Hallo in die Runde,
ich habe eine Frage zum EHEbezogenen Familienzuschlag während der Elternzeit. Meine Frau und ich sind beide Beamtinnen in Niedersachsen, daher greift die Konkurrenzregelung und wir erhalten 50:50 des Familienzuschlags.
Wie verhält sich das während der Elternzeit, wenn meine Frau keine Bezüge und somit keinen Familienzuschlag bekommt?
In dieser Zeit müsste ich meiner Meinung nach den vollen Familienzuschlag erhalten, ist das richtig?
Es geht nicht um den kindbezogenen Anteil, nur um den ehebezogenen.
Danke für Antworten! Meine Dienststelle sagt sie wüsste es nicht.......
Ehebezogener Familienzuschlag Elternzeit
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