversprechend. Das geht meines Erachtens nur bei einem Freispruch.
Grüße
Den Dienstherrn wegen der Anwaltskosten in Regress zu nehmen, halte ich für fragwürdig und nicht vielversprechend. Das geht meines Erachtens nur bei einem Freispruch.
Grüße
Re: Kosten im Disziplinarverfahren
Diese josten sollte jedes halbwegs gutarbeitende Finanzamt sofort streichen.connigra hat geschrieben: ↑2. Sep 2023, 18:14 Das die Anwaltskosten in der Steuererklärung angegeben werden können, sehe ich auch so. Nachdem ich des öfteren wegen meiner Eigentumswohnung eine Beratung beim Anwalt brauchte (Bauschäden, WEG, oder Einmietbetrüger) und diese Kosten auch bei der Steuererklärung geltend machen konnte
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Re: Kosten im Disziplinarverfahren
@Andreak: ich verstehe deine Antwort, falls sie mich betreffen sollte, offen gestanden nicht.Andreak hat geschrieben: ↑4. Sep 2023, 12:56Diese josten sollte jedes halbwegs gutarbeitende Finanzamt sofort streichen.connigra hat geschrieben: ↑2. Sep 2023, 18:14 Das die Anwaltskosten in der Steuererklärung angegeben werden können, sehe ich auch so. Nachdem ich des öfteren wegen meiner Eigentumswohnung eine Beratung beim Anwalt brauchte (Bauschäden, WEG, oder Einmietbetrüger) und diese Kosten auch bei der Steuererklärung geltend machen konnte
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Ich muss die Einnahmen , sprich Miete, versteuern.
Also ist es doch logisch, dass ich die Aufwendungen (sprich Ausgaben) der Wohnung von der Steuer absetzen kann. Wenn das ein Finanzbeamter nicht wüsste, hat er im Grundlehrgang geschlafen. Das gehört zum kleinen Einmaleins der Einkommenssteuer.
Re: Kosten im Disziplinarverfahren
@andreak
falls du den TE meintest, er muss seinen Gehalt versteuern.
Alle Ausgaben bezüglich seines Berufs kann er dann auch wieder von der Steuer absetzen - sprich Fahrtkosten, Versicherung für Amtshaftpflicht, Anwaltskosten usw. Ich denke das ist selbsterklärend.
falls du den TE meintest, er muss seinen Gehalt versteuern.
Alle Ausgaben bezüglich seines Berufs kann er dann auch wieder von der Steuer absetzen - sprich Fahrtkosten, Versicherung für Amtshaftpflicht, Anwaltskosten usw. Ich denke das ist selbsterklärend.
Re: Kosten im Disziplinarverfahren
@andreak:
Ich habe gerade gesehen, dass Sie eine Ausbildung bei FA hinter sich haben.
Auch für die Vertretung in einem Disziplinarverfahren können die entstandenen Anwaltskosten als Werbungskosten bei der Einkommenssteuer geltend gemacht werden.
Rechtsverfolgungskosten stellen abzugsfähige Werbungskosten dar, wenn der Gegenstand des Verfahrens objektiv mit der Einkunftsart zusammenhängt, für welche die Aufwendungen geltend gemacht werden. So stehen beispielsweise Anwaltskosten aus zivilrechtlichen oder arbeitsrechtlichen Verfahren, die sich auf das Arbeitsverhältnis des Steuerpflichtigen und die Ansprüche daraus beziehen, im Zusammenhang mit den Einnahmen aus nichtselbstständiger Tätigkeit nach § 19 EStG und können bei der Einkommenssteuer abgesetzt werden.
Nachzulesen bei:
https://www.haufe.de/recht/weitere-rech ... 53794.html s
Ich habe gerade gesehen, dass Sie eine Ausbildung bei FA hinter sich haben.
Auch für die Vertretung in einem Disziplinarverfahren können die entstandenen Anwaltskosten als Werbungskosten bei der Einkommenssteuer geltend gemacht werden.
Rechtsverfolgungskosten stellen abzugsfähige Werbungskosten dar, wenn der Gegenstand des Verfahrens objektiv mit der Einkunftsart zusammenhängt, für welche die Aufwendungen geltend gemacht werden. So stehen beispielsweise Anwaltskosten aus zivilrechtlichen oder arbeitsrechtlichen Verfahren, die sich auf das Arbeitsverhältnis des Steuerpflichtigen und die Ansprüche daraus beziehen, im Zusammenhang mit den Einnahmen aus nichtselbstständiger Tätigkeit nach § 19 EStG und können bei der Einkommenssteuer abgesetzt werden.
Nachzulesen bei:
https://www.haufe.de/recht/weitere-rech ... 53794.html s
Re: Kosten im Disziplinarverfahren
Geltend gemacht werden kann auch das Hundehalsband.
Ob die Kosten vom jeweiligen Finanzamt anerkannt werden ist die zweite Sache.
Im Falle eines Obsiegens im Verfahrens hätten ohnehin nur die Gesetzlichen Gebühren beim Rechtspfleger geltend gemacht werden können.
Stundensätze sind nicht erstattungsfähig
Ob die Kosten vom jeweiligen Finanzamt anerkannt werden ist die zweite Sache.
Im Falle eines Obsiegens im Verfahrens hätten ohnehin nur die Gesetzlichen Gebühren beim Rechtspfleger geltend gemacht werden können.
Stundensätze sind nicht erstattungsfähig
Komiker mit T
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Re: Kosten im Disziplinarverfahren
Man sollte hierfür eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Dann zahlen die ... Was war denn das eigentlich für ein tolles Vergehen, wenn es nicht einmal mit einem Verweis geahndet wird?