Ich beschäftige mich gerade intensiv mit folgendem Fall. Im Unterforum für die Bundesbeamten wurde mir geraten, es hier nochmal zu versuchen:
Ein Bundesbeamter im höheren Dienst, auf Lebenszeit verbeamtet, hat das Angebot nach Bayern auf eine Professur zu wechseln. Professoren in Bayern werden laut § 58 Abs. 1 Satz 1 BayHochschulinnovationsgesetz grds. auch auf Lebenszeit verbeamtet, allerdings nach Satz 2 bei nicht mindestens drei Jahren Vortätigkeit an einer Hochschule (die hat er nicht) erst nach 18 Monaten im Beamtenverhältnis auf Probe:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/D ... /BayHIG-58
Verständlicherweise möchte der Bundesbeamte seinen bereits erreichten Status der Lebenszeitverbeamtung wenn möglich erhalten.
Mir stellt sich nun die Frage, ob der Bundesbeamte sich auch einfach nach § 28 BBG ohne erneute Ernennung nach Bayern versetzen lassen kann? Die bayrischen Verwaltungsvorschriften zum BeamtStG scheinen mir dafür zu sprechen, dass das grundsätzlich auch bei einem Laufbahnwechsel möglich sein sollte, auch wenn hier nur § 15 BeamtStG explizit genannt ist. Siehe Abschnitt 7 Nr. 2: https://www.gesetze-bayern.de/Content/D ... 230264-NN8
Kann mir vielleicht jemand aus Bayern weiterhelfen, ob ich da richtig liege?
Wechsel vom Bund nach Bayern - Versetzung oder erneute Ernennung?
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Re: Wechsel vom Bund nach Bayern - Versetzung oder erneute Ernennung?
Ich bin zwar nicht aus Bayern, aber im Hochschulbetrieb tätig, ähnliche Probleme gibt es auch in anderen Konstellationen in anderen Bundesländern (Lehrer BaL soll Professor werden, Hochschulgesetz sieht bei Erstberufung die Berufung als BaP vor, Beamter will nicht seinen Status aufgeben).
Was ist denn mit der in § 58 I 3 genannten Ausnahmemöglichkeit? "Das Staatsministerium [Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst] kann Ausnahmen zulassen." Damit besteht die Möglichkeit, einen Bewerber, der die Voraussetzungen an sich nicht erfüllt, dennoch als Professor im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zu ernennen oder die Probezeit zu verkürzen. In der Praxis spielt dies vor allem bei technischen Fächern an Universitäten eine Rolle. Frag doch mal bei der zuständigen Stelle an der Hoschschule nach, das wird ja nicht der erste Fall dieser Art sein.
PS: Hab deinen Beitrag im Bundesbeamtenforum auch ergänzt, theoretisch kann die Andauer des bisherigen Beamtenverhältnisses angeordnet werden, haben wir in Hessen schon das ein oder andere Mal gemacht.
Was ist denn mit der in § 58 I 3 genannten Ausnahmemöglichkeit? "Das Staatsministerium [Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst] kann Ausnahmen zulassen." Damit besteht die Möglichkeit, einen Bewerber, der die Voraussetzungen an sich nicht erfüllt, dennoch als Professor im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zu ernennen oder die Probezeit zu verkürzen. In der Praxis spielt dies vor allem bei technischen Fächern an Universitäten eine Rolle. Frag doch mal bei der zuständigen Stelle an der Hoschschule nach, das wird ja nicht der erste Fall dieser Art sein.
PS: Hab deinen Beitrag im Bundesbeamtenforum auch ergänzt, theoretisch kann die Andauer des bisherigen Beamtenverhältnisses angeordnet werden, haben wir in Hessen schon das ein oder andere Mal gemacht.
Re: Wechsel vom Bund nach Bayern - Versetzung oder erneute Ernennung?
Danke für den hilfreichen Hinweis auf die Ausnahmeregelung. Ich werde deswegen auf jeden Fall mal nachfragen.
Dass die Fortdauer des bisherigen Beamtenverhältnisses ebenfalls angeordnet werden könnte, war mir auch neu. Das wäre ja auch noch eine ganz interessante Gestaltungsmöglichkeit.
Dass die Fortdauer des bisherigen Beamtenverhältnisses ebenfalls angeordnet werden könnte, war mir auch neu. Das wäre ja auch noch eine ganz interessante Gestaltungsmöglichkeit.