Hast du mal drüber nachgedacht, den Gasversorger zu wechseln?
Besoldungsrunde 2023
Moderator: Moderatoren
Re: Besoldungsrunde 2023
Gruß
blink182
blink182
Re: Besoldungsrunde 2023
Bei mir wird morgen der Gasanbieter gewechselt ..hatte ich schon im Juli beauftragt.
7 Komma nochwas Cent und 12 Monate Preisgarantie gibt es auch wieder.
Das wechseln lohnt sich schon...aber auf seriöse Anbieter achten.
Da fällt mir ein ich muss ja noch heute den Zählerstand melden...
danke für die Erinnerung..fast vergessen.
Im ÖD Forum meldet ein aktiver Telekom Beamter das er die IAP erhalten hat.
7 Komma nochwas Cent und 12 Monate Preisgarantie gibt es auch wieder.
Das wechseln lohnt sich schon...aber auf seriöse Anbieter achten.
Da fällt mir ein ich muss ja noch heute den Zählerstand melden...
danke für die Erinnerung..fast vergessen.
Im ÖD Forum meldet ein aktiver Telekom Beamter das er die IAP erhalten hat.
Re: Besoldungsrunde 2023
Stand eben bei der Kontosichtung:
Nur die Pension, keine IAP!
Nur die Pension, keine IAP!
Re: Besoldungsrunde 2023
Bei mir auch, wurde aber auch so vorher verkündet. IAP für Pensionäre ab 10/2023
Wenn die aktiven Beamten es schon 1 Monat vorher bekommen ist das löblich.
Die sollen ja auch noch frohen Mutes weiter arbeiten.
Wir Ruheständler sind immer nur alle paar Jahre als Wähler interessant
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Re: Besoldungsrunde 2023
... meine Bundeskasse Dienstort Trier habe ich ja wohl gut erzogen heute morgen pünktlich den ersten Teil der IAP zu meinen normalen Bezügen gebucht.
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ...
Re: Besoldungsrunde 2023
Re: Besoldungsrunde 2023
Weiß zufälligerweise jemand in diesem Forum ob die Inflationsprämie bei Versorgungsempfängern nach der individuellen Berechnung anhand des Ruhegehaltssatzes zusätzlich auch noch entsprechend der Reduzierung des Ruhegehalts nach § 14 III Beamtenversorgungsgesetz gekürzt wird?
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- Beiträge: 489
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Re: Besoldungsrunde 2023
Nein
Aber in 14 Tage wird man es auf dem Konto nachrechnen können, wenn vorher nicht bereits die Mitteilung im Briefkasten ist.
Aber in 14 Tage wird man es auf dem Konto nachrechnen können, wenn vorher nicht bereits die Mitteilung im Briefkasten ist.
MS
Re: Besoldungsrunde 2023
Zitat Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung:kodo_64 hat geschrieben: ↑15. Sep 2023, 09:31 Weiß zufälligerweise jemand in diesem Forum ob die Inflationsprämie bei Versorgungsempfängern nach der individuellen Berechnung anhand des Ruhegehaltssatzes zusätzlich auch noch entsprechend der Reduzierung des Ruhegehalts nach § 14 III Beamtenversorgungsgesetz gekürzt wird?
Die monatliche Sonderzahlung gilt nicht als Teil des Ruhegehaltes und bleibt bei der Anwendung von Ruhens-, Anrechnungs- und Kürzungsvorschriften sowie bei Vorschriften über die anteilige Kürzung außer Betracht.
Zitat:
"Aber in 14 Tage wird man es auf dem Konto nachrechnen können"
Hoffentlich..alle die ich kenne haben die IAP schon bekommen.
Das Besoldungsgesetz wurde noch immer nicht im Bundestag beschlossen..ich konnte da nichts
finden.
Wollen die da noch das Urteil vom Verfassungsgericht "einbauen"..oder ist diese Regierung
dazu auch nicht mehr in der Lage.
Re: Besoldungsrunde 2023
Ich habe angerufen: es soll mit den Oktober- Versorgungsbezügen gezahlt werden. Die Bezügemitteilung soll im September im Briefkasten sein.
Das "soll" ist von mir. Ich glaub's erst wenn es auf meinem Konto ist.
...
Das "soll" ist von mir. Ich glaub's erst wenn es auf meinem Konto ist.
...
Re: Besoldungsrunde 2023
Zitat Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung:
Die monatliche Sonderzahlung gilt nicht als Teil des Ruhegehaltes und bleibt bei der Anwendung von Ruhens-, Anrechnungs- und Kürzungsvorschriften sowie bei Vorschriften über die anteilige Kürzung außer Betracht.
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Danke für die Info!
Die monatliche Sonderzahlung gilt nicht als Teil des Ruhegehaltes und bleibt bei der Anwendung von Ruhens-, Anrechnungs- und Kürzungsvorschriften sowie bei Vorschriften über die anteilige Kürzung außer Betracht.
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Danke für die Info!
Re: Besoldungsrunde 2023
Ich habe das jetzt wie oben zitiert nicht finden können?Herm hat geschrieben: ↑15. Sep 2023, 14:07Zitat Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung:kodo_64 hat geschrieben: ↑15. Sep 2023, 09:31 Weiß zufälligerweise jemand in diesem Forum ob die Inflationsprämie bei Versorgungsempfängern nach der individuellen Berechnung anhand des Ruhegehaltssatzes zusätzlich auch noch entsprechend der Reduzierung des Ruhegehalts nach § 14 III Beamtenversorgungsgesetz gekürzt wird?
Die monatliche Sonderzahlung gilt nicht als Teil des Ruhegehaltes und bleibt bei der Anwendung von Ruhens-, Anrechnungs- und Kürzungsvorschriften sowie bei Vorschriften über die anteilige Kürzung außer Betracht.
Das sollte dann auch für Anrechnungen nach §53 Beamtenversorgungsgesetz gelten?
Gruß
blink182
blink182
Re: Besoldungsrunde 2023
Versuchst Du hier Dein Glück
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gese ... onFile&v=2
oder auch hier
https://www.beamten-informationen.de/bb ... _artikel_2
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gese ... onFile&v=2
oder auch hier
https://www.beamten-informationen.de/bb ... _artikel_2
Re: Besoldungsrunde 2023
Versorgungsempfänger:innen erhalten die Sonderzahlungen nur entsprechend dem für sie geltenden Ruhegehaltssatz!
Also 1240,00 : 100 x ?% = Höhe Sonderzahlung!
Bei mir 1240,00 : 100 x 71,75 = 889,70 €
Analog dazu die weiteren monatlichen Zahlungen.
Also 1240,00 : 100 x ?% = Höhe Sonderzahlung!
Bei mir 1240,00 : 100 x 71,75 = 889,70 €
Analog dazu die weiteren monatlichen Zahlungen.